Missbrauch: RKZ will sich weiter für Prävention und Intervention engagieren

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz hat sich an ihrer letzten Plenarversammlung mit Aspekten rund um die Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch in der Kirche beschäftigt. Sie will dranbleiben, geht aus ihren Entscheiden hervor.

Regula Pfeifer

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat an ihrer Versammlung vom 27. und 28. März in Thun beschlossen, die Präventions- und Interventionsarbeit langfristig sicherzustellen.

Sie hat sich konkret für eine Erneuerung der Zusammenarbeitsvereinbarung ausgesprochen, welche die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die RKZ und die Dachorganisation der Schweizer Orden (Kovos) 2024 beschlossen haben. Dies im Nachgang der Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz. Die geltende Vereinbarung läuft per Sommer 2027 aus, heisst es in der Mitteilung der RKZ vom Donnerstag.

Morerod: Aufarbeitung wird wahrgenommen

Dem sexuellen Missbrauch widmete sich die Versammlung auch anderweitig. So sagte Bischof Charles Morerod, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, bei seinem Auftritt in der Versammlung, der Missbrauch habe das Bild der katholischen Kirche stark geprägt. Gleichzeitig werde aber auch das Engagement der Kirche für die Aufarbeitung zunehmend wahrgenommen. Er dankte der RKZ für ihren diesbezüglichen Einsatz.

Liliane Gross, Präsidentin der Kommission Genugtuung, informierte über die Arbeit der Kommission für Genugtuungsleistungen. Sie erläuterte das Verfahren bei der Meldung und Prüfung von Gesuchen. Sie sprach über die Kriterien für die Festlegung der ausgerichteten Beträge sowie die erwartete Entwicklung der Fallzahlen.

Ein Stufenmodell für Vorfälle

Der Leiter der Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext von SBK/RKZ/Kovos, Stefan Loppacher, referierte über Interventionen bei Verdacht auf Grenzverletzungen oder sexuelle Übergriffe. Er ging auf die Herausforderungen ein, mit denen kirchliche Arbeitgeber bei der Meldung von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen konfrontiert sind.

Als Lösungsansatz stellte er ein Stufenmodell vor, das zwischen Irritationen, Grenzüberschreitungen, berufsethischen Verstössen und Straftaten unterscheidet und jeder Stufe eigene Zuständigkeiten und Verfahren zuordnet. Im Weiteren sprach er von der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Schutz vor sexueller Belästigung.

Geringere Kosten für Missbrauchs-Massnahmen

Auch bezüglich Finanzen war der Missbrauch Thema. Die RKZ genehmigte die Jahresrechnung 2025. Diese schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 272’828 Franken. «Das positive Ergebnis ist insbesondere auf geringere Aufwendungen im Bereich der Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch zurückzuführen», heisst es dazu in der Mitteilung. Demnach wurden das Beratungsangebot und der Genugtuungsfond 2025 deutlich weniger beansprucht als erwartet. Und einige der Massnahmen konnten laut Mitteilung nicht so rasch umgesetzt werden wie geplant.

Verzögert hat sich bekanntlich die Einrichtung eines nationalen kirchlichen Strafgerichts zur Behandlung von Missbrauchsfällen. Ursprünglich hiess es, das Gericht solle bereits Ende 2024 stehen. An der letzten Vollversammlung der Schweizer Bischöfe Anfang März hiess es, das Gericht werde vor Ende dieses Jahres mit der Arbeit beginnen. Die Statuten hatten die Bischöfe kurz vorher unterschrieben.


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