Im September hatte das Parlament in Liechtenstein ein revidiertes Abtreibungsgesetz beschlossen. Nun hat es Erbprinz Alois mit seinem Veto wieder gekippt. Aber man zeigt sich offen für weitere Gespräche.
(KNA) Das liechtensteinische Fürstenhaus hat ein nationales Gesetz für eine Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbrüchen gekippt.
Erbprinz Alois legte sein Veto gegen die Anfang September vom liechtensteinischen Landtag beschlossene Abtreibungsreform ein. Er sei nach sorgfältiger Prüfung der Überzeugung, «dass eine Fristenregelung nicht geeignet ist, dem Schutz des ungeborenen Lebens als zentralem Rechtsgut gerecht zu werden», heisst es in einer Mitteilung des Fürstenhauses.
Dennoch sehe der Erbprinz eine Möglichkeit, die seit 2015 geltenden Regeln im Fürstentum weiterzuentwickeln. «So steht er beispielsweise einer Aufhebung des Werbeverbots offen gegenüber und unterstützt Bestrebungen, die die Information, Begleitung und Unterstützung von Frauen vor, während und nach einer Schwangerschaft verbessern.»
Laut Medienberichten ist es das erste Mal überhaupt, dass Erbprinz Alois, der für seinen Vater und das eigentliche Staatsoberhaupt, Fürst Hans-Adam II., seit 2004 die Regierungsgeschäfte wahrnimmt, ein Veto gegen ein Gesetz einlegt. Laut Verfassung können Volk und Parlament kein Gesetz gegen den Willen des Fürstenhauses durchbringen.
Abtreibungen sind in Liechtenstein grundsätzlich verboten. Seit 2015 kann ein Schwangerschaftsabbruch allerdings straffrei sein, wenn eine Frau ungewollt schwanger wird oder sich aus einer persönlichen Notlage für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet. Voraussetzung ist, dass der Eingriff durch einen Arzt durchgeführt wird.
Am 2. September hatte das Parlament mit einfacher Mehrheit den Antrag der Volksinitiative «Fristenlösung für Liechtenstein» angenommen. Die Reform hätte Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche erlaubt.
Im Vorfeld der Abstimmung hatte sich auch das katholische Erzbistum Vaduz gegen die Fristenlösung ausgesprochen. Die bestehenden gesellschaftlichen und staatlichen Rahmenbedingungen hätten sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt, erklärte der Verwalter des Bistums, Bischof Benno Elbs von Feldkirch in Österreich. Die katholische Kirche ist Staatskirche in Liechtenstein.
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https://www.kath.ch/newsd/fuerstenhaus-kippt-fristenloesung-fuer-liechtenstein/