Staatsanwaltschaft Graubünden stellt Verfahren gegen Bischof Huonder ein

Chur, 9.10.15 (kath.ch) Mit Genugtuung nimmt das Ordinariat Chur zur Kenntnis, dass die vom schweizerischen Schwulenverband Pink Cross eingereichte Klage gegen Bischof Huonder eingestellt wird. Das Bistum Chur behält sich vor, nach Eintritt der Rechtskraft auf die Angelegenheit zurückzukommen, heisst es in einer Mitteilung des Ordinariats Chur von Donnerstag, 8. Oktober.

Die gegen Bischof Vitus Huonder erhobenen Vorwürfe hätten sich erwartungsgemäss als unbegründet erwiesen, schreibt das Ordinariat weiter. «Die Klage war der Versuch, die Glaubens- und Meinungsfreiheit Andersdenkender unter Strafe zu stellen», erklärte Bischofssprecher Giuseppe Gracia am Freitag, 9. Oktober, gegenüber kath.ch. Das sei nicht gelungen. Dies sei «eine gute Nachricht für alle, die es mit der gegenseitigen Toleranz ernst meinen», so Gracia weiter.

Pink Cross hatte im August Strafanzeige gegen den Churer Bischof Vitus Huonder eingereicht. Die Anzeige war gemäss Verband eine Reaktion auf homophobe Aussagen des Bischofs, die «öffentlich zu Verbrechen» aufforderten. Unterstützt wurde die Anklage auch von der Lesbenorganisation Schweiz.

Es sei nicht hinnehmbar, dass der Bischof zwei Bibelstellen aus dem Alten Testament zur Legitimation von Aufrufen zu Hass und Verbrechen zitiere, erklärte Pink Cross. Zudem habe der Bischof in seiner Rede am 31. Juli in Fulda die Textstellen nicht nur einfach zitiert, «sondern einleitend deren Authentizität und Wahrheit bestätigt und vor und unmittelbar nach dem Zitieren mehrmals ein entsprechendes Handeln propagiert». Derartige Aufforderungen seien geeignet, die Stimmungen und Triebe der Massen dahin gehend zu beeinflussen, dass es zu gewalttätigen Übergriffen auf Homosexuelle komme.

Die im Nachhinein publizierte Entschuldigung von Bischof Huonder akzeptierte der Verband nicht, «weil er es eben gerade unterlässt, die von ihm als authentisch und demnach wahr bezeichneten Bibelstellen zu hinterfragen». (gs)

9. Oktober 2015 | 15:38
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