Die Schweizer Bischöfe sind daran, ein nationales Register für Assessment-Resultate von Seelsorgenden zu prüfen. Der Dachverband der Landeskirchen kritisiert derweil, bisher keinen Einblick in die Assessments zu haben, obwohl seine Gremien meist die Arbeitgeber sind.
Regula Pfeifer
«Bischöfe blockieren Missbrauchsregister», titelte die «Sonntagszeitung» am 8. Februar. Sie stützte dies auf eine angebliche Aussage des Sprechers der Schweizer Bischofskonferenz (SBK). Tatsächlich beschäftigen sich die Schweizer Bischöfe aktuell nicht mit einem nationalen Register von Missbrauchstätern, wie der Titel suggeriert.
Vielmehr suchen sie nach Lösungen für ein schweizweites Register über Seelsorgende in Ausbildung, die das neue Assessment durchlaufen haben. Darin soll ersichtlich sein, wer dieses nicht bestanden hat, also ein Gefährdungspotential für Missbrauch und andere Delikte hat.
Die Bischöfe lehnten ein nationales Register für Assessment-Resultate nicht ab, sagt SBK-Sprecher Maurice Greder gegenüber kath.ch. Ihnen sei bewusst, dass das Anliegen für mögliche Betroffene von hoher Bedeutung sei.
Die Betroffenenorganisation IG MiKu schreibt denn auch, es müsse verhindert werden, «dass negative Eignungsentscheide in einem Bistum durch erneute Verfahren in einem anderen Bistum umgangen werden». Sie schlug eine «klar geregelte nationale Lösung» vor, «die kirchenintern sichtbar macht, ob aus Schutzgründen ein negativer Eignungsentscheid vorliegt – ohne sensible persönliche oder psychologische Daten zu speichern».
Die SBK wolle ein «sachgerechtes und rechtssicheres Vorgehen gewährleisten», schreibt Greder weiter. Deshalb würden derzeit «unterschiedliche Ausgestaltungsvarianten sorgfältig geprüft – insbesondere in Bezug auf Zweck, Trägerschaft, Zugangsrechte, Datenschutz und Schnittstellen zu bestehenden Strukturen».
Und weiter: «In dieser Angelegenheit haben die Datenschutzbestimmungen sowie die Persönlichkeitsrechte der betroffenen angehenden Seelsorgenden weiterhin oberste Priorität.»
Die Assessment-Berichte werden im Moment in den Diözesen vertraulich behandelt und aufbewahrt, so Greder. Zugriff dazu haben demnach die zuständigen diözesanen Ausbildungsverantwortlichen – was von Diözese zu Diözese unterschiedlich sei. Die Dokumente werden nicht zentral aufbewahrt, weder bei der SBK noch bei der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) oder den Kantonalkirchen.
Wie die Akten künftig aufbewahrt und zugänglich sein werden, wird laut dem SBK-Sprecher in den Ausführungsbestimmungen zum Dekret der Schweizer Diözesanbischöfe «bezüglich der Einführung der psychologischen Eignungsprüfung von zukünftigen Seelsorgerinnen und Seelsorgern» vom 11. März 2025 genauer geregelt. Die Ausführungsbestimmungen seien aktuell in Vorbereitung.
Keinen Einblick in die Assessment-Resultate haben aktuell, wie erwähnt, staatskirchenrechtliche Institutionen. «Das ist für uns unbefriedigend», sagt Urs Brosi, Generalsekretär der RKZ, gegenüber kath.ch. Denn nicht nur für die Vergabe der bischöflichen Beauftragung – der sogenannten Missio – seien allfällige negative Befunde über eine Person entscheidend, sondern auch für die Anstellung ebendieser Person.
Da kommen die Arbeitgeber ins Spiel, und das sind in der überwiegenden Mehrheit der Fälle die lokalen Kirchgemeinden oder Kantonalkirchen. «Die Arbeitgeber sind verantwortlich für das Handeln ihrer Mitarbeitenden, sie sind bei deren Verfehlungen gar juristisch haftbar», so Brosi.
RKZ und SBK verhandeln seit längerem zur Frage der Einsicht in die Assessment-Resultate. «Wir wollten eine Form finden, wie die staatskirchenrechtlichen Institutionen hier involviert werden», sagt Brosi. Zur Diskussion stehe nun lediglich, dass ein Vertreter des Bischofs die anstellende Behörde in knapper Form über das Ergebnis des Assessments informiert.
Die Forderung nach einem nationalen Register für Personen, die nicht oder nicht mehr pastoral tätig sein dürfen – also ein tatsächliches Täterregister -, sei hingegen bislang kein Thema gewesen. Der RKZ-Generalsekretär zeigt sich überzeugt: Es gibt durchaus Möglichkeiten, ein Personenregister datenschutzkonform zu führen. «Die Grundsätze des Datenschutzes sollten nicht einseitig zu Gunsten potenzieller Täter ausgelegt werden, sondern auch zum Schutz von möglichen Opfern», betont Brosi.
Letztes Jahr führte die katholische Kirche der Schweiz erstmals vom April bis Dezember bei Seelsorgenden in der Ausbildung Assessments durch. 72 Personen durchliefen das Verfahren, einige bestanden es nicht, wie viele, wurde nicht bekannt gegeben.
Die Assessments sind Teil des Massnahmenpakets zur Prävention von Missbrauch in der Kirche. Dieses hatten die SBK, die RKZ und die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (Kovos) als Reaktion auf die im September 2023 publizierte Pilotstudie über Missbrauch in der katholischen Kirche beschlossen.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/seilziehen-um-assessment-resultate-zwischen-bischoefen-und-landeskirchen/