Kirchgemeinde Näfels: Glarner Regierungsrat behandelt Wahlbeschwerde

Ist bei der Wahl des neuen Kirchenrates der Kirchgemeinde Näfels am 22. Mai alles korrekt zugegangen? Das untersucht zurzeit der Glarner Regierungsrat. Nächsten Dienstag entscheidet er über eine Wahl- bzw. Abstimmungsbeschwerde.

Barbara Ludwig

Rund zweieinhalb Jahre lang wurde die von Konflikten erschütterte Kirchgemeinde Näfels durch einen Sachwalter geleitet. Seit kurzem erst gibt es wieder einen Kirchenrat. Gewählt wurden die sechs Mitglieder des neuen Kirchenrates durch die Kirchgemeindeversammlung am 22. Mai.

Nach der Versammlung kam jedoch schnell das Gerücht auf, die Kirchgemeindeversammlung sei anscheinend zu spät einberufen worden – womit sich die Frage nach der Gültigkeit dieser Wahl stellt.

Aufhebung aller Beschlüsse gefordert

Mit der Angelegenheit befasst sich zurzeit der Glarner Regierungsrat. Auf Anfrage von kath.ch bestätigt Ratsschreiber Arpad Baranyi, dass eine Wahl- und Abstimmungsbeschwerde beim Regierungsrat eingegangen ist.

Grundsätzlich äussere sich der Regierungsrat nicht zu hängigen Verfahren, auch nicht über ihren Gegenstand, so der Ratsschreiber. Er könne jedoch ausnahmsweise informieren, wenn dies zur Vermeidung oder Berichtigung falscher Meldungen erforderlich sei. «In diesem Sinne ist zu präzisieren, dass die Beschwerde beantragt, alle Beschlüsse und Wahlen der genannten Kirchgemeindeversammlung aufzuheben», teilt Baranyi mit.

Vorwurf von Unregelmässigkeiten

Geltend gemacht würden «Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen im Sinne des Gesetzes über politische Rechte». Weiter äussert sich der Regierungsrat nicht zum Inhalt der Beschwerde.

Zurückhaltung bei Aufhebung von Wahlen

Laut Baranyi hat der Regierungsrat die Behandlung der Beschwerde «priorisiert», er werde an seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause, am Dienstag, 11. August, darüber entscheiden. Denn bei Abstimmungsbeschwerden liege von Gesetzes wegen eine Dringlichkeit vor, da «schnellstmöglichst Klarheit über die geltenden Verhältnisse» geschaffen werden müsse.

Grundsätzlich könnten Wahl- und Abstimmungsbeschwerden «in extremis» zu Aufhebungen von Wahlen und Abstimmungen führen, dann nämlich, wenn die Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang dazu geeignet waren, das Resultat der Abstimmung wesentlich zu beeinflussen, erklärt der Ratsschreiber. Eine Aufhebung einer Wahl oder Abstimmung werde – in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung – «nur mit grösster Zurückhaltung» in Betracht gezogen.

Landeskirche nicht zuständig

Die Zuständigkeit für Wahl- und Abstimmungsbeschwerden liegt nach kantonalem Recht einzig beim Regierungsrat. Die Katholische Landeskirche des Kantons Glarus bleibt aussen vor. Deren Kirchenratspräsident, Magnus Oeschger, sagte vergangene Woche gegenüber kath.ch, die Landeskirche sei im Beschwerdeverfahren weder Verfahrenspartei noch zuständige Entscheidungsbehörde.

Aus Sicht des Sachwalters Andreas Schiesser ist die Wahl des Kirchenrates der Kirchgemeinde Näfels nicht zu spät einberufen worden. «Deshalb ist aus meiner Sicht die Wahl gültig», sagte er am 3. Juni gegenüber kath.ch.


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