Zitat: «In angemessener Lautstärke»

14.12.17 (kath.ch) «Die Lausanner Richter haben nach einer öffentlichen Beratung durchaus Bemerkenswertes festgehalten. Nachdem die Vorinstanzen die Lärmschutzklagen von Anwohnern zumindest teilweise geschützt hatten, kam das höchste Gericht, man höre und staune, zum Schluss, die Wädenswiler Kirchenglocken dürften die Viertelstunden auch künftig in der Nacht anschlagen. Gut so!, ist in angemessener Lautstärke auszurufen versucht, wer an die Hunderttausende denkt, die an stark befahrenen Ein- und Ausfallachsen wohnen. Und die einen nächtlichen Glockenschlag als Alternative zum Verkehrslärm gleichsam als Wohltat empfänden.»

Das schreibt der «Blattmacher» und Autor der «Luzerner Zeitung», Balz Bruder, in seinem Kommentar vom 14. Dezember mit dem Titel «Was klingt, lärmt nicht» zum Glocken-Entscheid des Lausanner Bundesgerichts. Dieses hatte einen Tag zuvor entschieden, dass Kirchenglocken auch nachts läuten dürfen. (gs)

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Wädenswiler Kirchenglocken schlagen nachts weiterhin alle 15 Minuten

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