Trotz Zölibat: Sieben Fakten zu Priesterkindern  

Es dürfte sie eigentlich nicht geben – aber trotzdem existieren sie: Priesterkinder. Im Film «Unser Vater» von Miklós Gimes treten mehrere von ihnen an die Öffentlichkeit und erzählen ihre Geschichte. Doch was ist über Priesterkinder in der Schweiz bekannt? kath.ch hat die wichtigen Fakten zusammengestellt.

Charles Martig

Priester sollten zölibatär leben

Nach dem Amtsverständnis der römisch-katholischen Kirche gilt der Pflichtzölibat. Priester sind verpflichtet, keusch zu leben. Aber viele halten sich nicht daran. Deshalb gibt es Priesterkinder. Der ehemalige Bischof von Basel, Hansjörg Vogel, verstiess ebenfalls gegen den Zölibat und zeugte als Bischof ein Kind. Er trat 1995 – wenige Monate vor der Geburt seiner Tochter – von seinem Amt zurück. Er heiratete die Frau.

Das grosse Tabu der Priesterkinder

Hinter vorgehaltener Hand wird das Thema «Priesterkinder» immer wieder genannt. Offiziell gibt es sie aber nicht: Kinder von Priestern, die noch in ihrem Amt sind und als Pfarrer wirken.

Hunderte von Priesterkindern in der Schweiz

Seit den 1950er-Jahren bis heute gibt es wahrscheinlich Hunderte von Priesterkindern in der Schweiz, die heute noch leben. Viele von ihnen trauen sich nicht, über ihre familiäre Vergangenheit zu sprechen. Deshalb ist die genaue Zahl nicht bekannt.

Anerkennung der Vaterschaft

Viele Jahrzehnte gab es Priesterkinder, die von ihrem Vater nie anerkannt wurden. Wenn ein Priester seine Vaterschaft offiziell anerkennt, muss er nicht zwingend vom Priesterstand zurücktreten. Kirchenrechtlich ist eine Anerkennung der Vaterschaft bei gleichzeitigem Verbleib im Amt möglich; jedoch setzt dies die Beendigung der sexuellen Beziehung zur Mutter voraus. Wenn er diese Beziehung nicht aufgibt, wird er in einem offiziellen Verfahren in den Laienstand zurückversetzt. Das Verfahren läuft über den Vatikan.

Alimente für Priesterkinder

Die Bistümer wissen, dass es Priesterkinder gibt. Es gibt Alimente für Priesterkinder, die an die Mütter ausbezahlt werden. Jedes Bistum in der Schweiz verfügt über eine Kasse, die diesem Zweck dient. So übernehmen die Bischöfe soziale Verantwortung für die ungewollten Schwangerschaften und das Grossziehen der Kinder.

Gerichtsvikare haben detaillierte Kenntnisse

Die Offiziale oder Gerichtsvikare, das heisst die Verantwortlichen für das Gerichtswesen in den Bistümern, haben Kenntnisse von Fällen. Sie sind jedoch der Schweigepflicht unterstellt. Der heutige Bischof von Chur, Joseph Bonnemain, war lange Jahre Offizial des Bistums Chur und kannte den Fall von Anton Ebnöther. Die Kinder des Priesters hatten sich an den Offizial Bonnemain gewandt. Auch Bonnemain unterstand dem Berufsgeheimnis. Allerdings ist davon auszugehen, dass jene Kinder, die durch eine Vergewaltigung gezeugt wurden der Kirchenleitung nicht bekannt sind.

Kirchenverantwortliche anerkennen Schuld

Die Schicksale von Priesterkindern werden erst heute in ihrer ganzen Tragweite wahrgenommen. Bischöfe, wie etwa der Churer Bischof Joseph Bonnemain, entschuldigen sich öffentlich für das Leid, das diesen Menschen angetan wurde. Die katholische Kirche steht hier aber erst am Anfang einer Anerkennung. In vielen Ländern der Welt sind Priesterkinder noch immer ein grosses Tabu.


Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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