Reformierte Kirche für Sterbehilfe auch in privaten Altersheimen und Spitälern

Künftig sollen im Kanton Zürich assistierte Suizide auch in privaten Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern und Reha-Kliniken möglich sein – sofern das Stimmvolk Ja dazu sagt. Nun bringt sich die Evangelisch-reformierte Landeskirche in die Debatte ein. Der Kirchenrat sieht in der Vorlage «eine überzeugende Verbindung von Selbstbestimmung und Schutz».

Barbara Ludwig

Am 27. September stimmt Zürich über den Gegenvorschlag des Kantonsrates zur Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» ab. Bei einem Ja müssen private Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler und Reha-Kliniken Suizidbeihilfe in ihren Räumlichkeiten zulassen. Bislang sind nur Alters- und Pflegeheime, die von einer Gemeinde betrieben werden oder beauftragt sind, dazu verpflichtet.

«Freiheit gehört zur Würde»

Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich sieht im Gegenvorschlag – die Initiative wurde unterdessen zurückgezogen – eine «ausgewogene Weiterentwicklung der Regeln zum assistierten Suizid» und eine «überzeugende Verbindung von Selbstbestimmung und Schutz», wie er am Montag in einer Stellungnahme mitteilt.

 Kirchenratspräsidentin Esther Straub sagt gemäss Mitteilung, Menschen sollen ihr Leben und ihr Lebensende in «persönlicher Gewissensabwägung selbstbestimmt» gestalten können. «Diese Freiheit gehört zur Würde jedes einzelnen Menschen und verdient Respekt.»

Selbstbestimmung wahren und Schutz bieten

Die Exekutive der Kirche gibt allerdings zu bedenken, dass solche Entscheidungen immer auch Angehörige, Mitbewohnende und das Personal in Heimen und Spitälern betreffen. Eine «gute Regelung» müsse deren Perspektive einbeziehen, fordert der Kirchenrat. Hier trügen die Institutionen eine besondere Verantwortung: Heime und Spitäler sollen die Selbstbestimmung ihrer Bewohnerinnen und Patienten auch bei Pflegebedürftigkeit und Abhängigkeit wahren und zugleich «ein Umfeld der Fürsorge, des Schutzes und des Respekts» sichern.

Je mehr Suizidhilfe gesellschaftlich akzeptiert sei, umso mehr steige auch der Druck, anderen nicht zur Last fallen zu wollen. Der Kirchenrat erachtet es deshalb als wichtig, dass es Bereiche gibt, «in denen solche Entscheidungen bewusst nicht unter diesem Erwartungsdruck stehen». Vor diesem Hintergrund überzeuge der Gegenvorschlag des Kantonsrates. Dieser setze klare Grenzen. Es sei richtig, so Esther Straub, dass in psychiatrischen Einrichtungen und im Justizvollzug, «also an Orten, die oft keine frei gewählten Aufenthaltsorte sind, klare Grenzen gelten». Nach dem Willen des Kantonsrates soll nämlich in Haftanstalten und in psychiatrischen Kliniken Suizidbeihilfe nach wie vor nicht möglich sein.

Spitalseelsorgende wollen Reflexion über Auswirkungen

Das Thema beschäftigt auch die katholischen Seelsorgenden in den Spitälern und Kliniken des Kantons. Am 3. Juli haben sie in einer Stellungnahme ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht. Eine Abstimmungsempfehlung enthält ihr «Positionspapier» nicht. Die Seelsorgenden stellen auch die persönliche Autonomie eines Menschen «nicht grundsätzlich infrage», wie es hiess. Sie halten es aber für wichtig, die langfristigen Auswirkungen «sorgfältig, interdisziplinär und mit gesellschaftlicher Sensibilität zu reflektieren».

Zur Volksabstimmung kommt es, weil eine Minderheit des Kantonsrates, bestehend aus Kantonsräten von SVP, FDP, EVP und EDU, gegen den Gegenvorschlag das Referendum ergriffen hat.


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