Der Kirchenrat der Aargauer Landeskirche hat eine Beschwerde gegen den Budgetbeschluss der Kirchgemeindeversammlung Menziken-Reinach vom 18. November gutgeheissen. Der Beschluss zum Budget 2026 wird damit aufgehoben. An einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung soll erneut über das Budget abgestimmt werden.
Barbara Ludwig
Eine externe Untersuchung hatte ergeben, dass es an der Kirchgemeindeversammlung der Kirchgemeinde Menziken-Reinach vom 18. November 2025 zu Unregelmässigkeiten gekommen war und die demokratischen Rechte der Stimmberechtigten nicht gewahrt wurden. Die Ergebnisse der Untersuchung durch den Rechtsanwalt Werner Schib hatte die Römisch-Katholische Kirche im Aargau bereits am 11. Mai veröffentlicht.
Nun hat der Kirchenrat der Landeskirche mehrere Massnahmen beschlossen, wie er in einem Pressecommuniqué vom Montag mitteilt. Zuvor hatte er der Kirchenpflege das rechtliche Gehör gewährt. Die Exekutive der Landeskirche hat demnach eine Beschwerde gegen den Budgetbeschluss der Kirchgemeindeversammlung der Kirchgemeinde Menziken-Reinach AG vom 18. November gutgeheissen. «Der damalige Beschluss zum Budget 2026 wird vollständig aufgehoben», heisst es in der Mitteilung.
Und die Abstimmung müsse in einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung bis spätestens 31. August 2026 wiederholt werden. Bis ein rechtskräftig genehmigtes Budget vorliege, dürften nur unerlässliche Ausgaben getätigt werden. Für die Vorbereitung und Durchführung der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung setzt der Kirchenrat Kurt Schmid aus Lengnau AG als Sachwalter ein.
Mit dieser Massnahme entzieht er der Kirchgemeinde die Selbstverwaltung für dieses Geschäft. «Damit soll sichergestellt werden, dass die erneute Abstimmung korrekt, geordnet und unter Wahrung der politischen Rechte durchgeführt wird», so die Mitteilung.
Am 18. November sind bei der Behandlung des Budgets 2026 sachliche Fragen nicht ausreichend beantwortet worden, wie die Untersuchung belegte. Stattdessen kam es «zu persönlichen Angriffen und unverhältnismässigen Interventionen durch Pfarrer Piotr Palczynski», heisst es im Communiqué. Kirchenpflegepräsident Martin Sigg habe als Versammlungsleiter nicht oder zu spät eingegriffen.
Schmid hat auch den Auftrag sicherzustellen, dass bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Budgets nur unerlässliche Ausgaben getätigt werden.
Es ist bereits das zweite Mal, dass der Kirchenrat Kurt Schmid als Sachwalter für die krisengeschüttelte Kirchgemeinde einsetzt. Im vergangenen Jahr bekam Schmid den Auftrag, die Wahlen für die Kirchenpflege zu einem neu angesetzten Termin durchzuführen – nachdem der Kirchenrat einen vom Kirchenpflegepräsidenten «eigenmächtig» festgelegten Termin annulliert hatte. Sigg hatte die Wahlen trotz Annullierung am 31. August 2025 durchgeführt.
Im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Wahlen steht die zweite Massnahme, die der Kirchenrat nun trifft. An der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung, an der auch die Jahresrechnung 2025 behandelt werden soll, werde die Frage vorgelegt, ob die Kirchgemeinde gegen den Präsidenten der Kirchenpflege, Martin Sigg, Klage auf Erstattung des Schadens erheben soll, so die Mitteilung der Landeskirche.
Es geht um Kosten von 8767,50 Franken, die aufgrund des «eigenmächtig» durchgeführten Wahlgangs entstanden. Weil Martin Sigg persönlich betroffen und die Kirchenpflege «in dieser Frage gespalten» sei, werde auch dieses Geschäft unter der Leitung des Sachwalters vorbereitet und der Kirchgemeindeversammlung zur Entscheidung unterbreitet.
Der Kirchenrat weist zudem ein Gesuch der Kirchenpflege ab, ein Mitglied der Kirchenpflege im Amt einzustellen. Es handelt sich um Stefan Lutz. Die Voraussetzungen dafür seien gemäss dem Untersuchungsbericht nicht erfüllt. Denn gegen Lutz besteht kein laufendes Strafverfahren. «Auch die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hatte entschieden, die Strafanzeige gegen ihn nicht an die Hand zu nehmen.»
Nicht zufrieden damit ist Martin Sigg, der Urheber der Strafanzeige. Er hat gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Obergericht erhoben, wie die Landeskirche bereits am 11. Mai mitteilte.
Sigg hatte auch Strafanzeigen gegen weitere Personen im Umfeld der Kirchenpflege eingereicht, zwei ehemalige Mitglieder der Kirchenpflege sowie ehemalige Mitglieder der Finanzkommission. Er warf den Personen unter anderem versuchten Betrug, Amtsmissbrauch und qualifizierte Veruntreuung beziehungsweise Anstiftung dazu vor. Die Staatsanwaltschaft eröffnet laut einem Bericht der «Aargauer Zeitung» (26. Mai) auch in Bezug auf die Vorwürfe gegenüber den anderen Beschuldigten kein Strafverfahren.
Wie die Landeskirche weiter mitteilt, sind die Entscheide des Kirchenrates sofort wirksam. Allfälligen Beschwerden werde die aufschiebende Wirkung entzogen.
Kirchenratspräsident Pascal Gregor sagt in der Mitteilung, für die Kirchgemeinde Menziken-Reinach sei es «wichtig, dass die offenen Fragen nun in einem korrekten Verfahren geklärt werden. Die Stimmberechtigten sollen ihr Recht auf sachliche Information, faire Beratung und frei Willensbildung wahrnehmen können.»
Der Kirchenrat verzichte weiterhin auf «schwerwiegendere aufsichtsrechtliche Eingriffe wie einen vollständigen Entzug der Selbstverwaltung oder eine Amtsenthebung von Mitgliedern der Kirchenpflege». Die nun beschlossenen Massnahmen griffen gezielt dort ein, wo dies aufgrund der Untersuchungsergebnisse notwendig sei.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant