Fall Müstair: Betroffenen-Organisation ruft Kirche auf, Schutz der Menschen zu gewährleisten

Im Fall Müstair haben Staatsanwaltschaft und Bistum ihre Verfahren gegen einen Priester eingestellt. Damit endet aus Sicht der Betroffenen-Organisation IG Miku die Verantwortung der Kirche in Sachen Missbrauchsaufarbeitung allerdings nicht. Sie fordert, bei einer zukünftigen Tätigkeit des Priesters mögliche Risiken sorgfältig zu prüfen.

Barbara Ludwig

Die Diözese Chur gab letzten Donnerstag bekannt, Bischof Joseph Maria Bonnemain habe eine kanonische Voruntersuchung gegen einen des Missbrauchs verdächtigten Priester in Müstair GR eingestellt. Zuvor hatte bereits die Staatsanwaltschaft Graubünden ihre Strafuntersuchung gegen den Geistlichen eingestellt, weil die Delikte teils verjährt oder strafrechtlich nicht relevant waren. Bonnemain stehe mit dem Priester, der sich eine Auszeit nimmt, im Gespräch, um sein zukünftiges Wirken zu regeln, hiess es weiter.

Nachvollziehbare Entscheidungskriterien

Um die künftige Tätigkeit des Priesters geht es auch in einer Stellungnahme der Interessengemeinschaft für missbrauchsbetroffene Menschen im kirchlichen Umfeld (IG Miku). «Nach Abschluss der staatlichen und kirchenrechtlichen Verfahren richtet sich der Blick nun darauf, nach welchen Kriterien über das zukünftige Wirken des Priesters entschieden wird und welche Rolle dabei der Schutzauftrag der Kirche spielt», schreibt sie. Daran zeige sich, wie die Kirche ihrer Verantwortung gerecht werde.

Der Abschluss der Verfahren beantworte aus der Betroffenenperspektive noch nicht die Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein zukünftiger Einsatz «verantwortbar» sei, erklärt Vreni Peterer, Präsidentin der IG Miku, auf Anfrage von kath.ch. Berücksichtigt werden sollten insbesondere der Schutz von Menschen und die Anforderungen an eine seelsorgliche Tätigkeit. «Wichtig ist zudem, dass die Kriterien für eine solche Entscheidung nachvollziehbar sind», betont sie.

«Aus dem Geschehenen lernen und präventiv handeln»

«Schutz bedeutet aus unserer Sicht, bei einer zukünftigen Tätigkeit mögliche Risiken sorgfältig zu prüfen, aus dem bisherigen Geschehenen zu lernen und präventiv zu handeln.» Gerade in der Seelsorge bestünden häufig besondere Vertrauens-, Nähe-, Abhängigkeits- und Machtverhältnisse. «Deshalb muss der Schutzauftrag bei der Entscheidung über einen künftigen Einsatz eine zentrale Rolle spielen», fordert Peterer im Namen des Vorstands von IG Miku.

Aus der Sicht von Betroffenen sei entscheidend, dass sorgfältig geprüft werde, «ob und unter welchen Bedingungen ein weiterer Einsatz verantwortbar ist». Massgeblich seien der Schutz der Menschen und die Eignung für die jeweilige Aufgabe. Könne der Schutz nicht ausreichend gewährleistet werden, sollte von einem entsprechenden Einsatz abgesehen werden, erklärt die Präsidentin. Dieselben Kriterien müssten auch bei einem möglichen Einsatz ausserhalb des Bistums Chur gelten.


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