Bischof Bonnemain: Künftiger Weihbischof ohne Nachfolgerecht

Der Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain bekommt wie bereits bekannt einen Weihbischof. Bonnemain betont nun in einem Interview, dass es sich beim künftigen Weihbischof – den Papst Leo XIV. auf seinen Wunsch hin ernennen wird – nicht um einen Koadjutor handle. In der Vergangenheit hatte die Ernennung von Wolfgang Haas zum Koadjutor zu Konflikten geführt.

Barbara Ludwig

Wie bereits bekannt wird der Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain (77) künftig von einem Weihbischof unterstützt werden. Dies geschieht auf seinen Wunsch hin. Der künftige Weihbischof wird von Papst Leo XIV. aus drei Kandidaten, die ihm Bonnemain vorschlägt, ausgewählt und schliesslich ernannt – womöglich noch dieses Jahr.

Im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA (16. Februar) spricht Bonnemain nun einen Vorgang an, der vor fast 40 Jahren stattfand. «In der Vergangenheit ist es in diesem Bistum vorgekommen, dass der Papst einen Weihbischof mit Nachfolgerecht ernannt hat. Das hat für viel Aufregung gesorgt», sagt Bonnemain, der die Diözese seit fünf Jahren leitet.

Wahlrecht des Domkapitels umgangen

Bonnemain bezieht sich auf die Ernennung von Wolfgang Haas, damals Bischöflicher Kanzler unter Diözesanbischof Johannes Vonderach, zum Weihbischof und Koadjutor mit Nachfolgerecht. Das war 1988. Als 1990 der Bischofsstuhl vakant wurde, wurde Weihbischof Haas zum Bischof ernannt.

Durch das automatische Nachfolgerecht wurde das Wahlrecht des Churer Domkapitels umgangen, das im päpstlichen Dekret «Etsi salva» aus dem Jahre 1948 festgelegt ist. Allerdings sieht das Kirchenrecht diese Möglichkeit vor.

Proteste und Versetzung ins Erzbistum Vaduz

Mit der Ernennung von Haas zum Koadjutor begann für das Bistum eine Zeit voller Spannungen. Als er im Mai 1988 zum Weihbischof geweiht wurde, gab es massive Proteste in Chur. Gläubige behinderten den Zutritt zur Kathedrale mit einem Menschenteppich. Die Vertreter der Kantonalkirchenbehörden des Bistums blieben dem Weihegottesdienst fern wie auch 11 der 24 Churer Domherren.

Als Diözesanbischof sorgte Haas mit zahlreichen Entscheiden immer wieder für grosse Protestwellen, die schliesslich bis nach Rom drangen. 1997 versetzte Papst Johannes Paul II. (1978-2005) Haas in das eigens dafür geschaffene Erzbistum Vaduz, das bis zu diesem Zeitpunkt Teil der Diözese Chur war.

Bonnemain für mindestens fünf Jahre eingesetzt

Mit seiner jüngsten Äusserung dürfte Bonnemain allfälligen Ängsten, es könnte wieder so kommen wie schon einmal, entgegen treten.

Joseph Maria Bonnemain wurde 2021 – da war er schon 72 Jahre alt – von Papst Franziskus für mindestens fünf Jahre eingesetzt. Daher musste er nicht, wie sonst im Kirchenrecht vorgesehen, am 75. Geburtstag seinen Rücktritt einreichen.

Gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagt Bonnemain weiter, Papst Leo XIV. habe «mit der Annahme meines Wunsches nach einem Weihbischof indirekt seine Zustimmung gegeben, dass ich meinen Dienst noch fortsetzen kann». Wie lange er sich noch in der Lage fühle, das Amt auszuüben, liess Bonnemain offen. «Heute ja, morgen werden wir sehen.»


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https://www.kath.ch/newsd/bischof-bonnemain-kuenftiger-weihbischof-ohne-nachfolgerecht/