Das nationale kirchliche Strafgericht ist auf der Zielgeraden. Die Schweizer Bischöfe haben diese Woche dessen Statuten unterschrieben. Sie hatten die Einführung des Gerichts als Massnahme gegen sexuellen Missbrauch beschlossen – im Nachgang zur Pilotstudie über Missbrauch in der Kirche im September 2023.
Regula Pfeifer
Einen entscheidenden Schritt für ein nationales kirchliches Strafgericht in der Schweiz haben die Bischöfe und Territorialäbte diese Woche getan. An der 351. Ordentlichen Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) vom 2. bis 4. März haben sie die Statuten des künftigen Gerichts unterschrieben und somit erlassen. Das heisst es in der Mitteilung der SBK vom Donnerstag.
Ganz definitiv ist die Angelegenheit aber noch nicht. Die Statuten werden noch an das höchste Gericht der apostolischen Signatur in Rom geschickt – zur Approbation auch dort. Das ist das höchste Gericht der römischen Kurie.
Die Errichtung des nationalen kirchlichen Strafgerichts sei ein «längerer Vorgang», sagt Maurice Greder, Leiter Kommunikation der SBK. Frühere Änderungswünsche aus Rom seien aufgenommen wurden. Er geht davon aus, dass nun die Approbation erfolgen wird.
Nach der Approbation durch Rom veröffentlicht die SBK das entsprechende Dekret, so die Mitteilung. Und danach würden die Mitglieder des neuen Gerichts ernannt. Die Suche danach hatte bereits vor einem Jahr angefangen. «Voraussichtlich vor Ende des Jahres 2026 sollte das nationale Strafgericht seine Arbeit aufnehmen können», heisst es in der Mitteilung. Ursprünglich hiess es, das Gericht solle bereits Ende 2024 stehen.
Die Schweizer Bischöfe hatten die Schaffung eines neuen kirchlichen Strafgerichts nach der Publikation der Pilotstudie zum Missbrauch in der Kirche 2023 angekündigt.
Das Gericht soll im Bereich der Straf- und Disziplinarverfahren die Gerichte der Bistümer ersetzen. Ziel ist eine einheitliche Rechtsprechung bei Verstössen gegen das Kirchenrecht in allen Bistümern der Schweiz.
Im Oktober 2024 gab der Vatikan beziehungsweise das höchste Gericht der römischen Kurie seine Zustimmung zu einem solchen Strafgericht. Eine sechsköpfige Arbeitsgruppe erarbeitete danach unter der Leitung des Churer Bischofs Joseph Maria Bonnemain die Rechtsgrundlagen des künftigen Gerichts.
Die 351. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand vom 2. bis 4. März 2026 in Saint-Maurice im Wallis statt – und zwar in der Hôtellerie franciscaine, einer von den Franziskanern geführten Pension. Dabei fanden verschiedene Begegnungen statt – etwa das jährliche Treffen mit Roland Loos und Urs Brosi von der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) sowie der wiederkehrende Austausch mit Nuntius Martin Krebs. Auch mit Astrid Kaptijan und Eva-Maria Faber von der Theologischen und Ökumenischen Kommission führte die SBK ein Gespräch sowie mit den Kommunikationsverantwortlichen der Diözesen. Und zudem mit Fastenaktions-Gästen aus Kolumbien.
Die Bischöfe riefen an ihrer Versammlung zum Frieden auf – angesichts des neuen Kriegs im Nahen Osten. Sie gedachten an einer Vesper in der Basilika der Abtei Saint-Maurice der Leidenden.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/neues-nationales-kirchliches-strafgericht-startet-vor-ende-2026/