Liliane Gross: «Opfer wünschen sich eine institutionelle Anerkennung ihres Leids»

Liliane Gross ist Präsidentin der «Kommission Genugtuung» der Schweizer Bischofskonferenz. Zentrales Kriterium für die Kommission ist nicht mehr nur die Schwere des Missbrauchs, sondern «wie sehr das Leben der betroffenen Person durch den Missbrauch geprägt wurde». Die Schweiz liegt bei Genugtuungsleistungen im europäischen Ranking weit hinten.

Annalena Müller

Frau Gross, welche Möglichkeiten haben Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld, um Genugtuung für ihr Leid zu erhalten?

Liliane Gross*: Wenn es sich um einen nicht-verjährten Fall eines sexuellen Übergriffs handelt, dann kann Strafanzeige erstattet werden. In diesem Fall sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Bei Missbrauchsfällen im kirchlichen Umfeld, die strafrechtlich bereits verjährt sind, können sich Betroffene bei Anlaufstellen melden. Diese klären den Sachverhalt ab und reichen dann ein schriftliches Gesuch bei der Kommission Genugtuung ein.

«Anlaufstellen gibt es in jedem Bistum.»

Welche Anlaufstellen bei verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld gibt es in der Schweiz?

Gross: Zunächst sind dies die diözesanen Fachgremien. Diese gibt es in jedem Bistum. Dort gibt es Ansprechpersonen, die den Fall entgegennehmen und die Opfer während des Prozesses der Antragstellung begleiten.

Welche weiteren antragsberechtigten Anlaufstellen gibt es?

Gross: Neben den diözesanen Fachgremien sind alle kantonalen Opferhilfestellen antragsberechtigt. Schliesslich gibt es noch die CECAR, die Commission Ecoute-Conciliation-Arbitrage-Réparation, in der Romandie. An die CECAR können sich aber auch deutsch-schweizerische Personen wenden.

«Heute schaut die Kommission in erster Linie auf die Auswirkungen, die der erlebte Missbrauch auf das Leben der Person hatte und hat.»

Sie sind die Präsidentin der «Kommission Genugtuung». Was genau ist das?

Gross: Die «Kommission Genugtuung» ist ein Gremium, das bei der Schweizer Bischofskonferenz angesiedelt ist. Ins Leben gerufen wurde sie 2016 durch die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ) und die Vereinigung der Höheren Ordensobern der Schweiz (VOS’USM). Ziel war und ist es, Opfern von Missbrauch im kirchlichen Umfeld, einen Genugtuungsbeitrag zuzusprechen, wenn der Missbrauch strafrechtlich verjährt ist. 2016 wurden ebenfalls Richtlinien erlassen bezüglich der Kriterien und auch der Höhe der Genugtuungsleistungen.

Diese Richtlinien wurden 2021 überarbeitet – was hat sich geändert?

Gross: Heute schaut die Kommission in erster Linie auf die Auswirkungen, die der erlebte Missbrauch auf das Leben der Person hatte und hat. Davor war die Schwere des Missbrauchs das zentrale Kriterium. Eine Vergewaltigung wurde beispielsweise als schwerwiegender eingestuft als andere Formen des sexuellen Missbrauchs. Aber in den ersten Jahren unserer Arbeit haben wir festgestellt, dass die Auswirkungen auf das Leben der Opfer nicht allein vom Schweregrad des Übergriffs abhängen.

«Resilienz ist sehr individuell.»

Sondern?

Gross: Resilienz ist sehr individuell. Wir schauen, wie sehr das Leben der betroffenen Person durch den Missbrauch geprägt wurde. Und zwar in gesundheitlicher, familiärer, beruflicher oder sozialer Hinsicht. Manche Betroffene sind durch die Missbrauchserfahrung völlig aus der Bahn geworfen. Andere kommen selbst mit gravierenden Übergriffen besser klar.

Trauma ist individuell…

Gross: Genau. Und wir versuchen das zu berücksichtigen. Primär schauen wir uns die Auswirkungen an und sekundär beziehen wir auch die Schwere des Übergriffs bei der Beurteilung eines Falles mit ein.

«Im europäischen Vergleich belegt die Schweiz einen der letzten Plätze.»

Wie hoch liegen die Genugtuungsleistungen?

Gross: Der Rahmen wird der Kommission Genugtuung von den Richtlinien der Auftraggeberinnen SBK, RKZ und VOS’USM vorgegeben und liegt aktuell bei maximal 20’000 Franken.

Das ist nicht sonderlich viel…

Gross: Das stimmt. Aber man muss bedenken, dass in der Schweiz im Allgemeinen niedrigere Genugtuungsleistungen als in anderen europäischen Ländern gezahlt werden. Im europäischen Vergleich belegt die Schweiz einen der letzten Plätze.

Dennoch, 20’000 Franken ist nicht viel für ein zerstörtes Leben.

Gross: Das ist ohne Frage richtig. Die Kommission selbst hat keinen Einfluss auf die Höhe des Betrags. Dieser wird von den Auftraggeberinnen – also der SBK, der RKZ und VOS’USM – festgelegt. Allerdings kann ich sagen, dass es vielen Antragstellenden nicht auf die Höhe der Summe ankommt. Vielen Opfern geht es vor allem um Genugtuung im Sinne einer institutionellen Anerkennung des erfahrenen Leids.

Wie läuft das Verfahren ab? Treffen Sie die Opfer persönlich?

Gross: Nein, bei uns muss niemand persönlich vorsprechen. Wie erwähnt, klären die Anlaufstellen den Fall ab und übermitteln uns die nötigen Dokumente. Je nach Anlaufstelle kann dazu ein Fragebogen gehören oder ein Protokoll der Ansprechperson über die geführten Gespräche. Wir erhalten auch medizinische Unterlagen oder Unterlagen aus Archiven, die belegen, dass ein Täter tatsächlich zur angegebenen Zeit der sexuellen Übergriffe am Ort der Übergriffe tätig war. Wir entscheiden dann aufgrund der Aktenlage.

«Es geht darum, eine Retraumatisierung der Opfer zu vermeiden.»

Ist das sinnvoll? Da hängt doch sehr viel von den Eindrücken und der Interpretation der Ansprechperson ab, oder?

Gross: Es geht darum, eine Retraumatisierung der Opfer zu vermeiden – sie sollen uns nicht etwas beweisen müssen. Alle Ansprechpersonen in den Gremien verfügen über viel Erfahrung und wir stehen in engem Kontakt mit Anlaufstellen. Gerade am Anfang haben wir sehr genau abgesprochen, welche Informationen wir brauchen, um einen Fall beurteilen zu können. Mittlerweile läuft das alles sehr gut.

Die Kommission Genugtuung hat den Fall «Nussbaumer» als «schwerwiegend» eingeschätzt. Das Bistum Basel wollte den Fall hingegen möglichst nicht nach Rom melden. Welche Rolle spielt Ihrer Meinung nach die Tatsache, dass die Kommission «interdisziplinär» besetzt ist, während bei kanonischen Voruntersuchungen, wie in Basel, nur Kleriker entscheiden?

Gross: Es ist sicher gut, dass die Kommission nicht nur aus Klerikern besteht. Wir sind ein gemischtes Gremium, bestehend aus einem Kleriker, einem Psychiater, einer Psychologin und zwei Juristinnen. Allgemein habe ich den Eindruck, dass heutzutage auch Kleriker viel bei der Aufklärung unternehmen und man eben nicht mehr vertuschen will. Aber es würde sicher nicht schaden, wenn man Untersuchungskommissionen – egal welcher Art – gemischt besetzen würde. Das erweitert den Blickwinkel und das ist immer gut.

*Liliane Gross (54) ist Juristin und Präsidentin der Kommission Genugtuung. Sie hat die Kommission 2016 mitaufgebaut. Sie ist ausserdem stellvertretende Generalsekretärin der Katholischen Körperschaft des Kantons Zürich.


Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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