Lebensende
Schweiz

Basler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sterbehilfe-Organisation

Basel/St. Gallen, 7.8.15 (kath.ch) Der Fall einer 75-jährigen Britin, die sich Ende Juli ohne sterbenskrank zu sein mit Hilfe einer Sterbehilfe-Organisation das Leben nahm, wird durch die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt untersucht. Der begleitete Suizid hatte in den Medien grosses Aufsehen erregt. Die Staatsanwaltschaft untersucht laut Mitteilung die von der Sterbewilligen bezahlten Kosten und  ob die Beihilfe zum Selbstmord allenfalls aus selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt ist.

Der Suizid erfolgte am 21. Juli unter der Begleitung des Vereins Lifecircle der Stiftung Eternal Spirit. Der Fall hat, wie beispielsweise die Basler Zeitung am 5. August berichtete, in Grossbritannien zu heftigen Diskussionen geführt, da die sterbewillige Frau einer britischen Sonntagszeitung vor ihrem Suizid gesagt hatte, sie fühle sich «relativ gesund». Die beiden bekannten Sterbehilfeorganisationen Exit und Dignitas hätten eine solche Begleitung nicht akzeptiert, wurde dazu auch festgehalten.

10’000 Franken für Suizidbegleitung

Wie der Zürcher «Tages-Anzeiger» in seiner heutigen Ausgabe (7. August) berichtet, habe die Britin für die Suizidbegleitung 10’000 Franken bezahlt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt hat aufgrund dieser Summe Ermittlungen aufgenommen, ob es sich hier um einen Straftatbestand handelt, wie sie auf Rückfrage von kath.ch bestätigte. In der Schweiz ist die Suizidbegleitung bekanntlich nicht strafbar. Bestraft werden kann aber, «wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dabei Hilfe leistet», heisst es im Strafgesetzbuch, Artikel 115.

Der Fall der verstorbenen Britin findet in deren Land auch besondere Beachtung, da dort im September das Parlament über die Legalisierung der Suizidbeihilfe beraten wird, wie cath.ch schreibt. Die Kirchen Grossbritanniens wehren sich – wie die Schweizer Bischöfe – gegen die Anerkennung von Organisationen, welche Menschen in den Tod begleiten.

St. Gallen will Palliativ-Pflege ins Gesetz aufnehmen

In St. Gallen umgekehrt will die Kantonsregierung die Palliativpflege, die kranken Menschen einen würdigen Tod garantieren soll, im Gesetz festhalten. Wie Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann im St. Galler Tagblatt (7. August) sagt, soll den Menschen damit «die bestmögliche Lebensqualität bis zum Lebensende gewährt werden». Der Kanton weiss um die Lücken im Pflegeangebot für Schwerkranke. Mit dem Palliativkonzept sollen insbesondere auch Lösungen für junge sterbenskranke Menschen gefunden werden, die in Alters- und Pflegeheimen nicht ihren Bedürfnissen entsprechend betreut werden können. (ms)

Lebensende | © Georges Scherrer
7. August 2015 | 12:53
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