Synodaler Weg ohne Happy End?

Nach dem Nein zur Laienpredigt sind viele weitere Fragen offen Einen bunten Strauss von Reformideen hat der Synodale Weg in Deutschland in den vergangenen Jahren beschlossen. Zwei davon hat der Vatikan bereits abgelehnt, anderen Reformen droht ein ähnliches Schicksal, manches ist noch in der Schwebe.

Ludwig Ring-Eifel

(KNA) Am 10. März 2023 beschloss die Versammlung des Synodalen Wegs in Frankfurt mit großer Mehrheit, dass in Deutschland künftig nicht nur Geistliche, sondern auch Laien, und insbesondere Frauen, in katholischen Eucharistiefeiern predigen sollen; in Wortgottesdiensten dürfen sie dies schon länger. Um ersteres kirchenrechtlich korrekt zu ermöglichen, sollten die deutschen Bischöfe in Rom eine Sondergenehmigung erwirken.

Der Beschluss der Synodalversammlung lautete: «Die deutschen (Erz-)Bischöfe streben die Erhöhung des Frauenanteils und eine grössere Vielfalt beim Verkündigungsdienst an. Um den Stellenwert und die Qualität der Predigt zu sichern und zu erhöhen und den Reichtum der vielfältigen Charismen besser zu nutzen, sollen die deutschen Bischöfe eine Partikularnorm erarbeiten und hierfür eine Erlaubnis beim Heiligen Stuhl erwirken, nach der auch in Eucharistiefeiern an

Sonn- und Festtagen die Homilie entsprechend der vom Ortsordinarius erkannten pastoralen Erfordernisse durch theologisch wie geistlich qualifizierte Gläubige, die vom Bischof beauftragt sind, übernommen werden kann.»

Laienpredigt schien aussichtsreich

Als dies beschlossen wurde, schien es, als habe das Ansinnen eine realistische Chance auf Umsetzung. Denn das Vorhaben war vergleichsweise bescheiden und weit weniger revolutionär als manch anderer Synodalbeschluss, etwa zum Thema Sexualethik; zudem erschien der Umweg über eine kanonische Sondererlaubnis aus Rom vielversprechend. Tatsächlich reichten die deutschen Bischöfe beim Vatikan einen entsprechenden Antrag auf ein «Indult» (Sondererlaubnis) ein, doch in der dritten Juniwoche kam Post aus Rom. Mit Datum vom 17. Juni teilte der zuständige Kurienkardinal Arthur Roche vom Dikasterium für die Gottesdienste und die Sakramentenordnung dem Bischofskonferenz-Vorsitzenden Heiner Wilmer mit, dass der Antrag vom 30. März abgelehnt sei.

In seiner recht ausführlichen Antwort erinnerte Kardinal Roche daran, dass gemäss dem katholischen Kirchenrecht «die Homilie als integraler Bestandteil der Liturgie einem Priester oder Diakon vorbehalten ist». Diese Norm sei nicht bloss disziplinarischer Natur. Sie stelle «eine spezifische Ausübung des «munus docendi dar, die dem geweihten Amtsträger anvertraut ist».

Weiter schrieb Roche: «Da die Reservierung der Homilie für den geweihten Amtsträger zur sakramentalen und liturgischen Struktur der Eucharistiefeier selbst gehört, kann (…) auch bei Vorliegen schwerwiegender pastoraler Erwägungen kein Dispens durch Indult erteilt werden.» Um mögliche Hintertüren zu verschliessen, fügte er noch hinzu: «Laiengläubige dürfen während der Eucharistiefeier nicht an der Stelle predigen, die für die Homilie vorgesehen ist.»

Das erste Nein betraf die Segnungsfeiern

Die Absage an die Laienpredigt war bereits das zweite Nein aus Rom zu einer wichtigen Reformforderung des Synodalen Wegs. Das erste Nein hatte Papst Leo XIV. persönlich ausgesprochen, als er auf dem Rückweg von seiner Afrikareise am 23. April in der fliegenden Pressekonferenz sagte, der Vatikan habe den deutschen Bischöfen klargemacht, «dass wir die förmlichen Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht billigen». Später legte das Römische Glaubensdikasterium nach und veröffentlichte einen Brief an den in Deutschland für Liturgiefragen zuständigen Trierer Bischof Stephan Ackermann, in dem diese Absage dokumentiert wurde.

Damit wurde dem ebenfalls am 10. März 2023 gefassten Beschluss des Synodalen Wegs zur Einführung von «Segnungsfeiern für Paare, die sich lieben» faktisch der Wind aus den Segeln genommen. Anders als bei der Laienpredigt hatte der Synodale Weg allerdings den deutschen Bischöfen bei diesem Thema keine kirchenrechtliche Beantragung in Rom als Hausaufgabe mitgegeben. Vielmehr wurden sie aufgefordert, eine Handreichung für solche Segnungsfeiern zu erarbeiten und sie in der Praxis einzuführen.

Anders als bei der Laienpredigt gilt nun trotz des Neins aus Rom bis auf Weiteres die «normative Kraft des Faktischen»: In etwa der Hälfte der deutschen Bistümer werden solche Segnungsfeiern mit expliziter Rückendeckung durch den Ortsbischof angeboten. Da der Vatikan seine Ablehnung nicht mit Strafandrohungen oder Fristsetzungen untermauert hat, kann dieser provisorische Zustand der Uneinheitlichkeit auf unbefristete Zeit andauern.

