Die Schweizer Bischofskonferenz äussert sich im Pastoralschreiben «Wenn der Kirchenraum nicht mehr passt» über mögliche erweiterte Nutzungen von Kirchenräumen. Sie motiviert zu einem Veränderungsprozess – mahnt aber zur Zurückhaltung bei sakralen Gebäuden.
Regula Pfeifer
Zwar drückten Kirchenbauten seit jeher das Selbstbild der Kirche aus, heisst es im Schreiben der SBK. Und doch stellten sich vielerorts in den nächsten Jahren «handfeste Fragen nach Sinn und Zweck der Erhaltung der kircheneigenen Immobilien und Infrastrukturen».
Als Antwort darauf präsentieren die Bischöfe nun Leitlinien für die erweiterte Nutzung von römisch-katholischen Kirchen, Kapellen und kirchlichen Zentren.
Damit wollten sie vor allem Hilfe bieten im Umgang mit Kirchenräumen, die zunehmend zu gross erschienen, schreibt die SBK. Das Gremium der Schweizer Bischöfe plädiert konkret für deren erweiterte Nutzung. Dabei brauche es Offenheit. Die Optionen müssten weit ausgelotet werden, um eine möglichst gute Lösung zu finden.
Als mögliche Lösung schlägt die SBK eine erweiterte eigene Nutzung vor, eine Mischnutzung mit anderen Partnern, die Vermietung oder den Verkauf der Räume und Gebäude.
Für die erweiterte Nutzung stellen die Bischöfe eine Prioritätenliste auf. Demnach ist eine andere kirchliche Nutzung zu bevorzugen. So könnten in Kirchenräumen etwa neu eine regionalkirchliche Arbeitsstelle, ein Orden oder eine religiöse Gemeinschaft Platz finden. Oder auch eine neue geistliche Bewegung, ein katholischer Verein oder Verband, eine anderssprachige katholische Gemeinschaft, eine ökumenische Partnerkirche oder eine ökumenische Projektinfrastruktur.
Kirchen und Kapellen sollten hingegen – nach Möglichkeit – nicht anderen Religionen oder neuen religiösen Gemeinschaften zur Verfügung gestellt werden, schreibt die SBK. Dies wegen ihrer symbolischen Bedeutung. Gewarnt wird auch vor der Vermietung von kirchlichen Räumen an Gemeinschaften, welche Gläubige abwerben würden oder deren Botschaft gegen die Lehre der katholischen Kirche gerichtet sei.
Hingegen könnten kirchliche Zentren, die nicht gottesdienstlichen Zwecken dienten, «zurückhaltend als Begegnungs- und Kulturorte vermietet werden».
Als nächstmögliche Option sieht die SBK kulturelle oder soziale Nutzungen, sofern diese «nicht im Gegensatz zu humanitären Werten des Evangeliums stehen». So wäre eine Nutzung als Museum, Konzertraum, Bibliothek, Forschungsinstitut und Künstleratelier möglich. Ebenso als Gesundheitszentrum, Kinderkrippe, Caritas-Laden oder Begegnungszentrum.
Als dritte Möglichkeit betrachten die Schweizer Bischöfe die Umnutzung von Kirchenimmobilien in Wohneinheiten. Dies allerdings nur, falls sie geringen kunsthistorischen Wert haben. Andere kommerzielle Nutzungen sollten gemäss SBK ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich empfehlen die Bischöfe, die Kirchen und kirchlichen Zentren im Eigentum zu behalten. Umnutzungen sollten also nicht durch Verkauf der Gebäude, sondern durch Vermieten ermöglicht werden.
Als unmöglich bezeichnen die Bischöfe einen Verkauf, «wenn spätere Änderungen in der Verwendung der Gebäude, die mit der Kirche oder ihren ethischen Prinzipien unvereinbar sind, nicht ausgeschlossen werden können».
Einen Abriss der Kirchen und Kapellen sehen die Bischöfe nur in Ausnahmefällen als Option – dies «in enger Absprache mit dem bischöflichen Ordinariat». Dabei sollte das Areal möglichst für kirchliche oder «der Kirche wenigstens nicht entgegenstehende Zwecke» weiterverwendet werden.
Die Schweizer Bischofskonferenz stützt sich bei ihren neuen Leitlinien auf die Expertise des Kunsthistorikers Johannes Stückelberger, der bis 2023 Dozent für Religions- und Kirchenästhetik an der Universität Bern war. Insbesondere auf dessen «Praxishilfe Erweiterte Nutzung kirchlicher Gebäude».
Die zunehmenden Fragen nach geteilter oder alternativer Nutzung der finanziell aufwändigen kirchlichen Infrastrukturen sind laut der SBK kein schweizerisches Phänomen. Auch international sei das Thema. So herrsche auf allen kirchlichen und politischen Ebenen Europas «ein hoher Konsens hinsichtlich eines sorgfältigen Umgangs und Erhalts religiöser Bauten».
Die Leitlinien stellen die Bischöfe als Weiterentwicklung ihres Modelldekrets von 2020 vor. Darin äusserten sie sich zur Zulassung anderer Religionen, Konfessionen oder religiöser Gruppierungen, der Priesterbruderschaft Pius X. und von «Freien Theologen» zu den römisch-katholischen Kirchen und Kapellen.
Link zum Pastoralschreiben «Wenn der Kirchenraum nicht mehr passt» der Schweizer Bischofskonferenz.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant