Assistierter Suizid: Bischof Bonnemain plädiert für ein «Sterben in Würde»

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben sich am Sonntag mit grosser Mehrheit für eine Gesetzesänderung ausgesprochen, die den assistierten Suizid erleichtert. Noch am Abstimmungssonntag hat Bischof Joseph Bonnemain sich zur Volksabstimmung geäussert und klar gemacht, dass er dieses Gesetz «aus tiefer Überzeugung» abgelehnt habe.

Stefan Betschon

In Kanton Zürich haben die Stimmberechtigten am Sonntag Veränderungen beim Patientinnen- und Patientengesetz und beim Gesundheitsgesetz gutgeheissen. Das klingt harmlos, ist es aber nicht. Denn mit der Gesetzesänderung, die der Kantonsrat ausgearbeitet hat, sind neu alle Spitäler sowie alle Alters- und Pflegeheime verpflichtet, in ihren Räumen den assistierten Suizid zuzulassen.

So müssen nun alle Menschen, die in diesen Einrichtungen arbeiten oder dort wohnen die Selbsttötung in ihrem beruflichen oder privaten Umfeld dulden, auch wenn ihn das aus religiösen oder ethischen Gründen zuwider ist.

«Emotionale Debatten»

Um die Abstimmung sei eine «emotionale Debatte» «entbrannt», schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» nach dem Urnengang. Doch auf katholischer Seite fühlten sich nur wenige berufen, sich an dieser Debatte zu beteiligen. Die Mitte-Partei hat die Gesetzesänderung mitgetragen. Immerhin hat eine Gruppe katholischer Spitalseelsorgender es gewagt, sich öffentlichkeitswirksam gegen den assistierten Suizid auszusprechen.

Auch der Churer Bischof hielt sich zurück. Er beantwortete zwar vor der Abstimmung die Fragen einer peripheren katholischen Online-Publikation, verzichtete aber auf eine offizielle Stellungnahme.

Eine solche Stellungnahme gibt es nun nach der Abstimmung. Noch am Abstimmungssonntag hat Bischof Joseph Bonnemain sich zur kantonalen Volksabstimmung geäussert unter dem Titel «Die menschliche Würde bleibt unantastbar – wir setzen uns dafür ein».

Die Sorgen des Bischofs

Der Volksentscheid sei zu respektieren, schreibt er im ersten Satz. Im zweiten Satz sagt er, was ihn persönlich beschäftigt: «Zugleich kann und darf ich nicht verschweigen, dass ich dieses Gesetz aus tiefer Überzeugung abgelehnt habe.» Im dritten Satz wiederholt er, dass er das «Ergebnis der Abstimmung mit Respekt zur Kenntnis» nehme.

Doch dann muss er auf seine «Sorgen» zu sprechen kommen: Er sorgt sich um jene Menschen, die alt, krank, schwach und pflegebedürftig sich als Belastung für andere empfinden. Doch auch am Ende seines Lebens, krank und verzweifelt, besitze ein Mensch eine Würde, die nicht angetastet werden dürfe.

Gegen den Optimierungsdruck

Bonnemain argumentiert differenziert und zurückhaltend. Er holt nicht die lehramtliche Keule hervor, er argumentiert nicht mit dem fünften Gebot. Vielmehr ist die Würde des Menschen Dreh- und Angelpunkt seiner Argumentation: «Wo die Beendigung eines Lebens als mögliche Antwort auf schweres Leiden gesetzlich geregelt und gesellschaftlich akzeptiert wird, verändert sich unser Blick auf Verletzlichkeit, Abhängigkeit und Würde». Doch die Würde eines Menschen hänge nicht davon ab, ob er gesund, leistungsfähig, autonom oder frei von Schmerzen sei.

In der Propaganda der Sterbehilfeorganisationen präsentiert sich der durch medizinisches Fachpersonal assistierte Suizid als praktische und effiziente Lösung für ein zentrales Problem der menschlichen Existenz: das Sterben. Doch könnte so ein gesellschaftlicher Druck aufgebaut werden, der Menschen am Ende ihres Lebens dazu drängt, einen vorzeitigen Abgang zu machen und bei einem Arzt um Hilfe beim Suizid nachzufragen.

«Wer sich schwach, pflegebedürftig oder kostspielig erlebt», so glaubt der Bischof befürchten zu müssen, «könnte eines Tages meinen, den anderen mit dem eigenen Tod einen Dienst zu erweisen.» Viele Menschen, die einen Todeswunsch äussern, wollten gar nicht sterben.

Trost in schwierigen Lebenslagen

Anstatt es den Menschen zu erleichtern, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen, hätten sie es in einer «menschenwürdigen Gesellschaft» verdient, dass man sie annimmt, wie sie sind, dass sie zu hören bekommen: «Du bist nicht zu viel. Du bist nicht allein. Dein Leben ist auch in seiner grössten Zerbrechlichkeit wertvoll.»

Die katholische Kirche sei für alle Menschen da und werde sie auch in schwierigen Lebensumständen begleiten. «Sie wird Menschen nicht verurteilen, die in schwersten Situationen Entscheidungen treffen, egal wie sie ausfallen. Sie wird zuhören, trösten, mittragen und sich dafür einsetzen, dass niemand aus Angst, Einsamkeit oder fehlender Versorgung den Tod als einzigen Ausweg empfindet.»

Für eine Kultur des Respektes

Die Abstimmungslokale sind geschlossen, die Stimmen sind ausgezählt, die Gesetzesänderung, die den assistierten Suizid erleichtert, wird in Kraft treten. Doch damit sei die ethische Debatte nicht beendet, hält der Bischof fest.

«Der heutige Entscheid verpflichtet uns vielmehr, noch entschiedener für eine Kultur des Respektes, der Sorge und Fürsorge einzustehen – für ein Sterben in Würde, das nicht vom Angebot des Todes dominiert wird, sondern getragen von liebevoller, kompetenter und verlässlicher Begleitung für Leidende, Kranke und Sterbende, ihre Angehörigen und Betreuenden – bis zuletzt.»


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