Rebhan-Blättler: «Wir unternehmen nichts gegen das geplante Sterbehilfegesetz»

Auch in Nidwalden sollen alle Heime verpflichtet werden, künftig Sterbehilfe in ihren Räumen zuzulassen. Das Parlament hat eine entsprechende Motion angenommen. Die römisch-katholische Landeskirche will sich in diese «Grundsatzfrage für alle Einwohnenden» nicht einmischen.

Regula Pfeifer

Das Nidwaldner Parlament hat am Mittwoch eine Motion zur Sterbehilfe gutgeheissen. Demnach sollen künftig alle Bewohnenden von Alters- und Pflegeheimen im Kanton Zugang zu Sterbehilfe erhalten.

Um dies zu garantieren, soll das Gesundheitsgesetz entsprechend angepasst werden, wie es in der Motion der Grünen Politikerin Elena Kaiser heisst.

Motion schlägt Bestimmungen vor

Neu soll demnach im Gesundheitsgesetz die «Freiwillige Beendigung des Lebens» geregelt werden mit den konkreten Bestimmungen:

1. Urteilsfähige Menschen dürfen ihr Leben freiwillig beenden.

2. Sie dürfen zu diesem Zwecke Ärzt*innen beiziehen, die bereit sind, ihnen das dazu erforderliche Medikament in geeigneter Dosierung zu verschreiben und sie über die richtige Anwendung zu informieren.

3. Wohnen sie in einer Gesundheitseinrichtung, dürfen sie darin die Dienste von Dritten zur freiwilligen Beendigung des Lebens in Anspruch nehmen.

Freiheit, über den eigenen Tod zu entscheiden

Mit einer solchen gesetzlichen Bestimmung erhielten die Heimbewohnenden die Freiheit, selbst über ihren Tod zu entscheiden. Sie wären nicht mehr vom Einverständnis der Heimleitungen abhängig, argumentiert Elena Kaiser gegenüber der «Nidwaldner Zeitung». Es gehe um persönliche Selbstbestimmung.

Die Nidwaldner Regierung hatte sich gegen die Motion ausgesprochen. Die gesetzliche Grundlage für Sterbehilfe sei ausreichend. Und die Inanspruchnahme von Sterbehilfe durch Heimbewohnende «sehr selten». «Die Institutionen sollen nicht gesetzlich verpflichtet werden, begleitete Sterbehilfe anbieten zu müssen», so der Regierungsrat.

Ähnliche Gesetze in anderen Kantonen

Die Motionärin – und ihre Unterstützenden – verweisen in ihrem Schreiben auf andere Kantone, welche bereits Gesetze zur Sterbehilfe in Heimen und Spitälern angenommen hätten: auf Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis.

Im Kanton Wallis müssen seit Januar 2023 alle öffentlichen Pflegeinstitutionen die Sterbehilfe zulassen – also öffentliche Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie soziale Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Nur privaten Alters- und Pflegeheimen wäre es erlaubt, Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zu verweigern. Doch solche Heime gebe es gar nicht, sagte Matthias Salzmann, Vizepräsident von Avalems, dem Dachverband der Walliser Alters- und Pflegeheime gegenüber kath.ch.


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https://www.kath.ch/newsd/rebhan-blaettler-wir-unternehmen-nichts-gegen-das-geplante-sterbehilfegesetz/