Über Leben und Tod

Durch eine Volksinitiative zum Handeln gezwungen, möchte der Zürcher Kantonsrat alle Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler und Reha-Kliniken verpflichten, den assistierten Suizid in ihren Räumen zu dulden. Eine «Duldungsplicht» soll gesetzlich vorgeschrieben werden. Diese Gesetzesänderung ist abzulehnen, denn niemand darf gezwungen werden, etwas zu dulden, das er aus ethischen Gründen nicht dulden kann.

Stefan Betschon

Das ist der traurigste Ort der Stadt Zürich: Die Abdankungshalle im Keller, tief unterhalb der Notaufnahme des Universitätsspitals. Es ist keine Halle, sondern ein fensterloses, kaltes Zimmer, fahles Licht, kahle Wände. Ein Verliess. Ein paar zufällig ausgewählte Bibelverse und Koranstellen als Wanddekoration machen alles nur noch trauriger.

Man würde allein nie hierher finden, man ist auf Begleitung angewiesen. Über viele Treppen hinunter in den Keller, durch lange, düstere Gänge, vorbei an Haustechnik-Einrichtungen und Abfall-Sammelstellen. Dieser abgelegene Abdankungsbunker scheint gemacht worden zu sein, Tod und Sterben wegzusperren, Vergänglichkeit vergessen zu machen.

«For the Love of God»

Die christlich geprägten, hochtechnisierten Industriegesellschaften haben ein zwiespältiges Verhältnis zum Tod. Man kann an einem TV-Abend Hunderte von Menschen in Grossaufnahme sterben sehen. Eines der teuersten – 50 Millionen Pfund – und bekanntesten Kunstwerke unserer Zeit, «For the Love of God» von Damien Hirst, ist ein mit 8600 Diamanten verzierter Totenschädel. In den Modeboutiquen, in denen junge Menschen sich einkleiden, sind auf T-Shirts, Jacken oder auch auf Skateboards Totenköpfe allgegenwärtig.

Doch gleichzeitig scheinen sich alle grosse Mühe zu geben, die Erinnerung an die eigene Sterblichkeit zu verdrängen. Man trifft in den Modeboutiquen, in denen junge Menschen sich einkleiden, auch alte Frauen mit blondierten Haaren und Botox-gebügelten Gesichtern, man kann hier alte Männer beobachten in engen Jeans und wuchtigen Turnschuhen, die Totenkopf-Käppis kaufen, um die Glatze zu kaschieren. Wir tun so, als ginge es einfach immer weiter, zeitlos, ziellos.

Letzte Fragen

Ein Versuch, sich dem Tod zu entziehen, dem Tod zuvorzukommen, ist die Selbsttötung. Manche möchten diesen Tod als Freitod verherrlichen. Aber es ist wohl in den meisten Fällen eine Verzweiflungstat. Anstatt Selbsttötung sagen einige lieber Suizid. Um den «Tod» loszuwerden und um nicht an das 5. Gebot erinnert zu werden: «Du sollst nicht töten». Doch man sollte sich von dem Latein nicht täuschen lassen: Es ist das Ende. Und es ist kein schönes Ende.

Es gibt Menschen, denen psychische oder physische Leiden schwer zu schaffen machen. Niemand wird diese Menschen verachten, weil sie irgendwann die schweren Qualen, denen sie ausgesetzt sind, nicht mehr aushalten. Kritik verdient haben aber jene, die so tun, als sei Suizidbeihilfe ein medizinischer Eingriff wie andere auch, als ginge es nur darum, einen Schleimhauttumor zu entfernen oder einen Nierenstein zu zertrümmern.

Niemand ist je vom Reich der Toten zurückgekehrt; es gibt keine verlässlichen Berichte über das, was einen dort erwartet. Es gibt aber Menschen, die kamen dem Tod sehr nahe. Sie galten als klinisch tot, und sind dann doch wieder lebendig geworden. Was diese Menschen über ihre Nahtoderfahrungen berichten, ist bedenkenwert.

Es scheint in einem verstecken Winkel unseres Körpers Reste eines empfindsamen Bewusstseins auch dann noch zu geben, wenn die Ärzte in diesem Körper bereits aufgegeben haben, nachdem sie in ihm mit Hilfe hochentwickelter neurologischer Apparaturen keine Aktivitäten mehr erkennen konnten. Was das wohl für Empfindungen sind bei einem Menschen, dem Pentobarbital verabreicht wurde, ein tödliches Gift, das ihm den Atem nimmt und den Herzschlag unterdrückt?

Etappenziel Tod

Die Menschen des Mittelalters hatten keine Angst, dem Tod ins hohle Auge zu schauen. Bücher über die Kunst des Sterbens waren damals eine populäre Literaturgattung. Sie schildern, was es für einen guten Tod braucht: Der gute Tod ist ein Tod, dem man gefasst entgegentritt, weil man sich ein Leben lang auf ihn vorbereitet hat. Viele dieser Bücher über eine «Ars moriendi» sind eigentlich Bücher über die Kunst, ein gutes Leben zu führen. Denn sie betrachten Sterben nicht als Gegensatz zum Leben, den Tod nicht als Abschluss, sondern als Etappenziel.

