Die Delegierten der Römisch-katholischen Zentralkonferenz der Schweiz haben am letzten Wochenende in Thun über die Assessments für Seelsorgende diskutiert. Sie beauftragten das RKZ-Präsidium, mit den Bischöfen den Informationsfluss genauer festzulegen.
Regula Pfeifer
Die Delegierten der Römisch-katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) haben sich am letzten Freitag und Samstag zur Plenarversammlung in Thun getroffen. An der Versammlung kam am Samstag auch das Thema «Assessments» zur Sprache. Dabei hätten die Delegierten «dankbar zur Kenntnis genommen», dass Assessments für Seelsorgende im letzten Jahr bei den Berufseinsteigenden erfolgreich eingeführt werden konnten. Das teilt RKZ-Generalsekretär Urs Brosi auf Anfrage von kath.ch mit.
Die Assessments hatten die RKZ, die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Konferenz der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens in der Schweiz (Kovos) im Herbst 2023 gemeinsam beschlossen. Dies als Reaktion auf die Pilotstudie über die Geschichte des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche der Schweiz und als eine der Massnahmen gegen Missbrauch.
Am Treffen in Thun erfuhren die Delegierten auch, dass die Assessments für Seelsorgende, die aus dem Ausland in die Schweiz einreisen, für 2026/27 in Vorbereitung sind. Auch dies kam gemäss Brosi gut an.
Nicht befriedigt zeigten sich die Delegierten hingegen über den Entscheid der Bischöfe, dass die anstellenden Behörden von Kirchgemeinden und Kantonalkirchen lediglich eine Bestätigung über das durchgeführte Assessment erhalten, den sogenannten Abklärungsnachweis.
Dieser Nachweis enthält laut RKZ-Informationen «nur dann Informationen aus den Assessmentberichten, wenn diese aus Sicht der Verantwortlichen des Bistums für die anstellende Behörde relevant sind». Damit würden die bischöflichen Ausbildungs- oder Personalverantwortlichen entscheiden, ob und welche Informationen für den Arbeitgeber relevant seien.
Das war nicht im Sinn der Mehrheit der Plenarversammlung. Sie beauftragte das RKZ-Präsidium, mit den Bischöfen «Präzisierungen bezüglich dieser Informationsschnittstelle zu schaffen». Damit solle verhindert werden, «dass eine Kirchgemeindebehörde Hinweise auf potenziell gefährdendes Verhalten nicht erhält». Kirchgemeinden wüssten mit vertraulichen Informationen umzugehen, auch sie unterlägen dem Amtsgeheimnis, erinnert Brosi.
Weiter einigten sich die Delegierten, dass es nun den Kantonalkirchen obliegt, mit ihrem jeweiligen Bischof weitere Punkte zu regeln. Erwähnt wird hier etwa «die Verantwortung, welche die Bischöfe und ihre Mitarbeitenden tragen, die allein in Kenntnis der Assessmentberichte sind und daraus die richtigen Schlüsse ziehen müssen».
Rund eine halbe Stunde lang widmete sich die Versammlung dem Thema Assessment. Zwischendurch habe es eine ausserordentlichen Pause gegeben, um die gestellten Anträge zusammen mit den Votanten auszuformulieren und zu übersetzen, bevor darüber abgestimmt wurde, schreibt Brosi.
Die Frage, ob die Diskussion hitzig geführt wurde, verneint Brosi. «Sie war sehr sachlich und lösungsorientiert.» Die Delegierten seien interessiert gewesen, eine Lösung zu finden, welche dem Anliegen der Prävention dient. Dies trotz ihrer Enttäuschung darüber, dass ihre ursprünglichen Interessen nicht aufgenommen worden seien.
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