Das Obergericht des Kantons Zürich hat eine Journalistin von kath.ch vollumfänglich vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Das Urteil vom 28. Oktober 2024 ist jetzt rechtskräftig.
Gegenstand des Strafverfahrens war ein im November 2022 auf kath.ch publizierter Onlineartikel. Für Fragen steht am 3. und am 4. April 2025 Nadia Omar, 079 759 03 15, Direktorin ad interim des Katholischen Medienzentrums, zur Verfügung.
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https://www.kath.ch/newsd/freispruch-fuer-journalistin-von-kath-ch/