Kirchgemeindezentrum Myra
Schulhausstrasse
5622 Waltenschwil

Tel. 056 622 35 42

Todesfall

Sterbende Menschen und deren Angehörige begleiten wir in dieser schwierigen Lebensphase, wenn dies gewünscht ist. Wenn jemand gestorben ist und ein Abschiedsritual am Totenbett gewünscht wird, kommt unser Pfarreiseelsorger Guido Ducret gerne vorbei (Tel. 056 622 12 30/079 872 80 28), in diesem Falle auch mitten in der Nacht; er fährt auch in ein Krankenhaus oder Pflegeheim.

Für das kirchliche Begräbnis oder für eine andere Form des Abschiednehmens bieten wir Hilfe an. Für die Bestattung ist zuerst die Einwohnergemeinde, dann das Pfarramt zu kontaktieren. Wenn jemand sich schwer tut, von einem Verstorbenen Abschied zu nehmen, sind wir da um Sie in Ihrer Trauer zu begleiten.

Bestattungsablauf – Vorgaben der Gemeinde

Die Kirchenpflege hat anlässlich der jährlichen Besprechung mit dem Gemeinderat das Thema Bestattungen (Ablauf und Zeitpunkt) erörtert und das Anliegen deponiert, dass die Gemeinde beim Ablauf (Beisetzung vor oder nach dem Gottesdienst) und bei  der Auswahl des Wochentages auf vereinzelte abweichende Wünsche der Angehörigen eingeht.

Das Zivilstandsamt (heute: Gemeindekanzlei) setzt im Einverständnis mit der Trauerfamilie und dem zuständigen Pfarramt das Datum der Bestattung fest.

Der Gemeinderat hat nun wie folgt geantwortet:

"Der Gemeinderat stellt fest, dass es in Waltenschwil Tradition ist, erst die Bestattung und im Anschluss den Abschiedsgottesdienst durchzuführen. So ist nach dem Gottesdienst das Grab durch das Bauamt bereits fertig hergerichtet. Dieser Ablauf ist in der Waltenschwiler Bevölkerung fest verankert und soll auch so beibehalten werden."
Gestützt auf die erhöhte Nachfrage nach einer Änderung des traditionellen Ablaufes wird der Entscheid vom 07. November 2016 nochmals überdenkt.

Beschluss des Gemeinderates vom 22.10.2018:

1. Der Ablauf der Bestattungen in Waltenschwil wird grundsätzlich nicht geändert. Es hat grundsätzlich erst die Bestattung und im Anschluss der Abschiedsgottesdienst stattzufinden.

2. Auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen kann im Sinne einer Ausnahme der Ablauf abgeändert werden. In diesem Falle kann die Bestattung erst im Anschluss an den Abschiedsgottesdienst erfolgen.

2. Die Bestattungen haben von Dienstag bis Freitag zu erfolgen. An Samstagen werden keine Beerdigungen durchgeführt".

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Kirchenpflege und Pfarramt  Waltenschwil