Zwei Franzosen, ein Schweizer, ein US-Amerikaner: So soll die Riege der neuen Bischöfe der Piusbrüder aussehen. Die Traditionalisten ziehen offenbar durch – und Rom wohl auch.
(KNA) Die traditionalistische Priesterbruderschaft Sankt Pius X. hat am Dienstag die Namen der vier Kandidaten zur Bischofsweihe mitgeteilt. Sie sollen am 1. Juli in Écône im Wallis zu Bischöfen geweiht werden. Da Papst Leo XIV. die Weihe wegen lehrmässiger Differenzen mit den Piusbrüdern nicht erlaubt hat, droht den Kandidaten sowie dem weihenden Bischof nach dem Kirchenrecht die von selbst eintretende Exkommunikation, also der Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft.
Es handelt sich demnach um den Schweizer Pascal Schreiber, den US-Amerikaner Michael Goldade und die Franzosen Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier. Der italienische Generalobere der Piusbrüder, Davide Pagliarani, betont, die Zeremonie am 1. Juli habe «keinen anderen Zweck, als die Spendung der Sakramente (…) gemäss dem traditionellen Ritus der Heiligen Römischen Kirche und dem Glauben aller Zeiten aufrechtzuerhalten».
Es gehe um einen «Dienst an den Seelen und an der Kirche inmitten dieser beispiellosen Glaubenskrise», so Pagliarani; und weiter: «Unser Wille, der heiligen katholischen Kirche zu dienen, bleibt unerschütterlich, im Bewusstsein der dringenden Pflicht, das, was wir empfangen haben, treu und vollständig weiterzugeben; das heisst das, was die Kirche immer geglaubt, gelehrt und praktiziert hat.»
Die Piusbrüder lehnen die meisten Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) ab, etwa zu Ökumene und Religionsfreiheit. Zudem beharren sie auf alten Formen des Gottesdienstes. Der Gemeinschaft gehören weltweit mehr als 700 Priester an, die meisten davon in Nordamerika und in Frankreich.
Bereits 1988 waren nach der unerlaubten Weihe von vier eigenen Bischöfen ihr Gründer, Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991), sowie die Geweihten durch den Vatikan exkommuniziert worden. Benedikt XVI. (2005-2013) hob diese Beugestrafe zwar 2009 auf. Zu einer theologischen Einigung kam es aber nicht. Von den vier 1988 geweihten Bischöfen leben nur noch Alfonso de Galarreta (69) und Bernard Fellay (68). Ihre Weihen sind nach dem Kirchenrecht unerlaubt, aber gültig.
Der jetzige Generalobere Pagliarini betont, die Auswahl und die anstehende Weihe der Kandidaten entsprängen «keineswegs dem Willen, eine Jurisdiktionsgewalt für sich zu beanspruchen oder eine parallele Autorität innerhalb der Kirche zu errichten». Sie stellten auch in keiner Weise eine Leugnung, Ablehnung oder Herausforderung der uneingeschränkten Jurisdiktionsgewalt des Papstes über die Weltkirche dar.
Daher habe man Leo XIV. «aus Respekt vor der höchsten Autorität der Weltkirche» die Unterlagen dieser Priester vorgelegt; dazu «Erläuterungen, die für das richtige Verständnis dieses Vorgehens» erforderlich seien.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
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