In der Versammlung der Kirchgemeinde Menziken-Reinach kam es am 18. November 2025 zu erheblichen Unregelmässigkeiten. Teilnehmende berichteten, dass Fragen zum Budget unzureichend beantwortet, Diskussionen unsachlich geführt und Anträge nicht korrekt behandelt wurden. Ihre demokratischen Rechte seien nicht gewährleistet worden. Eine externe Untersuchung bestätigt nun diese Vorwürfe.
(woz) Verschiedene Vorkommnisse in der Kirchgemeinde Menziken-Reinach bewogen den Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche im Aargau im Januar dieses Jahres dazu, eine externe Untersuchung einzuleiten, schreibt die Römisch-Katholische Kirche im Aargau.
Gegenstand dieser Untersuchung seien mögliche Verletzungen politischer Rechte in der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2025 gewesen sowie Fragen zur Kostenübernahme einer vom Kirchenrat annullierten Wahl. Martin Sigg, Präsident der Kirchenpflege Menziken-Reinach, hatte Ende August 2025 eigenmächtig eine Wahl durchgeführt, obwohl diese von der Landeskirche annulliert worden war und somit von vorneherein ungültig und sinnlos war, heisst es im Communiqué.
Der Prüfauftrag umfasste auch die Frage, ob Pater Luis Reyes, der nach klarer Anweisung des Bistums Basel nicht in Menziken-Reinach beschäftigt werden durfte, dennoch angestellt worden war, so die Landeskirche Aargau. Ebenfalls zu prüfen seien die Auswirkungen der von Martin Sigg eingereichten Strafanzeigen gegen Kirchenpfleger Stefan Lutz auf die Zusammenarbeit innerhalb der Kirchenpflege sowie in der Kirchgemeinde insgesamt gewesen.
Die Untersuchung wurde von Rechtsanwalt Werner Schib durchgeführt, einem ehemaligen Vizestadtpräsidenten der Stadt Aarau. Sein Bericht zeige auf, so die Landeskirche Aargau, dass die demokratischen Rechte in der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2025 nicht gewahrt wurden. Bei der Behandlung des Budgets für das Jahr 2026 hätten weder der Finanzverantwortliche noch der Kirchenpflegepräsident Auskunft gegeben.
Pfarrer Piotr Palczynski habe dagegen als Kirchenpflegemitglied in einer Art und Weise Stellung genommen, die im Bericht als «dominante und unverhältnismässige Interventionen in die Behandlung bzw. Abstimmung über das Budget» bezeichnet wird. Anstatt Antworten auf sachliche Fragen zum Budget zu geben, habe er Fragesteller persönlich angriffen, teilt die Landeskirche mit.
Kirchenpflegepräsident Martin Sigg, der für Ordnung in der Kirchgemeindeversammlung hätte sorgen müssen, habe nicht oder zu spät interveniert. Der Bericht kommt zum Schluss: Die Versammlungsleitung und das Kirchenpflegemitglied Pjotr Palczynski haben ihre Pflichten verletzt, wodurch die freie Willensbildung der Stimmberechtigten beeinträchtigt wurde. Damit liegt eine Verletzung politischer Rechte vor.
Im Sommer des vergangenen Jahres habe dann Kirchenpflegepräsident Martin Sigg eigenmächtig und im Alleingang einen Wahltermin auf den 31. August 2025 festgesetzt, obwohl er dazu nicht befugt gewesen sei, so der Bericht. Weil dagegen eine gut begründete Beschwerde erhoben worden sei, habe der Kirchenrat die Wahl annulliert und deren Durchführung untersagt.
Martin Sigg habe diese Weisung aber ignoriert und den Wahlgang durchgeführt. Das Wahlresultat wurde jedoch nicht anerkannt, und es musste eine Sachwaltung eingesetzt werden, die die Wahl zum Jahreswechsel korrekt durchführte. Für die Durchführung der illegalen Wahl seien der Kirchgemeinde Kosten in Höhe von 8’767 Franken entstanden. Die Untersuchung zeige, so die Landeskirche Aargau, dass die Kirchgemeinde diese Kosten bei Martin Sigg einfordern könne, da er widerrechtlich gehandelt habe.
Die von Martin Sigg geplante Entschädigung an Pater Luis Reyes für seine Einsätze in der Jugendarbeit konnte die Kirchenpflege stoppen und die Auszahlung verhindern. Der Kirchenrat sieht in diesem Punkt keinen Handlungsbedarf.
Auf Wunsch der Kirchenpflege untersuchte Werner Schib auch, wie sich die Strafanzeigen gegen das Kirchenpflege-Mitglied Stefan Lutz auf die Arbeit im Gremium auswirken. Dies begründet sie damit, dass gegen Stefan Lutz Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs, qualifizierter Veruntreuung und versuchten Betrugs hängig seien.
Wie sich nun zeigt, ist dies nicht der Fall. In der Untersuchung kommt Rechtsanwalt Werner Schib zum Schluss, dass noch keine Strafuntersuchung eröffnet worden sei. Auch die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm habe kürzlich entschieden, die Strafanzeige gegen Stefan Lutz nicht an die Hand zu nehmen, schreibt die Landeskirche Aargau. Gegen diesen Entscheid habe Martin Sigg in der Zwischenzeit wiederum Beschwerde beim Obergericht erhoben.
Insgesamt bietet der Bericht somit keinen Anlass für schwerwiegende aufsichtsrechtliche Eingriffe wie einen vollständigen Entzug der Selbstverwaltung der Kirchgemeinde Menziken-Reinach oder eine Amtsenthebung von Mitgliedern der Kirchenpflege.
«Es ist wichtig, dass die beiden Lager aufeinander zugehen. Meinungsverschiedenheiten sollten im Dialog gelöst werden.»
Kirchenratspräsident Pascal Gregor hat im Gespräch mit der Kirchenpflege Menziken-Reinach seine Besorgnis über die Spannungen innerhalb der Kirchgemeinde ausgedrückt, die sich auch in der Kirchenpflege widerspiegeln: «Es ist wichtig, dass die beiden Lager aufeinander zugehen. Meinungsverschiedenheiten sollten im Dialog gelöst werden. Die Mehrheit sollte besonders darauf achten, den Meinungen der Minderheit Raum zu geben und faire Diskussion zuzulassen.»
Zurzeit wird die Kirchenpflege der Kirchgemeinde Menziken-Reinach zu den Massnahmen angehört, die sich aus den Erkenntnissen des Untersuchungsberichts ergeben. Anschliessend wird der Kirchenrat entscheiden. Die Öffentlichkeit wird voraussichtlich anfangs Juni über allfällige Massnahmen des Kirchenrats informiert.
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