50 Jahr-Jubiläum: Weshalb es die Landeskirche Nidwalden braucht

Am Freitag haben Katholikinnen und Katholiken in Stans NW das 50-Jahr-Jubiläum der Nidwaldner Kantonalkirche gefeiert. Diese ermögliche einiges, was ohne nicht machbar wäre – etwa den Finanzausgleich, finden ein ehemaliger Präsident und die aktuelle Präsidentin der Landeskirche.

Regula Pfeifer

Für die aktuelle Präsidentin der katholischen Landeskirche Nidwalden, Monika Rebhan Blättler, ist klar, dass es im Kanton Nidwalden eine katholische Landeskirche braucht. Die Katholikinnen und Katholiken bräuchten eine kantonale Stimme, also eine Vertretung gegenüber dem Kanton.

Die vor 50 Jahren gegründete Landeskirche habe es ermöglicht, kantonale Themen gemeinsam anzugehen, so Rebhan-Blättler. So entstand beispielsweise die Fachstelle KAN. Diese unterstützt mit ihren Angestellten die Katechetinnen und Katecheten im Kanton Nidwalden, sie bietet mit der Diakonie eine niederschwellige Sozialhilfe und unterstützt auch die Jugendverbände.

Kirchensteuern besser verteilen

Die Kantonalkirche organisiert auch den Finanzausgleich unter den Kirch- und Kapellgemeinden. Dieser gewährleiste, dass die Pfarreien und Kaplaneien «ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um ihre Arbeit vor Ort gut machen zu können». Wichtig sei auch die von der Kantonalkirche realisierte Entlöhnungsvereinbarung, die für kantonal geregelte Anstellungsbedingungen sorge.

Auch Max Albisser beurteilt den Finanzausgleich und das Besoldungsreglement als die beiden wichtigsten Aufgaben beziehungsweise Errungenschaften der Kantonalkirche. Albisser präsidierte die Institution von 1994 bis 2002.

Löhne kantonsweit festgelegt

Nach seinen Aussagen setzt die Kantonalkirche einen Teil der Kirchensteuern juristischer Personen, die sie erhält, für den Finanzausgleich ein. «Gerade die kleinen Kirchgemeinden und Kapellgemeinden sind auf den Finanzausgleich angewiesen», so Albisser. Insgesamt elf Pfarreien und vier Kaplaneien gibt es in Nidwalden.

Die übrigen Kirchensteuern juristischer Personen – also Unternehmenssteuern – verwendet die Nidwaldner Kantonalkirche für ihre eigene Tätigkeit sowie für Beiträge an die nationale Dachorganisation Römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ).

Das Besoldungsreglement wiederum dient laut Albisser dazu, «dass die verschiedenen Kirchenangestellten im Kanton alle gleich besoldet sind». Ausserdem hat die Kantonalkirche die Pfarrblätter der einzelnen Kirchgemeinden zu einem kantonalen Pfarrblatt zusammengezogen. «Seither sind wir überregional informiert», so Albisser.

Die katholische Landeskirche Nidwalden wurde 1976 gegründet. Zuvor gab es bereits einzelne Kirchgemeinden. Die Totalrevision der Kantonalverfassung von 1965 hatte deren Entstehung ermöglicht.

Heute wäre es für den ehemaligen Präsidenten und die aktuelle Präsidentin der Landeskirche kaum denkbar, ohne Kantonalkirche funktionieren zu müssen.

«Nicht kantonal organisierte Kirchgemeinden können zwar diskutieren, aber nicht viel erreichen»

Monika Rebhan-Blättler, Präsidentin Landeskirche Nidwalden

«Nicht kantonal organisierte Kirchgemeinden können zwar diskutieren, aber nicht viel erreichen», sagt Rebhan Blättler. Es wäre für die einzelnen Kirchgemeinden schwierig, sich auf ein gemeinsames Ziel zu einigen und dieses dann auch umzusetzen, beziehungsweise durchzusetzen. Dank der Kantonalkirche sei beispielsweise die Besoldungsordnung – nach deren Annahme in den Gremien – nun kantonsweit und für alle Kirchgemeinden verbindlich.

Zusammenarbeit mit anderen Körperschaften

Auch die Zusammenarbeit mit anderen Kantonalkirchen wird laut Rebhan Blättler dank der eigenen Körperschaft erleichtert. So hätten sie ein Konkordat mit benachbarten Landeskirchen getroffen, in dem eine gemeinsame Katechese-Ausbildung vereinbart ist. So etwas könne ein kleiner Kanton nicht allein tragen, sagt Rebhan Blättler.

Die Nidwaldner Kantonalkirche ist wie alle anderen Kantonalkirchen auch in der RKZ vertreten. «Damit diskutiert unsere Landeskirche auch nationale und überregionale Themen.» Und diese wirkten sich wiederum auf die Kirche im Kanton Nidwalden aus. Damit meint die Landeskirche-Präsidentin etwa die Berufseinführung, die überkantonalen Fachstellen und die nationalen Jugendverbände.

Geburtstagswünsche

Und was wünschen Albisser und Rebhan Blättler der Jubilarin zum Geburtstag? «Dass die Zusammenarbeit mit dem Bistum, dem Kanton, den Kirch- und Kapellgemeinden sowie den Pfarreien und Kaplaneien weiterhin so erfolgreich bleibt, wie dies im Moment der Fall ist», sagt die aktuelle Präsidentin. Und fügt an: «Dass wir uns gemeinsam weiterentwickeln und dabei immer im Fokus haben, für die Menschen da zu sein.»

Der 77-jährige Albisser wiederum wünscht sich manchmal, dass die Landeskirche «mutiger wäre». Und zwar in der Angelegenheit der Missbräuche und der Abschaffung des Zölibats. «Da sollten die Landeskirchen selbständig etwas unternehmen, ohne auf Briefe seitens der Bischöfe zu warten.» Er denkt da an ein Vorgehen wie damals bei der Affaire um Bischof Wolfgang Haas. Da hätten sich die Landeskirchen des Bistums Chur zusammengetan und es geschafft, einen personellen Wandel an der Bistumsspitze zu erwirken.

Viel getan in Sachen Missbrauchsbekämpfung

Angesprochen darauf, schreibt Rebhan Blättler: Es werde sowohl in Nidwalden, als auch überregional und national in der katholischen Kirche «sehr viel unternommen, damit in Zukunft möglichst kein Missbrauch mehr stattfinden kann».

In Nidwalden etwa setze die Kantonalkirche auf Prävention, unterstütze Kirchgemeinden mit Weiterbildungsveranstaltungen und sorge für die nötigen Zusätze in den Arbeitsverträgen. Zudem hätten sie Vereinbarungen mit kantonalen Opferhilfestellen getroffen, damit Missbrauchsbetroffene sich an diese neutrale Anlaufstelle wenden könnten. Auch die Diakoniefachstelle ist laut der Präsidentin «jederzeit für diese Menschen da und unterstützt sie, wo sie kann».


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