Die Staatsanwaltschaft Graubünden hatte im Mai ein Strafverfahren wegen Missbrauchsverdacht gegen einen Priester des Bistums Chur eingestellt. Nun zieht der Bischof von Chur nach und stellt die kirchenrechtliche Voruntersuchung ein. Der Priester wird sich eine Auszeit nehmen.
Barbara Ludwig
Im November 2023 hatte das Bistum Chur eine kanonische (kirchenrechtliche) Voruntersuchung wegen Missbrauchsverdacht gegen einen Priester in Müstair eröffnet. Dabei wurden auch vorsorgliche Massnahmen verhängt. Im April 2024 eröffnete auch die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden ein Verfahren gegen den Priester. Um die staatliche Strafuntersuchung weder zu behindern noch zu gefährden, wurde die kanonische Voruntersuchung sistiert, wie aus einer Medienmitteilung des Bistums vom Donnerstag hervorgeht.
Jetzt hat der Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain die kanonische Voruntersuchung «zur Klärung rechtlich relevanter Übergriffe» per Dekret eingestellt, so das Communiqué. Beim Bischof und bei der Staatsanwaltschaft seien dieselben Anschuldigungen angezeigt worden. Vorgeworfen wurden dem Mann Sexualdelikte, die er in der Schweiz und Deutschland begangen haben soll.
Angezeigt hatte den Priester der Deutsche Josef Henfling. Im November 2023 outete er sich gegenüber dem «Sonntagsblick», der als erster über die Vorwürfe berichtete hatte.
Die Staatsanwaltschaft stellte ihr Verfahren bereits im Mai ein. Wie sie im Juni gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte, waren die Delikte teils verjährt oder strafrechtlich nicht relevant. Der Verdacht auf sexuelle Nötigung und versuchte Vergewaltigung hatte sich demnach nicht erhärtet.
«Die kirchenrechtliche Voruntersuchung stützt sich massgeblich auf dieselbe Beweislage, welche dürftig bleibt», erklärt nun das Bistum. Darüber hinaus sei die Verjährung gemäss kanonischem Recht eingetreten. Es gäbe zwar die Möglichkeit, beim Apostolischen Stuhl eine Aufhebung der kirchenrechtlichen Verjährung zu beantragen. Dazu besteht aus Sicht des Bistums jedoch «kein verhältnismässiger Grund».
Bonnemain hält zugleich fest, dass keine Grundlage bestehe, ein administratives Strafverfahren oder einen kanonischen Strafprozess zu eröffnen. Auch die Vorsichtsmassnahmen wurden mit demselben Dekret aufgehoben. Der Priester werde sich eine Auszeit nehmen, so das Communiqué. Der Bischof stehe mit ihm im Gespräch, um sein zukünftiges Wirken zu regeln.
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https://www.kath.ch/newsd/bischof-bonnemain-stellt-kanonisches-verfahren-gegen-priester-ein/