Kürzlich haben Medienberichte dem Basler Bischof vorgeworfen, die Aufarbeitung von Missbrauch in seiner Diözese zu behindern. Das Bistum Basel wies die Anschuldigungen zurück. Nun stellen Berner Grossräte den Opferschutz infrage.
Barbara Ludwig
Seit 2022 lässt die katholische Kirche der Schweiz den Missbrauch im kirchlichen Umfeld durch Historikerinnen und Historiker der Universität Zürich aufarbeiten. 2023 sind erste Ergebnisse in Form einer Pilotstudie veröffentlicht worden. Unterdessen arbeitet das Forschungsteam an einer Folgestudie.
Vor kurzem warfen der «Sonntagsblick» (1. Juni) und die «NZZ am Sonntag» (8. Juni) dem Basler Bischof Felix Gmür vor, den Forscherinnen und Forschern den Zugang zu Akten von neuen Missbrauchsfällen zu verweigern. Das Bistum wies die Vorwürfe, die auch von weiteren Medien aufgegriffen worden waren, zurück. «Der Bischof von Basel stellt dem Forschungsteam der Universität Zürich alle Archivakten zur Verfügung. Weil das Bistum davor zwingend sicherstellen muss, dass alle Vorschriften des schweizerischen Rechts eingehalten werden, ist es schon lange mit den Historikerinnen der Universität im Austausch und hat mit ihnen schon vor dem Erscheinen der Artikel ein Gespräch vereinbart», hiess es in einer Stellungnahme des Bistums vom 8. Juni.
Die «NZZ am Sonntag» berichtete zudem über ein «neues Gutachten», das angeblich zeigen soll, dass das Bistum Basel bei der Aufklärung des Falls «Nussbaumer» gravierende Fehler gemacht habe, «gravierender als bislang bekannt». Im Fall «Nussbaumer» geht es um sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen durch einen Aushilfspriester aus Nigeria in den 1990er Jahren.
Laut dem Gutachten habe Gmür dem Vatikan explizit geraten, auf ein kirchenrechtliches Verfahren zu verzichten, «mangels eindeutiger Beweise». Und dies, obwohl die kirchliche Genugtuungskommission den Fall als «schwerwiegend» eingestufte. Diese Kommission prüft Anträge auf Genugtuung für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen. Das Bistum entgegnete dazu, eine Empfehlung an den Vatikan gehöre zum «Standardprozedere».
Das Gutachten habe zudem, so die «NZZ am Sonntag», das generelle Vorgehen des Bischofs kritisiert, etwa, dass er dem Beschuldigten sämtliche Beweismittel ausgehändigt habe. Dabei habe Gmür versucht, sein Vorgehen juristisch abzusichern, indem er ein Anwaltsbüro damit beauftragte, nach rechtlichen Gründen zu suchen, um die Weitergabe von Nussbaumers Tagebuchauszügen und ihrer detaillierten Schilderung der Übergriffe zu legitimieren. Weil die damit beauftragte Juristin zugleich die unabhängige Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel leite, habe der Gutachter die Unabhängigkeit der Meldestelle infrage gestellt. Die Diözese Basel entgegnet darauf, die Meldestelle sei «vom Bistum ganz und gar unabhängig».
Aus der Stellungnahme der Diözese wird klar, dass es ein Gutachten gibt. Bei diesem handle es sich indes um ein «einseitiges Parteigutachten», schreibt die Diözese. Im Fall «Nussbaumer» hatte der Bischof von Basel, Felix Gmür, tatsächlich zwei Verfahrensfehler gemacht. Dies hatte das Dikasterium für die Bischöfe im Februar 2024 festgestellt.
Vergangene Woche haben Claudine Esseiva und Carlo Reinhard von der FDP im Berner Grossrat das Thema aufgegriffen. Sie reichten am Dienstag, 10. Juni, im Kantonsparlament eine Interpellation ein, die sich sowohl auf das Gutachten als auch auf den Vorwurf der verweigerten Akteneinsicht bezieht. Dabei erinnerten sie an die Motion vom 14. September 2023, die griffige Massnahmen gegen Missbrauchsfälle in der römisch-katholischen Kirche verlangte.
In dem politischen Vorstoss wollen Esseiva und Reinhard vom Berner Regierungsrat unter anderem wissen, ob er vom Gutachten Kenntnis habe und ob er beim Bistum Basel interveniert habe. Zudem: «Wie stellen wir als Kanton Bern sicher, dass Missbrauchsfälle aufgeklärt werden und die Opfer den Schutz bekommen, den sie brauchen?»
Die FDP-Grossräte zielen zudem auf das Engagement kirchlicher Akteure für die 2020 an der Urne gescheiterte Konzernverantwortungsinitiative. Sie fragen den Regierungsrat, wie er «die Tatsache» bewerte, «dass eine Institution, die sich regelmässig für Transparenz, Verantwortung und Ethik in der Wirtschaft einsetzt – beispielsweise im Rahmen der Konzernverantwortungsinitiative – bei Missbrauchsfällen selbst auf Intransparenz und Schweigen setzt».
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant