Kommunion
Schweiz

«Wo bleiben objektive Kriterien für die Gewissensprüfung?»

Dietikon ZH, 10.2.18 (kath.ch) Marian Eleganti, Weihbischof im Bistum Chur, hat die Erklärung der kasachischen Bischöfe zum päpstlichen Schreiben «Amoris Laetitia» unterzeichnet. In seinem Gastkommentar begründet Eleganti, weshalb er deren Kritik an der Einzelfall-Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion teilt.

Mein Gewissen hat mich dazu bewogen, die Erklärung der kasachischen Bischöfe zu «Amoris Laetita» zu unterschreiben. Widersprüchlichkeit ist für mich keine Signatur des Heiligen Geistes. Nun aber stehen widersprüchliche Interpretationen von «Amoris Laetitia» im Raum, die von Bischöfen und Bischofskonferenzen öffentlich bekannt gemacht und vertreten werden, gar nicht zu denken an das Chaos an der Basis, wie einzelne Priester mit der Frage umgehen zusammen mit den betroffenen Paaren. Wo bleiben da objektive Kriterien für die Gewissensprüfung und Entscheidung?

Alle möglichen Leute reden. Warum nicht auch wir?

Den Gnadenstand kann ja niemand beurteilen. Da Papst Franziskus zu den damit verbunden ernsten Fragen, zum Beispiel ob die bisherige Lehre der Päpste noch gültig ist, schweigt, reden alle möglichen Leute. Warum also nicht auch wir? Es geht darum, ob der behauptete, sogenannte Paradigmenwechsel durch «Amoris Laetitia» entsprechend dem Inhalt dieser Wortschöpfung wirklich ein (Traditions-) Bruch in der kirchlichen Lehre darstellt oder nicht.

Wenn ja, würden die Päpste sich in ihrem Lehramt widersprechen und sich gegenseitig aufheben. Das wäre fatal. Es steht tatsächlich viel mehr auf dem Spiel als eine Fussnote.

Bezüglich der Frage, ob wiederverheiratete Geschiedene im Stand der Todsünde leben, ist Folgendes zu bedenken: Der heilige Papst Johannes Paul II. hat festgehalten, dass allein die objektive Situation zivil Wiederverheirateter den Ausschlag gibt, warum sie nicht zur heiligen Kommunion gehen können, es sei denn, sie enthalten sich sexueller ehelicher Akte. Er hat festgehalten, dass es hier auch um die Klarheit der Lehre und die Kohärenz zwischen Glaubenslehre und sakramentaler Glaubenspraxis geht.

Kein Urteil über den Gnadenstand der Betroffenen

Nicht aber wurde damit ein Urteil gefällt über den Gnadenstand der Betroffenen. Es war ein grosser Fehler, an den beiden Familiensynoden nicht diese Differenzierung neu verständlich gemacht zu haben, sondern Priester und zivil Wiederverheiratete auf die schiefe Ebene zu bringen, indem von ihnen eine Beurteilung des Gnadenstandes verlangt wird, die sie beim besten Willen gar nicht leisten können.

Es wäre sinnvoller gewesen, man hätte sich wie in der bisherigen Lehrtradition und sakramentalen Praxis an objektiv feststellbare Tatsachen gehalten wie die Nichtigkeit einer ersten Ehe (der einzige legitime Grund für die Rechtfertigung einer sogenannten Zweitehe) und die Existenz absoluter Normen, die überall und immer in sich schlechte Taten wie den Ehebruch verbieten (unabhängig von Umständen, guten Absichten und mildernden Umständen). Stattdessen hat man inzwischen mehr Verwirrung und Interpretationschaos hervorgebracht als Klarheit.

Das viel beschworene Wohl der Kinder aus zweiter Verbindung ist keine Rechtfertigung

Es gibt eben nicht das richtige Leben im Falschen. Mit anderen Worten: Bei Fortbestand eines gültigen, unauflöslichen Ehebandes rechtfertigt nichts – auch nicht das viel beschworene Wohl der Kinder aus zweiter Verbindung – ein Zusammenleben «more uxorio» (auf eheliche Weise, also auch sexuell) in einer zweiten zivilen Ehe, es sei denn, man enthält sich der sexuellen Akte, die der sakramentalen Ehe vorbehalten sind.

Seelsorglich begleitete Scheidung und Wiederverheiratung

Das ist deshalb so, weil sie wie die heilige Eucharistie ein Realsymbol sind und in beiden Fällen (Christus-Kirche; Bräutigam-Braut beziehungsweise Ehegatte-Ehegattin) den unauflöslichen Bund gleichzeitig darstellen und verwirklichen. Sonst haben wir wirklich die seelsorglich begleitete Scheidung und Wiederverheiratung, die Jesus ganz klar abgelehnt hat.

Kommunion | © RobertCheaib, pixabay.com CC0
10. Februar 2018 | 13:33
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