Assessment-Absolventen-Verzeichnis verrät keine Resultate

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) will die 2025 erstmals durchgeführten Assessments implementieren. Ihr Generalsekretariat wird zur ersten Infostelle für Arbeitgebende – dank einem schweizweiten Verzeichnis aller Assessment-Absolventen. Doch wer durchgefallen ist, müssen Arbeitgebende auf anderen Wegen erfragen.

Regula Pfeifer

Die Schweizer Bischöfe und Territorialäbte haben sich an ihrer Vollversammlung mit den 2025 erstmals durchgeführten Assessments beschäftigt. Die Assessments seien «ein wichtiger Beitrag zur Prävention» und hätten sich – gemäss einer ersten Bilanz – bewährt, teilt die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am Donnerstag mit. Deshalb solle deren Implementierung fortgesetzt werden.

In Saint-Maurice haben die SBK-Mitglieder die Ausführungsbestimmungen zu den psychologischen Assessments verabschiedet – und dies laut Mitteilung einstimmig. Die Ausführungsbestimmungen regeln die Zuständigkeiten und den Umgang mit den Assessment-Ergebnissen. Kath.ch hat auf Nachfrage hin allerdings keine Einsicht in diese neuen Bestimmungen erhalten. Es handle sich dabei um aktuell noch vertrauliche Dokumente, sagt Maurice Greder, Leiter Kommunikation der SBK. Die finale Version davon werde später publiziert.

Rolle von Bischöfen und Kirchgemeinden

Laut Mitteilung ermöglichen Assessments zudem auch eine spezifische Förderung in der Ausbildung zukünftiger Seelsorgerinnen und Seelsorger. Und hierbei haben die Schweizer Bischöfe eine besondere Verantwortung. Denn sie sind zuständig für die Ausbildung und die Erteilung der Missio – der bischöflichen Beauftragung – für Seelsorgende. Eine Missio brauchen die meisten Seelsorgenden für ihre Berufstätigkeit in der katholischen Kirche, insbesondere in den Pfarreien.

Oft aber sind die Bischöfe nicht die Arbeitgeber. In den meisten Diözesen der Schweiz stellen die Kirchgemeinden die Seelsorgenden ihrer Pfarreien ein. Diese sollen nun die Möglichkeit erhalten zu erfahren, ob Seelsorgende, die sich bei ihnen bewerben, das Assessment gemacht haben. Dasselbe sollen auch Bischöfe und Ordensgemeinschaften über Seelsorgende aus anderen Diözesen und Gemeinschaften erfahren.

Laut Mitteilung verpflichten sich nun die Schweizer Bischöfe, den kirchlichen Arbeitgebenden «die Informationen, die für die Anstellung relevant sind, zu geben». Unter anderem würden sie «den Nachweis geben, dass das Assessment erfolgreich durchgeführt wurde».

Erste Infos auf SBK-Generalsekretariat

Zur Erleichterung des Vorgehens führt nun das Generalsekretariat der Bischofskonferenz ein schweizweites Verzeichnis aller Assessment-Absolventen. «Dieses beinhaltet ausschliesslich den Namen der Person, Ort, Datum und Auftraggeber des Assessments», heisst es.

Weitere Informationen seien darin nicht enthalten, dies «aus Sorge der Bischöfe um den persönlichen Datenschutz», sagt Greder. Beim Generalsekretariat ist also nicht zu erfahren, ob jemand das Assessment bestanden hat oder nicht.

Nachfragen an vorherigem Arbeitsort

Wer weitere Informationen benötige über eine Seelsorgerin, einen Seelsorger, müsse seine Fragen an die Diözese oder den Bischof richten, bei der bzw. dem diese Person zuvor tätig gewesen sei oder wo sie die Ausbildung abgeschlossen habe, sagt Greder. Neue potenzielle Arbeitgebende könnten dabei auch nach den Assessment-Resultaten der Person fragen.

Die SBK betont laut Mitteilung, die Assessments seien für ihre Mitglieder «eine prioritäre Angelegenheit». Sie wolle deren Finanzierung längerfristig sicherstellen. (korrigiert, 17:35 Uhr)


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