Justitia et Pax empfiehlt Nein zur Revision des Zivildienstgesetzes

Die Nationale Kommission Justitia et Pax empfiehlt, die Revision des Zivildienstgesetzes abzulehnen. Die Vorlage gefährde die Gewissensfreiheit, schwäche den sozialen Zusammenhalt und widerspreche einem umfassenden Verständnis von Frieden und Sicherheit.

Jacqueline Straub

Justitia et Pax, die sozial-ethische Kommission der Schweizer Bischofskonferenz, empfiehlt, die Änderung des Zivildienstgesetzes bei der Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 abzulehnen. Aus theologischer und ethischer Sicht stelle die Vorlage einen problematischen Eingriff in die Gewissensfreiheit dar und gefährde wichtige gesellschaftliche Leistungen des Zivildienstes, schreibt die Kommission in einer Mitteilung.

Die Gesetzesrevision verschärft die Bedingungen für den Wechsel vom Militärdienst in den Zivildienst. Vorgesehen sind unter anderem eine Mindestdienstpflicht von 150 Tagen für alle Zivildienstleistenden, strengere Wechselbedingungen sowie zusätzliche Einsatz- und Planungsvorgaben. «Die Vorlage untergräbt die Gewissensfreiheit als verfassungsmässig und völkerrechtlich geschütztes Grundrecht, schwächt den sozialen Zusammenhalt und widerspricht zentralen Prinzipien der christlichen Soziallehre», so Justitia et Pax.

Die Kommission erinnert daran, dass sie bereits 1981 die sogenannte Tatbeweislösung als «vernünftigste Lösung» im Umgang mit Kriegsdienstverweigerung bezeichnet habe. Mit der Einführung des Zivildienstes im Jahr 2009 sei dieses Prinzip umgesetzt worden: Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten könne, erbringe durch einen längeren Ersatzdienst den Nachweis der Ernsthaftigkeit seines Anliegens. «Eine Person trotz schweren Gewissenskonflikts zum Militärdienst zu zwingen, ist eine Verletzung ihrer Menschenwürde», heisst es in der Mitteilung.

Zivildienst ist keine Flucht

Die Kommission betont zudem die gesellschaftliche Bedeutung des Zivildienstes. Zivildienstleistende unterstützten Spitäler, Schulen, Betreuungseinrichtungen und Umweltprojekte und leisteten damit einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl. «Der Zivildienst ist keine pragmatische Flucht aus dem Militär, sondern die institutionelle Anerkennung einer fundamentalen ethischen Forderung: Menschen sollen nicht gegen ihr Gewissen handeln müssen», schreibt Justitia et Pax.

Kritisch beurteilt Justitia et Pax auch die sicherheitspolitische Begründung der Revision. Ein enger Sicherheitsbegriff, der vor allem auf militärische Kapazitäten fokussiere, werde den gesellschaftlichen Realitäten nicht gerecht. Denn ein Rückgang an Zivildienstleistenden schwäche jene gesellschaftlichen Institutionen, «die Sicherheit und positiven Frieden im weiteren Sinne erst ermöglichen». Justitia et Pax betont, dass der Zivildienst ein «Beitrag zum Gemeinwohl in der Treue zum Gewissen» ist und diese Balance nicht «durch bürokratische Hürden zerstört werden» darf.

Leidtragende wären unter anderem ältere Menschen in Pflegeheimen, Kinder in Tagesstrukturen sowie Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf. Der Zivildienst trägt wesentlich zum Gemeinwohl bei, so Justitia et Pax. «Ihn aus strategischen Gründen zu schwächen bedeutet, einen gesellschaftlichen Kohäsionsfaktor zu opfern.»

Verlust von wertvoller Ressource

Zur Begründung ihrer Nein-Empfehlung führt die Kommission insbesondere die Gewissensfreiheit als unveräusserliches Grundrecht, die Bedeutung des Zivildienstes für den sozialen Zusammenhalt sowie die aus ihrer Sicht fehlende Wirksamkeit der Vorlage zur Stärkung der Armee an. Durch ein Ja würde die Armee kein Personal gewinnen, aber die Gesellschaft würde eine wertvolle Ressource verlieren.

Die Ablehnung der Gesetzesrevision sei deshalb nicht als Schwächung, sondern als Stärkung einer demokratischen Gesellschaft zu verstehen, die Menschenwürde, Solidarität und Friedensförderung ernst nehme.


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