Vor diesem Hintergrund gewinnt ein Ausspruch Konturen, der Michel de Montaigne getan hat: «Philosophieren heisst sterben lernen». Philosophieren ist der Versuch, dem Leben einen «Sinn» abzugewinnen, das Leben als gerichteten Prozess zu verstehen, ihm eine Richtung zu geben auf ein Ziel hin: den Tod.

Für den ungarischen Jesuitenpater Ladislaus Boros, der lange in der Schweiz gewirkt hat, ist das Sterben nicht nur die Vollendung des Lebens, sondern es ist das eigentliche Leben. Denn erst im Tod, losgelöst vom Körper, habe die Seele die Freiheit, sich selbst bewusst zu werden und sich Gott zuzuwenden. Wer diesen entscheidenden Moment verpasst, wäre mit einem Studenten zu vergleichen, der nach einem mehrjährigen Studium die Universität kurz vor der Abschlussprüfung verlässt.

Der österreichische Theologe und Hochschullehrer Karl Rahner skizziert zwei Möglichkeiten, wie der Mensch mit dem Tod umgehen kann: Er kann ihn ablehnen oder als Teil des Lebens bejahen; er kann sich gegen den Tod auflehnen, oder ihn «liebend und vertrauend» annehmen; er kann das Ende als ein «Ausrinnen des Lebens in die Sinnlosigkeit» betrachten, als «Verendung» oder aber als Vollendung.

Niemand könne dem Tod entgehen, «wie er ihn aber stirbt, wie er ihn versteht, das ist die Entscheidung seiner Freiheit, hier trägt er nicht das Auferlegte, sondern das Ausgewählte.» Rahner versteht den Tod als Tat, als mutige «Tat der Freiheit», als aktives «Sich-zur-Vollendung-bringen», als Selbsthingabe. Das aber sei möglich nur im Glauben: «Tod ist Fallen, und nur im Glauben kann dieses Fallen als ein Fallen in die Hände des lebendigen Gottes gedeutet werden.»

Wenn nun aber nach dem Tod keine Hand da ist, die einem auffängt? Dann wird man das nie bemerken. Wenn die Hand aber da ist, und man sie verfehlt und man das ewige Leben verpasst, weil man den falschen Tod gestorben ist, dann ist es – blöd.

Mitgefühl, aber keine Mithilfe

Gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Statistik sind noch immer mehr als die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer Christen. Auch von den Menschen, die keiner Religion angehören, glauben sehr viele an ein Leben nach dem Tod. Vier von fünf Menschen in der Schweiz glauben, dass das Sterben nur ein Übergang darstellt, dass das Leben mit dem Tod nicht zu Ende ist.

Viele dieser Gläubigen dürften bereit sein, Nachsicht zu üben einem Mitmenschen gegenüber, der das Leben wegwirft, weil er eine schwere Leidensbürde nicht mehr länger tragen kann. Aber sie werden nicht bereit sein, ihn bei seinem letzten Entscheid zu helfen, weil sich das mit ihrem Glauben nicht verträgt. Diese ethischen Bedenken sind ernst zu nehmen.

In der Schweiz ist Suizidbeihilfe erlaubt. Im Kanton Zürich haben im vergangenen Jahr 677 Menschen medizinische Hilfe für die Selbsttötung in Anspruch genommen. Diese verzweifelten Menschen, die sich mit ärztlichem Rezept ein tödliches Gift besorgen, diese Menschen und ihre Helferinnen und Helfer dürfen hierzulande auf Duldung zählen. Sie sollten aber ebenfalls tolerant sein und respektieren, dass es Menschen gibt, die aus ethischen Gründen eine Selbsttötung nicht gutheissen können.

Gegen eine «Duldungspflicht»

Im Kanton Zürich wurde 2023 eine Volksinitiative eingereicht, die alle Alters- und Pflegeheime, Spitäler und Reha-Kliniken sowie psychiatrische Einrichtungen und Justizvollzugsanstalten verpflichten will, den assistierten Suizid in ihren Räumen zu dulden. Eine «Duldungsplicht» soll gesetzlich verankert werden.

Ein Gegenvorschlag des Kantonsrates hat die Forderungen der Volksinitiative nur geringfügig abgeschwächt. Ein Kantonsratsreferendum ermöglicht es nun, diesen Gegenvorschlag abzulehnen. So kann es auch in Zukunft Einrichtungen und Anstalten geben, die in ihren Räumen assistierten Suizid nicht tolerieren.

Wäre den Urhebern der kantonalen Volksinitiative tatsächlich die «Selbstbestimmung am Lebensende» ein Anliegen, dann müssten sie dieses Selbstbestimmungsrecht, dann müssten sie diese Freiheit auch jenen Menschen zugestehen, die in Übereinstimmung mit dem fünften Gebot die Selbsttötung ablehnen. Die Selbstbestimmung über das Lebensende darf der Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht übergeordnet werden. Niemand darf gezwungen werden, etwas zu dulden, das er nicht dulden kann.


Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/ueber-leben-und-tod/