In der Schweiz gibt es drei Organisationen, die die Interessen von Missbrauchsbetroffenen im kirchlichen Umfeld vertreten – in der Deutschschweiz, der Romandie und im Tessin. Nun hat die Generalversammlung der Deutschschweizer IG MikU ein Startkapital zur Gründung eines nationalen Dachverbandes gutgeheissen.
Barbara Ludwig
Gemeinsam mit den Partnerorganisationen Sapec in der Westschweiz und Gava im Tessin arbeitet die IG MikU an der Gründung eines nationalen Dachverbandes. Letztere hat am Samstag ihre Generalversammlung (GV) abgehalten, wie sie in einem Communiqué mitteilt.
Dabei hat die GV mit der einstimmigen Gutheissung eines Startkapitals grünes Licht gegeben zur Schaffung eines nationalen Dachverbandes und einer nationalen Geschäftsstelle. Ziel sei, schweizweit einheitliche Standards im Umgang mit Missbrauch zu erreichen.
Die Deutschschweizer Betroffenenorganisation IG MikU, die derzeit von Vreni Peterer präsidiert wird, ist mit der aktuellen Situation nicht zufrieden. In ihrem Jahresbericht ziehe sie eine klare Bilanz, heisst es im Communiqué weiter: «Trotz Fortschritten bestehen weiterhin erhebliche Defizite im Umgang mit sexuellem Missbrauch im kirchlichen Kontext – insbesondere bei Transparenz und Opferschutz.»
So kritisiert die Organisation «strukturelle Mängel». Noch immer würden mutmassliche Täter teilweise in sensiblen Funktionen belassen oder nicht konsequent aus diesen entfernt. Zudem fehle es häufig an transparenter Kommunikation. Der aktuelle Fall im Bistum Basel, über den die «Sonntagszeitung» am 12. April berichtete, zeigt aus Sicht der IG MikU, dass «verzögerte Massnahmen und zurückhaltende Kommunikation weiterhin Fragen im Hinblick auf den Schutz möglicher Betroffener aufwerfen».
Es geht um zwei Priester, die im März vom Dienst suspendiert wurden, gegen die der Basler Bischof Felix Gmür bereits im November 2025 Anzeige eingereicht hatte. Ihnen werden laut Staatsanwaltschaft «Straftaten gegen die sexuelle Integrität» eines zum Tatzeitpunkt volljährigen Opfers vorgeworfen. Die verzögerte Suspendierung hat rechtliche Gründe. Das staatliche Verfahren sieht vor, dass das Bistum erst nach Aufnahme der Ermittlungen und ersten Befragungen als Anzeigenersteller aktiv werden durfte. Die Bistumsleitung bat Angestellte ausdrücklich darum, mit dem Fall nicht an die Öffentlichkeit zu gehen.
Auch weitere Entwicklungen zu Beginn des Jahres 2026 geben Anlass zur Sorge, schreibt die Organisation. So habe die Einstellung mehrerer Verfahren im Kanton St. Gallen bei Betroffenen erneut Gefühle von Ohnmacht ausgelöst.
Den von der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) geplanten Gebetstag für Missbrauchsbetroffene bewertet die IG MikU «mit gemischten Gefühlen». Sichtbarkeit sei wichtig, reiche jedoch nicht aus, «solange strukturelle Probleme bestehen», betont sie. Die Organisation fordert verbindliche nationale Richtlinien: zeitnahes Handeln, transparente Information und den konsequenten Schutz von Menschen.
Der Westschweizer Verein Sapec, gegründet im Jahr 2010, ist die älteste Betroffenenorganisation hierzulande. 2021 folgte die IG MikU in der Deutschschweiz. Und zuletzt wurde im Dezember 2024 die Tessiner Organisation Gava ins Leben gerufen.
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