Im letzten Frühling wurden in den fünf Bistumsregionen des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg kanonische Visitationen durchgeführt – auf Initiative des Bischofsrats für Prävention. Die Ergebnisse führten zu Empfehlungen: etwa Verantwortlichkeiten zu klären oder Schnittstellen zwischen Gremien verbindlicher zu regeln.
Regula Pfeifer
Die Visitationen ermöglichen einen Blick von aussen auf die bestehenden Strukturen und Abläufe, schreibt das Bistum Lausanne, Genf und Freiburg (LGF) jüngst in einer Mitteilung. In den Blick genommen wurden die Leitung und Organisation der Bistumsregionen sowie deren Beziehungen zu den diözesanen und administrativen Gremien.
Dabei habe es eine Einordung vor dem Hintergrund der jeweiligen regionalen Gegebenheiten gegeben. Der entsprechende Bericht der Visitatorinnen und Visitatoren wurde demnach im Juni vorgestellt.
Im September wurden die Rückmeldungen gemeinsam mit den regionalen Verantwortlichen vertieft. So konnten die wichtigsten Erkenntnisse herausgearbeitet werden.
Die Visitationen initiiert hat der Bischofsrat für Prävention des Bistums LGF, schreibt Bistumssprecherin Laure-Christine Grandjean auf Anfrage an kath.ch. Es sei darum gegangen, die letzten fünf Jahre der Leitung in der Diözese im Geiste der Transparenz, des Dialogs, der Verantwortung und der Wachsamkeit im Dienst der Mission der Kirche und des Schutzes der Menschen zu überprüfen. Ziel sei die Bewertung und die kontinuierliche Verbesserung der Ausübung von Autorität als Dienst und nicht als Macht gewesen.
Umgesetzt haben die Visitationen drei extern beauftragte Personen: die Arbeits- und Organisationspsychologin Sybille Heunert Doulfakar von FSP-PSY4WORK.CH, der Wirtschaftswissenschaftler und Organisationsbegleiter Mikaël Karlström von der Firma Bobst, der auch Präsident der Caritas Waadt ist, sowie Jean-Jacques Theurillat, Pfarrer des Seelsorgebereichs Pierre-Pertuis im Bistum Basel.
Die regionalen Ausgangslagen seien unterschiedlich, heisst es in der Mitteilung. Neuenburg verfügt demnach über eine eher schlanke und gut funktionierende Organisation. Genf befindet sich nach mehreren Veränderungen weiterhin in einem Prozess des Wiederaufbaus.
Im Kanton Waadt wiederum gestaltet sich das Zusammenspiel zwischen der pastoralen Leitung und den Verwaltungsstrukturen komplex und von Spannungen geprägt. Und die beiden Bistumsregionen von Freiburg stehen vor Herausforderungen des dualen Systems.
Laut den neusten Erkenntnissen verfügen die Bistumsregionen – trotz ihrer jeweiligen Besonderheiten – über gemeinsame Stärken: das Engagement und die Kompetenzen der Mitarbeitenden sowie die Solidarität und die Verbundenheit mit dem Auftrag der Kirche.
Auch das Verbesserungspotential zeigt sich überall etwa gleich: Es geht darum, Verantwortlichkeiten zu klären, Prioritäten deutlicher festzulegen, bestimmte Abläufe zu vereinfachen und die Zusammenarbeit zwischen pastoralen, administrativen und finanziellen Gremien zu verbessern.
Ein Vorschlag befasst sich mit der Zusammenarbeit von Pastoral und öffentlich-rechtlichen Instanzen. Demnach könnten die Schnittstellen zwischen den Bistumsregionen und den administrativen Strukturen verbindlicher geregelt werden.
Festgelegt werden müssten demnach die jeweiligen Zuständigkeiten, die Gefässe für den Dialog, die Entscheidungsverfahren sowie die Möglichkeit der Klärung von Meinungsverschiedenheiten.
Mehrere Bistumsregionen wiesen auf viele Sitzungen und hohen administrativen Aufwand hin. Hier lautet die Empfehlung zu prüfen, welche Gremien unverzichtbar sind, welche zusammengelegt oder entlastet werden können. Und welche Entscheidungen direkt auf der zuständigen Ebene getroffen werden können, ohne sie systematisch an übergeordnete Stellen weiterzuleiten.
Mehrere Bistumsregionen wünschen sich einen gemeinsamen Rahmen für die Funktion der bischöflichen Beauftragten. Diese Funktion wird neuerdings auch von nichtordinierten Seelsorgenden oder Diakonen wahrgenommen. Hier brauche es eine Rollenklärung, heisst es. Empfohlen wird eine Stellenbeschreibung, die sich an die regionalen Gegebenheiten anpassen lässt.
Auch die gemeinsame Meinungsbildung bei der Vorbereitung von Entscheidungen könne geklärt werden – insbesondere die Rolle der beratenden Gremien. Dabei gelte es, klar zwischen Konsultation, Konsensfindung und Entscheidungsfindung zu unterscheiden.
Weitere Ansätze wurden ebenfalls genannt: den Informationsfluss verbessern, die Verantwortlichen in ihren Aufgaben begleiten, die Zusammenarbeit und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen zwischen den Regionen fördern sowie eine bessere Nachverfolgung der Entscheidungen sicherstellen.
Diese Erkenntnisse sollen nun zusammen mit den Bistumsregionen geprüft und priorisiert werden. Dabei sind die jeweiligen regionalen Gegebenheiten und die verfügbaren Ressourcen zu berücksichtigen. Wie die Umsetzung konkret erfolgen soll, bleibt laut Mitteilung noch festzulegen.
Im Sinne eines synodalen Miteinanders laden die Visitationen dazu ein, den Dialog fortzusetzen, voneinander zu lernen und dort, wo es notwendig ist, bestehende Praktiken und Strukturen weiterzuentwickeln. So sollen mehr Kräfte für den eigentlichen Auftrag der Kirche frei werden.
Bei den Visitationen habe man nicht alle pastoralen Tätigkeiten beurteilen wollen, so die Mitteilung. Deshalb habe keine allgemeine Befragung der Seelsorgenden stattgefunden.
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