Neuer Widerstand gegen Genfer Verbot: «Religionsfreiheit schützt Gläubige wie Nichtgläubige»

Mit einer knappen Mehrheit von 51,4 Prozent hat die Genfer Stimmbevölkerung Mitte Juni eine Gesetzesvorlage angenommen, die es kantonalen und kommunalen Mandatsträgern verbieten, bei Plenarsitzungen auffällige religiöse Symbole zu tragen. In Genf haben nun drei Personen christlichen Glaubens Rekurs gegen die neue Bestimmung in der Genfer Kantonsverfassung eingereicht.

Wolfgang Holz

«Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES bekräftigt erneut ihr Verständnis der Trennung von Kirche und Staat, die den religiösen Frieden, die Neutralität des Staates und die Gewissensfreiheit aller garantiert. Dies soll jedoch nicht dazu führen, dass religiöse Überzeugungen derjenigen, die am demokratischen Leben teilnehmen, verbannt werden.» So lautet die Kritik der drei Beschwerdeführer Markus Hofer, Joseph Kabongo und Michael Mutzner, weil sie das Verbot zum Tragen religiöser Symbole in der Politik für rechtswidrig halten.

Das beschlossene Verbot betrifft alle Symbole, ohne eine bestimmte Religion ins Visier zu nehmen. Demzufolge sind weder das Tragen eines Kopftuchs, einer Kippa oder eines Kreuzes erlaubt. Die Vorlage war von der SVP, der FDP, der Mitte sowie dem rechtspopulistischen Mouvement Citoyens Genevois eingebracht worden. Dagegen war unter anderem die Linke.

Starke Einschränkung der Religionsfreiheit

Die Schweizerische Evangelische Allianz bedauert diese Verfassungsänderung im Kanton Genf. Grund: Im Unterschied zu Staatsbeamten würden Parlamentarierinnen und Parlamentarier vor allem die Vielfalt der Gesellschaft und die Überzeugungen ihrer Wähler verkörpern. Diese aufzufordern, ihre religiösen Überzeugungen unsichtbar zu machen, stelle eine besonders starke Einschränkung der Religionsfreiheit dar.

«Die Religionsfreiheit schützt gläubige genauso wie nicht gläubige Personen. In einer pluralistischen Demokratie müssen Bürgerinnen und Bürger Volksvertreter wählen können, die offen zu ihren Überzeugungen stehen, ob diese religiöser, philosophischer oder politischer Natur sind», so die drei Beschwerdeführer wörtlich.

Kirchen gaben vor Abstimmung keine Wahlempfehlung ab

Die Römisch-Katholische Kirche Genf (ECR) und die Protestantische Kirche Genf (EPG) hatten sich ihrerseits einige Tage vor der Abstimmung zu dem Entwurf geäussert, ohne eine Wahlempfehlung abzugeben. Dabei bekräftigten sie ihr Bekenntnis zum Prinzip der Laizität, verstanden als ein Rahmen, der sowohl die Neutralität des Staates als auch die Gewissens- und die Religionsfreiheit aller garantiert. Allerdings sehen sie durch das Verbot die Religionsfreiheit beeinträchtigt.

Gegen diese neue Verfassungsbestimmung wurde bereits eine Beschwerde von den beiden grünen Grossräten Dilara Bayrak und Julien Nicolet-dit-Félix eingereicht, die darin eine Aushöhlung der Grundrechte sehen.

Schon länger setzt sich die Schweizerische Evangelische Allianz nach eigenem Bekunden für eine tolerante Auslegung des Laizitätsprinzips ein, welche den religiösen Pluralismus respektiert. Für die SEA-RES sei klar: Die Religionsfreiheit müsse im öffentlichen Raum gelten, solange sie die öffentliche Ordnung und die Rechte aller respektiert.


Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/neuer-widerstand-gegen-genfer-verbot-religionsfreiheit-schuetzt-glaeubige-wie-nichtglaeubige/