Bei der Veröffentlichung der Pilotstudie zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche gingen fünf Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen ein. Die Verfahren wurden nun nach zeitintensiven und komplexen Untersuchungen eingestellt. Die Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld (IG-M!kU) kritisiert diese Entscheidung. Und stellt Forderungen.
(woz) «Der Abschluss der Strafverfahren im Zusammenhang mit sexuellem
Missbrauch im kirchlichen Umfeld im Kanton St. Gallen hinterlässt bei vielen
Betroffenen Schmerz und Enttäuschung», sagt Vreni Peterer, selbst eine Missbrauchsbetroffene und Präsidentin der IG-M!kU – der Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld. «Die Einstellungen der Verfahren relativieren weder das erlittene Leid der Betroffenen noch die institutionelle Verantwortung.»
Die IG-M!kU nimmt den Abschluss der Strafverfahren zur Kenntnis. In einer Medienmitteilung stellt die Organisation aber klar: Die Einstellungen bedeuten keinen Zweifel am erlebten Leid der Betroffenen, sondern würden die Grenzen des Strafrechts bei historischer sexualisierter Gewalt sichtbar machen: Verjährung, hohe Beweisanforderungen und die zeitliche Distanz zwischen Tat und Anzeige.
Irritierend sei aus Betroffenenperspektive eine in der öffentlichen Kommunikation verwendete Formulierung, wonach «Geschädigte ein Desinteresse an einer (nochmaligen) Konfrontation mit dem Thema» signalisiert hätten.
«Es geht nicht um Desinteresse, sondern um Erschöpfung und Selbstschutz. Viele Betroffene haben nach jahrzehntelangen inneren Kämpfen keine Kraft mehr, sich erneut belastenden Verfahren auszusetzen.»
Diese Formulierung verkenne die Realität Betroffener: «Es geht nicht um Desinteresse, sondern um Erschöpfung und Selbstschutz. Viele Betroffene haben nach jahrzehntelangen inneren Kämpfen keine Kraft mehr, sich erneut belastenden Verfahren auszusetzen», macht Vreni Peterer deutlich.
Auch die jeweilige Lebenssituation sei entscheidend dafür, ob und wie weit eine
weitere Auseinandersetzung möglich sei. «Dass kirchliche Stellen Anzeigen eingereicht haben, ist ein notwendiger Schritt. Verantwortung endet jedoch nicht mit der Anzeige oder dem Abschluss eines Verfahrens, sondern zeigt sich auch im Umgang mit Betroffenen danach – unabhängig vom juristischen Ausgang», so die Präsidentin der IG-M!kU.
Vor diesem Hintergrund erwarte die IG-M!kU künftig eine klare und öffentliche Anerkennung des erlittenen Unrechts, transparente kirchenrechtliche Verfahren, die nicht institutionellen Interessen, sondern dem Schutz und der Würde der Betroffenen dienten. Zudem fordere man konkrete Unterstützung, insbesondere durch unabhängige Beratungsstellen. Desweiteren therapeutische Angebote und angemessene Entschädigungen sowie eine «Betroffenen sensible Sprache in der öffentlichen Kommunikation».
Vreni Peterer: «Für Betroffene ist der Abschluss eines Strafverfahrens oft kein Abschluss des Erlebten. Umso wichtiger ist es, dass Institutionen ihre Verantwortung nicht allein rechtlich, sondern auch menschlich wahrnehmen.»
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