Sechs Luzerner Theologinnen und Theologen haben vor gut einem Jahr ein Ende der Diskriminierung bei Anstellungen in der Kirche gefordert. Eine Antwort der Schweizer Bischofskonferenz lässt auf sich warten. Die Betroffenen üben sich in Geduld.
Regula Pfeifer
Vor gut einem Jahr richteten sechs Theologinnen und Theologen einen Brief an die Luzerner Synodalen. Sie kritisierten, dass sich die Bistumsleitung bei ihrer Missiovergabe auf die offizielle Sexualmoral der katholischen Kirche berufe. Und dass dies zu Diskriminierung führe – auch im Anstellungsverhältnis zu den Kirchgemeinden.
Die Unterzeichnenden outeten sich als diskriminiert. Drei hatten Diskriminierung erlebt, weil sie homosexuell sind, zwei, weil sie in zweiter Ehe leben und einer, weil er ein laiisierter Priester ist. Welche genau, haben sie kath.ch erzählt. Die sechs Theologinnen und Theologen sind also Personen, die laut Kirche «in sogenannt irregulärer Situation leben» und als Seelsorgerinnen oder Seelsorger tätig sein wollen oder sind.
Die persönlich geäusserte Kritik hat einen offiziellen Hintergrund. Nach der Publikation der Pilotstudie zum Missbrauch in der Katholischen Kirche der Schweiz im September 2023 hatte die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) Forderungen aufgestellt. Eine davon lautete: Das partnerschaftliche Leben der kirchlichen Mitarbeitenden dürfe weder anstellungs- noch kündigungsrelevant sein. Personen, die dem Zölibat verpflichtet sind, sind laut RKZ davon ausgenommen.
Die Schweizer Bischofskonferenz beauftragte darauf ihre Theologisch-Ökumenische Kommission (TÖK) damit, den Zusammenhang zwischen Lebensformen und beruflichen pastoralen Engagements zu ergründen – und dazu eine Standortbestimmung zuhanden der SBK zu verfassen.
Die TÖK ist seit letztem Februar an der Arbeit. Die SBK teilte nach ihrer Vollversammlung vom September mit, sie habe eine erste Lesung des entsprechenden Textes vorgenommen. Über den Inhalt wurde nichts bekannt.
Kath.ch hat bei der TÖK-Präsidentin Astrid Kaptijn nachgefragt, wo die Knackpunkte in diesem Text liegen. Sie erklärte: «Die SBK hat einen ersten Entwurf des Textes diskutiert, wir müssen noch einiges präzisieren, und dann wird es nächstes Jahr in März wiederum diskutiert.» Es sei zu früh, um sich dazu zu äussern.
Da fragt sich, wie das bei den Betroffenen ankommt. Kath.ch hat bei den sechs Briefunterzeichnenden nachgefragt.
«Ich kann es grundsätzlich einordnen, dass dieser Text nicht öffentlich ist», schreibt Herbert Gut an kath.ch. «Es gehört zu den normalen Vorgängen, dass die Ergebnisse einer Kommission zuhanden eines Gremiums oft nicht veröffentlicht werden.» Doch zu einem späteren Zeitpunkt erwartet er Transparenz. «Wenn die Bischofskonferenz entschieden hat, wie sie weitergehen wollen, würde ich es sehr begrüssen, wenn dieser Text der Kommission veröffentlicht wird.»
Herbert Gut ist Pfarreileiter St. Johannes und Leiter Koordinationskreis Nord in Luzern. Er zeigt sich «zuversichtlich, dass der Text der TÖK in die richtige Richtung weist und konkret vorschlägt, wie die Bischofskonferenz mit der Fragestellung umgehen kann, damit keine Diskriminierungen mehr geschehen im Sinne des geltenden zivilen Arbeitsrechts.»
Das bedeutet konkret, so Herbert Gut: «Private Lebenssituationen und sexuelle Orientierungen sollen nicht mehr rechtlich bewertet werden bei Anstellungen und Kündigungen.» Denn es gehe darum: «Die Katholische Kirche darf das kollektive Menschenrecht der Religionsfreiheit nicht missbrauchen, um individuelle Menschenrechte zu verletzen. Oder andersrum gesagt: Die individuellen Menschenrechte müssen in der Kirche gleich gewichtet werden wie die kollektiven Menschenrechte.»
Vier der fünf weiteren Unterzeichnenden unterstützen Herbert Guts Aussagen. Barbara Lehner fügt allerdings an, ihr Vertrauen in die kirchlichen Kommissionen sei nicht so gross wie jenes von Herbert Gut. Und Bruno Fluder meldet, er nehme zu solchen Fragestellungen aktuell nicht öffentlich Position.
Auf die Frage, was das für ihn bedeuten würde, wenn die Schweizer Bischöfe ihr Anliegen umsetzten, antwortet Herbert Gut: «Wenn die Bischofskonferenz einen solchen Weg einschlagen würde – ähnlich wie es die deutschen Bischöfe im November 2022 getan haben – wäre das eine Genugtuung für mich, weil ich dann weiss, dass solches Unrecht in der Katholischen Kirche Schweiz offiziell keinen Platz mehr hat.» Er äussert auch die Hoffnung, dass sich die Bistumsleitungen eines Tages bei ihren Mitarbeitenden entschuldigen für die Verletzung der Privatsphäre.
Die Theologin Barbara Lehner arbeitet als selbstständige Ausbildnerin für Trauerrituale. Sie erwartet von den Schweizer Bischöfen eher eine Hinhaltetaktik. Doch sollte es tatsächlich zu einer neuen diskriminierungsfreien Missio-Vergabe kommen, würde das für sie Folgendes bedeuten: «Die katholische Amtskirche würde mich seit langem wieder einmal positiv überraschen.»
Und: «Es gäbe für mich als freischaffende Theologin und selbstständige Unternehmerin die Option, eventuell meine letzten sieben bis zehn Berufsjahre doch noch in einer kirchlichen (Teil-) Anstellung zu verbringen, falls ich dies möchte und bräuchte – und somit eine bessere Rentenbasis zu schaffen für mein Alter.»
«Unerträglich wäre, wenn die Bischofskonferenz an der bisherigen ungerechten Praxis festhalten würden.»
Falls es nicht dazu käme, so Lehner, würde dies «meine kritische Haltung gegenüber der katholischen Kirche einmal mehr verstärken». Es würde ihr zeigen, dass die Kirche «reformresistent und unfähig ist, sich derart zu wandeln, dass sie wieder an Glaubwürdigkeit, Lebendigkeit und Attraktivität gewinnt … und ihre Personalprobleme lösen kann.»
Und Herbert Gut meint: «Unerträglich wäre es für mich und für alle Betroffenen, wenn die Bischofskonferenz trotz der idealen Ausgangslage (Vorlage der deutschen Bischöfe) an der bisherigen ungerechten Praxis festhalten würden.»
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/luzerner-seelsorgende-warten-auf-ein-ende-der-diskriminierung/