Missbrauch.
Schweiz

Sexueller Missbrauch: Kirche Schweiz will Ende Jahr Konto für Opfer bereitstellen

Zürich, 18.1.15 (kath.ch) Die katholische Kirche in Deutschland hat rund 1.500 Entschädigungs-Anträge von Opfern bearbeitet, 95 Prozent der Anträge erhielten positiven Bescheid, wie diese Woche bekannt wurde. Auch in der Schweiz nimmt die Frage nach einer materiellen Entschädigung im Fachgremium der Bischofskonferenz Formen an.

Sylvia Stam

Um wie viele Fälle es in der Schweiz geht, lässt sich so nicht sagen, weil es bislang keine nationale Meldestelle gibt, erklärt Joseph Bonnemain, Sekretär des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), gegenüber kath.ch. Die Fälle wurden jeweils von den einzelnen Bistümern gesammelt. Dennoch hat das Fachgremium für die bereits verjährten Fälle nach kurzen Wegen für eine Entschädigung gesucht:

«Wir haben ein Modell entwickelt, wie wir für die Opfer der verjährten Fälle materiell ein Zeichen setzen können», sagt Giorgio Prestele, Präsident des bischöflichen Fachgremiums, gegenüber kath.ch. Im Idealfall stünden bis Ende Jahr eine Struktur und ein Konto für einen Fonds, in den man Geld einzahlen könne.

Das Modell orientiere sich am Soforthilfefonds für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen, welcher mit der Glückskette zusammenarbeite. Analog dazu sei man derzeit mit einer bereits bestehenden Institution im Gespräch, die ein bei ihr einzurichtendes, strikt zweckgebundenes neues Konto treuhänderisch verwalten würde. Der Vorteil einer solchen Zusammenarbeit besteht darin, dass die rechtlichen Strukturen für eine Trägerschaft – z.B. Stiftung oder Verein – nicht eigens gegründet werden müssten, was den Prozess deutlich beschleunigt – ein nicht unwesentliches Argument in Anbetracht des fortgeschrittenen Alters einzelner Opfer.

Dossiers bereits in den Bistümern geprüft

Losgelöst von dieser Institution bräuchte es ein kleines Gremium, welches die einzelnen Dossiers anschaut, approbiert und über die Auszahlung eines Betrags entscheidet. Dies könne schnell gehen, so Prestele, denn die einzelnen Dossiers seien bereits von den diözesanen Fachgremien geprüft worden. Es ginge im Wesentlichen nur noch um eine Plausibilitätsprüfung.

Noch offen sei die Frage nach dem Betrag, der den Opfern ausbezahlt würde. Das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe» plädiert für einen fixen Betrag, der nicht nach Schweregrad abgestuft wird. «Zugefügtes Leid kann man mit Geld nicht wieder gut machen», so Prestele, der auch den Ausdruck «Entschädigung» nicht gerne hört. Eine Abstufung sei daher schwierig. Ausserdem würde ein Abwägen der einzelnen Fälle das Prozedere bis zur Auszahlung sofort wieder verlängern. Zur Höhe des Betrags wollte Prestele derzeit nicht Stellung nehmen.

Geld von Bistümern und Körperschaften

Als mögliche Quellen zur Speisung des Kontos sieht Prestele die Bistümer und die Körperschaften. Noch nicht verjährte Fälle würden über die säkularen Opferhilfestellen bearbeitet. Hier sei nach wie vor offen, ob die Kirche dennoch zur Kasse gebeten werden könnte.

Prestele beabsichtigt, das hier skizzierte Modell mit dem Bundesamt für Justiz kritisch zu erörtern, ehe es vom Fachgremium zuhanden der SBK verabschiedet wird. (sys)

 

Link: http://www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch/index.html

 

 

Missbrauch. | © Andrea Krogmann | © Andrea Krogmann
19. Januar 2015 | 10:00
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