Massnahmen der Bischöfe gegen Missbrauch: Psychologische Eignungstests starten im April

Bei zwei Massnahmen gegen Missbrauch sind die Schweizer Bischöfe an ihrer Versammlung einen Schritt weiter gekommen: bei den psychologischen Eignungstests und dem nationalen kirchlichen Strafgericht. Die Strafgerichtsstatuten sind verabschiedet, die der Vatikan genehmigen muss.

Auch an der Ordentlichen Versammlung von Anfang Woche hat sich die Schweizer Bischofskonferenz erneut mit den beschlossenen Massnahmen gegen Missbrauch in der Kirche befasst, wie sie in einer Mitteilung schreibt.

Dekret zu Eignungstests steht

Rasch vorwärts geht es mit der Einführung der obligatorischen psychologischen Eignungsprüfung zukünftiger Seelsorgerinnen und Seelsorger. Die Mitglieder der SBK haben das entsprechende Dekret erlassen. Es tritt am 31. März 2025 in Kraft.

Wie das Dekret lautet, wird gemäss Mitteilung erst am 27. März bekannt. Dann wird es in der Schweizerischen Kirchenzeitung und auf der Webseite der Schweizer Bischofskonferenz publiziert.

Bereits ab April 2025 – also kurz nach Inkrafttreten des Dekrets – werden erste psychologische Eignungstests durchgeführt. Den Tests unterziehen müssen sich vorerst die Absolvierenden des Pastoral- und des Einführungsjahres. Ebenso getestet werden Personen, die sich am Schluss der Ausbildung befinden.

Pilotphase bis 2026

Diese ersten Eignungstests bezeichnet die SBK als Pilotphase, die bis 2026 dauere. Deren Ergebnisse werden ausgewertet und das neue Abklärungsverfahren gegebenenfalls angepasst.

Ab Sommer 2026 werden auch Studierende, die später eine pastorale Tätigkeit aufnehmen möchten, ein Assessment durchlaufen. Wann Studienanfängerinnen und -anfänger einen solchen Test machen, entscheiden grundsätzlich die diözesanen Ausbildungsverantwortlichen, heisst es in der Mitteilung. Ziel sei, das Assessment möglichst früh in der Seelsorgeausbildung anzusetzen.

Spätestens bei der Anmeldung zur Berufseinführung oder vor der ersten kirchlichen Anstellung müsse das Assessement durchgeführt worden sein.

Strafgericht: Statuten gehen nach Rom

Über die Entwicklung des geplanten nationalen kirchlichen Strafgerichts geben die Bischöfe nur so viel bekannt: Die SBK habe die Statuten des Nationalen Straf- und Disziplinargerichts verabschiedet. Diese werden nun dem Obersten Gericht der Apostolischen Signatur (Vatikan) zur Genehmigung vorgelegt. Die Statuten werden erst nach Genehmigung des zuständigen Dikasteriums veröffentlicht, informierte die SBK auf Anfrage von kath.ch.

Die 347. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand vom 10. bis 12. März im Benediktinerkloster Fischingen (TG) statt. Am Montag traf sich die SBK mit Vertretern der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ), Präsident Roland Loos und Generalsekretär Urs Brosi.

Sie besprachen laufende gemeinsame Projekte sowie die schwierige Finanzlage in den kommenden Jahren. Gleichentags tauschte sie sich mit dem Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Martin Krebs, aus. (rp)


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