Homosexualität
Schweiz

Homosexualität im islamischen Kontext

Bern, 21.1.18 (kath.ch) Der Basler Imam Ardian Elezi hat laut einem Bericht des Tages-Anzeigers (18. Januar) Homosexualität als «Krebsgeschwür gegen die Moral» und als «Krankheit» bezeichnet. Homosexualität sei nun einmal eine Sünde, und zwar nicht nur im Koran, sondern auch in der Bibel und in der Thora. In seinem Gastkommentar erläutert Reinhard Schulze, Islamwissenschaftler an der Universität Bern, was der Koran zu Homosexualität sagt und wie das heute interpretiert wird.

Homosexualität war auch im frühislamischen Kontext immer schon eine verbreitete Praxis. Auch der Koran hat sie – wohl nur die männliche – zur Kenntnis genommen. In Sure 7, Vers 80 bis 81, heisst es: «Und (wir sandten) Lot. Als er zu seinem Volk sagte: «Wollt ihr eine Schandtat begehen wie noch niemand aus aller Welt vor euch?  Ihr geht in Begierde zu den Männern ausser zu den Frauen. Aber nein, ihr seid ein massloses Volk.»

Sure 26, Vers 165 bis 166 lautet: «Geht ihr zu den Männern aus aller Welt und lasst, was euch euer Herr an Ehefrauen erschaffen hat? Aber nein, ihr seid ein gesetzesbrecherisches Volk.»

Gelegentlich wurde Sure 4, Vers 15 als Sanktionsdrohung gegen weibliche Homosexualität gelesen, was aber von der grossen Mehrheit der Korankommentatoren strikt abgelehnt wurde. Sie lautet: «Gegen die von euren Frauen, die eine Schandtat begehen, lasst vier unter euch bezeugen! Wenn die dann bezeugen, dann haltet sie in den Häusern fest, bis der Tod sie abruft oder Gott ihnen einen Ausweg schafft.»

Der Koran enthält keine rechtlich relevante Würdigung der Homosexualität.

Immer wieder wurde festgestellt, dass sich in den Quellen zur islamischen Geschichte von 800 und 1800 keinerlei Spuren über Sanktionen gegen Homosexualität finden lassen.  Allerdings haben muslimische Juristen seit dem 12. und 13. Jahrhundert vermehrt die Frage der Legitimität homosexueller Beziehungen diskutiert, ohne dabei aber zu einem eindeutigen Urteil zu gelangen. Sehr konservative Juristen verglichen Homosexualität mit Ehebruch und verlangten eine analoge Ahndung, nämlich die Steinigung. Andere wollte die Ahndung auf eine Ächtung beschränkt wissen, wieder andere sahen überhaupt keine Ahndung vor. Klar war, dass der Koran keine rechtlich relevante Würdigung der Homosexualität enthält.

Bis in die Frühe Neuzeit galt Homosexualität nie als grosse Sünde.

Weder Koranexegeten noch islamische Juristen interpretierten Homosexualität bis in die Frühe Neuzeit (17. und 18. Jh.) als grosse «Sünde». Allenfalls sah man in der Homosexualität ein moralisches Vergehen. Zwar pochten einige sehr konservative Exegeten und Juristen darauf, dass Homosexualität mit einer Körperstrafe zu ahnden sei, doch wurde sie nie als «grosse Sünde» bezeichnet, die zum Ausschluss aus der muslimischen Gemeinde führen würde.

Das änderte sich erst im Kontext der islamischen Geschichte des 19. Jahrhunderts. 1858 wurde Homosexualität erstmals im osmanischen Strafgesetz verboten und sanktioniert. Nun galt Homosexualität auch theologisch mehr und mehr als grosse Sünde, die mit Begriffen wie «Krankheit» oder «Krebsgeschwür» bezeichnet wurde. Die Moderne brachte somit auch in der islamischen Welt eine fundamentale Umwertung der Homosexualität mit sich.

Die Zustimmung hängt auch vom Bildungsstand ab.

Heute ist die Akzeptanz der Homosexualität in islamischen Gemeinschaften auf 2 bis 10 Prozent geschrumpft (mit Ausnahme von Libanon). Allerdings wächst die Zustimmung seit etwa 2000 wieder. In den USA zum Beispiel akzeptieren fast 50 Prozent der Muslime Homosexualität, und auch in westeuropäischen Kontexten ist dieser Prozess zu beobachten. Wahrscheinlich hängt die Zustimmung auch vom Bildungsstand ab. Die Verdammung von Homosexualität, die heute manche muslimische Prediger aussprechen, muss also im Zusammenhang mit der aktuellen sozialen und kulturellen Situation der muslimischen Gemeinschaften gesehen werden.

In circa 20 der Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz, die sich als Staatengemeinschaft der islamischen Welt versteht, gibt es keine rechtlichen Sanktionen gegen Homosexualität. Sanktionen bis hin zur Androhung der Todesstrafe gibt es allerdings in etwa 13 der 22 arabischen Länder. Daher stellt sich die Frage, inwieweit der Islam überhaupt ursächlich mit diesen Normen und Sanktionen in Verbindung gebracht werden kann, selbst wenn Prediger wie der Basler Imam Ardian Elezi behaupten, der Koran habe Homosexualität als Sünde bezeichnet.

Homosexualität | © pixabay.com CC0 geralt
21. Januar 2018 | 14:42
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