Stellungnahme zu zwei Dekreten der Kleruskongregation

Mitteilung von Bischof Felix Gmür an die Gläubigen der Pfarreien Gebenstorf-Turgi und Birmenstorf.

Im Dekret vom 11. Mai 2021 weist die Kongregation die Beschwerde von P. Adam Serafin zurück und bestätigt, dass für eine Pfarrwahl die Ernennung durch den Bischof zwingend notwendig ist. Weil ich ihn nicht zum Pfarrer ernennen werde, kann P. Adam Serafin weder eine etwaige Wahl annehmen noch als Pfarrer tätig sein.

Im Dekret vom 10. Mai 2021 wurde die bischöfliche Abänderung der missio canonica von P. Adam Serafin deshalb nicht geschützt, weil bislang die Zustimmung seines Ordensoberen fehlt. Bereits seit 2019 bemühe ich mich darum, mich mit dem Provinzial über die Rückkehr von P. Adam Serafin in seinen Orden abzusprechen. Ebenso wurde der Provinzial vom Ordensgeneral bisher erfolglos zu einer Absprache aufgefordert. Gegen dieses Dekret werde ich in diesen Tagen Rekurs beim Höchsten Gericht der Apostolischen Signatur einlegen. P. Adam Serafin kann weiterhin keine priesterlichen Dienste ausüben, weil die damalige missio canonica nach der Demission des Gemeindeleiters keine Wirkung entfaltet und sich P. Adam Serafin vertraglich verpflichtet hat zu kündigen, was er verweigert, aber zwischenzeitlich durch die Kirchgemeinde Birmenstorf und die römisch-katholische Landeskirche Aargau geschehen ist. Weder die Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi noch der Anwalt von P. Adam Serafin sind befugt zu bestimmen, wer in den drei Pfarreien als Priester wirken kann. Ich bin bestrebt und zuversichtlich, dass wir den Pfarreien zeitnah eine Lösung anbieten können, die möglichst vielen Anliegen gerecht wird und zur Befriedung der Situation beiträgt. Bis dahin bitte ich weiterhin um Geduld und um Unterstützung des für die Pfarreien zuständigen Priesters, Bischofsvikar Valentine Koledoye.

Solothurn, 5. Juni 2021

+Felix Gmür, Bischof von Basel

Bistum Basel
5. Juni 2021 | 07:10