Unregelmässigkeiten in Kirchenpflege Zollikon-Zumikon? – Nicht unbedingt

Die Kirchgemeinde Zollikon Zumikon hat seit 1. Juni eine komplett neue Kirchenpflege. Zur Kampfwahl kam es, weil die Rechnungsprüfungskommission der Kirchenpflege Unregelmässigkeiten und Befangenheit bei der Vergabe von Aufträgen vorwirft. Die Zürcher Kantonalkirche sieht dies weniger eng.

Regula Pfeifer

Der Präsident der Rechnungsprüfungskommission, Raphael Widmer, ist am 1. Juni zum Präsidenten der katholischen Kirchenpflege von Zollikon Zumikon gewählt worden. Und mit ihm sechs weitere neue Kirchenpfleger. Alle bisherigen wurden damit nicht wiedergewählt.

Widmer war bisher seit 16 Jahren in der Rechnungsprüfungskommission (RPK) der Kirchenpflege tätig, seit 12 Jahren als deren Präsident, wie der «Zolliker Zumiker Bote» am 15. Mai berichtete. In dieser Funktion hat er demnach den Wechsel der Kirchenpflege ins Rollen gebracht. Beruflich hat der Absolvent der HSG St. Gallen als Group CFO (Chief Financial Officer) eine Leitungsfunktion bei Stadler Rail inne.

Interessenkonflikte

Die RPK stellte zwei Unregelmässigkeiten fest, ist im «Zolliker Zumiker Boten» vom 5. Juni zu lesen. Einerseits führe mit Heinz Montari ein Kirchenpflegemitglied die Buchhaltung der Kirchgemeinde, das zugleich Mitinhaber eines Treuhandbüros sei – ein Interessenkonflikt. Zudem gebe es einen Verstoss gegen die Vergaberichtlinien der Kirchgemeinde, denn es seien keine Gegenofferten für Buchhaltungsleistungen eingeholt worden.

Die zweite von der RPK monierte Unregelmässigkeit betrifft die Vergabe von Malerarbeiten an die Zumiker Firma Barizzi Malerei GmbH. Diese befindet sich laut der Zeitung im Mitbesitz von Martin Jud, einem Mitglied der Kirchenpflege und deren Liegenschaftenverwalter. Dabei soll es sich um Aufträge von insgesamt rund 200’000 Franken handeln.

Zu den Vorwürfen publizierte Raphael Widmer Mitte Mai einen Offenen Brief. Und im Jahresbericht der RPK argumentiert er, dass die Kirchenpflege trotz Aussprache in zwei Sitzungen keine Einsicht gezeigt habe.

Beschwerde an die Aufsichtskommission

Die RPK meldete die Sache am 28. April der Katholischen Kirche im Kanton Zürich – mittels Beschwerde an die Aufsichtskommission über Kirchgemeinden und Zweckverbände, steht in der Lokalzeitung. Die entsprechende Antwort steht noch aus. Der Präsident der Aufsichtskommission, Rolf Anliker, verzichtet auf Anfrage von kath.ch an diesem Montag auf eine Auskunft und beruft sich dabei auf das Amtsgeheimnis.

Widmer habe deren Ergebnis nicht abwarten, sondern rasch handeln wollen, ist in der Zeitung zu lesen. Er stellte sich und weitere Kandidaten für die Kirchenpflege auf, die am 1. Juni von der Kirchgemeindeversammlung tatsächlich gewählt wurden. In den Medien wurde dies als Putsch taxiert.

Kirchgemeinden sind autonom

Auch die Katholische Kirche im Kanton Zürich kann aktuell zu den Vorgängen in der Kirchgemeinde Zollikon-Zumikon nicht Stellung nehmen, wie sie auf Anfrage schreibt. Ihr sei nicht der gesamte Sachverhalt bekannt, begründet der Bereichsleiter Kommunikation Simon Spengler dies. Im Übrigen seien die Kirchgemeinden im Kanton Zürich autonom.

Die Aufsichtskommission werde die Aufsichtsbeschwerde behandeln und dabei klären, «ob die Vorgaben für Auftragsvergabungen eingehalten wurden oder ob ein Fehlverhalten der Kirchenpflege vorlag und Massnahmen zu ergreifen sind».

Aufträge an Kirchenpfleger möglich

Auf die Frage: Wären Aufträge an eine Malerfirma zulässig, an der ein Kirchenpflegemitglied beteiligt ist, antwortet Spengler – mit Rücksprache bei einer Juristin: «Ja, das wäre grundsätzlich möglich, denn es gibt keine rechtliche Vorgabe, die dies verunmöglicht.»

Bei der Auftragsvergabe sei aber «zwingend das Ausstandsrecht gemäss § 51 Kirchgemeinderecht zu berücksichtigen», wendet der Bereichsleiter Kommunikation ein. Das Behördenmitglied müsse also sowohl bei der Beratung und Beschlussfassung in den Ausstand treten, wenn es in der Sache ein persönliches Interesse hat. Und es müsse die Kirchenpflegesitzung für dieses Traktandum verlassen. Ausserdem sollte das Mitglied auch im Vorfeld nicht mit dem Geschäft befasst sein.

Auch Gegenofferten nicht immer zwingend

Auch die Frage, ob bei der Vergabe von Aufträgen in Kirchgemeinden immer Gegenofferten eingeholt werden müssen, ist laut Spengler die Antwort unterschiedlich, je nach Art des Verfahrens. Beim sogenannt «Freihändigen Verfahren» sei es nicht zwingend, eine Gegenofferte einzuholen. Da könne ein Auftrag direkt vergeben werden.

Allgemein sei für die Klärung dieser Frage die kantonale Submissionsverordnung massgebend, so Spengler. Und es komme auf das Auftragsvolumen an und ob es sich um eine Dienstleistung, ein Bauhauptgewerbe oder ein Baunebengewerbe handle.

Auch die komplette Neuwahl einer Kirchenpflege – wie in Zollikon-Zumikon geschehen – ist für den Kommunikationsleiter der Kantonalkirche grundsätzlich unproblematisch. Er betont: «Grundsätzlich besitzt jedes stimmberechtigte Mitglied der Kirchgemeinde das passive Wahlrecht und kann für ein Behördenamt kandidieren.»


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