Weitere Anträge in Rom stehen aus

Bei weiteren Beschlüssen des Synodalen Wegs steht die Umsetzung bzw. die Beantragung in Rom offenbar noch aus. Dies betrifft etwa den Beschluss zur Neubewertung der Homosexualität. Hier hatte die Synodalkonferenz im September 2022 den Beschluss gefasst: «Die Synodalversammlung empfiehlt dem Papst, lehramtlich eine Präzisierung und Neubewertung der Homosexualität vorzunehmen.» Dabei solle er unter anderem berücksichtigen, dass «die homosexuelle Orientierung zum Menschen gehört, wie er*sie von Gott geschaffen wurde» und dass diese deshalb «ethisch nicht anders zu beurteilen (ist) als die heterosexuelle Orientierung.»

Darüber, wie es gelingen soll, diese Sicht der Dinge dem Papst näher zu bringen, schweigt sich der Beschluss jedoch aus. Ob der Papst die «Empfehlung» des Synodalen Wegs zum Thema Homosexualität bereits zur Kenntnis genommen hat, ist nicht bekannt.

Synodalkonferenz ist auf dem Weg

Bei einem anderen zentralen Reformanliegen, der Einführung eines gemeinsamen Beratungs- und Entscheidungsgremiums von Bischöfen und Laien, verhält sich die Sache anders. Nach Satzungsentwürfen und mehrfachem Hin und Her liegt der Ball derzeit in Rom. Von dort wird demnächst – vermutlich aber nicht mehr in diesem Jahr – die «Rekognoszierung» des als «Synodalkonferenz» bezeichneten Gremiums erwartet.

Ebenfalls auf dem Wunschzettel der Deutsch-Synodalen stehen die Mitwirkung von Laien bei der Bischofswahl, die Zulassung verheirateter Männer zum Priestertum und das Frauendiakonat. Auch hier sind die Wege zur Verwirklichung so vielfältig wie die inhaltlichen Forderungen.

Neue Möglichkeiten der Zulassung verheirateter Männer zum Priesteramt hatte der Synodale Weg bereits bei seiner Versammlung im Februar 2022 gefordert. Der am 9. März 2023 beschlossene «Handlungstext» wendet sich dann unter dem Titel «Der Zölibat der Priester – Bestärkung und Öffnung» mal direkt an den Papst, mal an die Deutsche Bischofskonferenz.

Unter anderem wird der Papst gebeten, Dispensen im Einzelfall, wie sie beispielsweise bei zur katholischen Kirche konvertierten verheirateten evangelischen Pastoren vorkommen, noch grosszügiger zu gewähren. Ferner möge er die Weihe von Viri probati (erprobten verheirateten Männern) ermöglichen. Die Synodalversammlung fordert sodann «die Deutsche Bischofskonferenz auf, die genannten konkreten Schritte beim Apostolischen Stuhl zu beantragen.» Ob und wann dies geschieht, ist derzeit nicht absehbar.

Mitwirkung der Gläubigen bei der Bischofswahl

Zur «Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs» fasste die Synodalversammlung am 3. Februar 2022 einen Beschluss. Darin heisst es: «Es wird eine Musterordnung für die freiwillige Selbstbindung der jeweiligen Domkapitel bei der Bestellung von Bischöfen erarbeitet und erlassen. Darin wird den Domkapiteln empfohlen, bei einer anstehenden Bischofsbestellung sich selbst zu verpflichten, folgendes Verfahren anzuwenden: Der Synodale Rat der Diözese wählt ein Gremium, das so viele Mitglieder hat wie das Domkapitel und dieses bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Prozess der Bischofsbestellung unterstützt.»

Die Umsetzung dieses Beschlusses ist je nach Bistum noch sehr unterschiedlich. Im Erzbistum Paderborn hat es bei der Bestellung des neuen Erzbischofs im Jahr 2024 tatsächlich eine derartige Laienbeteiligung gegeben, auch wenn sie im Detail hinter einigen Forderungen des Synodalen Wegs zurückblieb.

Frauendiakonat ist noch nicht vom Tisch

Zum Thema Frauendiakonat hat der Synodale Weg auf der Synodalversammlung am 11. März 2023 einige im Grundsatz weitgehende, in der Ausführung aber eher zurückhaltende Forderungen beschlossen. Dort heisst es unter anderem: «In diesem Zusammenhang setzen sich die deutschen Bischöfe auf gesamtkirchlicher Ebene weiterhin und bei der Weltsynode für die Zulassung von Frauen zum sakramentalen Diakonat für alle die Teilkirchen ein, die dies aufgrund ihrer pastoralen Situation wünschen.»

Tatsächlich ist das Thema Frauendiakonat bei der Weltsynode kontrovers diskutiert worden. Die von Papst Franziskus dazu eingesetzte Studienkommission hat im Dezember 2025 einen Abschlussbericht vorgelegt. Aus ihm geht hervor, dass es derzeit noch keinen Konsens zur Einführung eines Frauendiakonats gibt, dass aber die Frage auch nicht abschließend negativ entschieden wurde. Offen ist, ob in der derzeitigen Umsetzungsphase der Weltsynode, die im Oktober 2028 mit einer «allgemeinen kirchlichen Versammlung» in Rom abgeschlossen wird, das Thema erneut zur Sprache kommt.


Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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