kath.ch-Journalistin wegen übler Nachrede schuldig gesprochen
Das Bezirksgericht Zürich hat eine Journalistin von kath.ch wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Ein deutscher Manager hat die Journalistin verklagt. Sie hat im November 2022 im Auftrag der Redaktionsleitung von kath.ch über die Absage eines Vortrags des Managers durch das Bistum Chur berichtet. Der Generalvikar hatte den Manager ausgeladen, nachdem Gerüchte über seine politische Gesinnung aufgekommen waren.
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