Ministerin zieht positive Bilanz zu Kopftuchverbot in Österreich

Schülerinnen unter 14 Jahren ist es in Österreich seit kurzem untersagt, ein Kopftuch zu tragen. Laut Integrationsministerin Bauer greift diese Vorschrift. Ihre Partei kündigt zudem ein weiteres Gesetzesvorhaben an.

(KNA) Das in Österreich geltende Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren bewährt sich aus Sicht von Integrationsministerin Claudia Bauer. Bisher seien im ganzen Land nur rund 80 Fälle bekannt, in denen sich Eltern und Mädchen «eisern dagegenstellen», sagte die ÖVP-Politikerin in einem am Montag veröffentlichten Interview der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung».

Bis zu 800 Euro Strafe pro Verstoss

Seit Beginn des Schuljahres ist es Schülerinnen in Österreich bis zum 14. Geburtstag untersagt, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, welches «das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt». Bei Konflikten sind Aufklärungsgespräche vorgesehen. Im Extremfall müssen Erziehungsberechtigte mit einer Strafe von bis zu 800 Euro pro Verstoss rechnen.

«Man kann sich als Elternteil nicht freikaufen und sagen, meine Tochter trägt das Kopftuch, ich zahle gerne die 800 Euro», sagte Bauer. «Hier muss der Staat seine Gesetze verteidigen.»

Zugleich räumte die Ministerin ein, dass es schwierig sei, festzustellen, ob muslimische Mädchen ein Kopftuch unter Zwang anlegten. Sie sehe davon unabhängig jedoch ein massives Problem darin, «wenn Mädchen von klein auf gesagt wird, dass ihr Körper etwas ist, wofür sie sich schämen müssen. Oder wenn Mädchen mit acht, neun Jahren eingeredet wird, dass sie sich schützen müssen vor den Blicken der Männer.»

«Politischer Islam» im Fokus

Dass ihre Partei als nächstes gesetzlich gegen den «politischen Islam» vorgehen will, bezeichnete Bauer als dringend geboten. Der politische, radikale Islam habe einen massiven Zulauf, insbesondere über digitale Kanäle und über Hassprediger in den Sozialen Medien.

«Hier wird der Herrschaftsanspruch der Religion über den Rechtsstaat gestellt», betonte die Politikerin. «Und wenn ein solches Netzwerk Strukturen aufbauen und sich in etablierten Institutionen breitmachen kann, zeigt sich, dass die aktuelle Gesetzeslage scheinbar nicht ausreichend ist.»

Allerdings gelte es, bei dem Gesetzesvorhaben sehr penibel vorzugehen, «weil wir selbstverständlich nicht normal gläubige Musliminnen und Muslime treffen wollen», fügte die Ministerin hinzu. «Das sind ja die Ersten, die gefährdet sind.»


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