Der «Corriere del Ticino» hat in einem Bericht einen Priester mit Namen genannt, der vor Jahren wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war. Das sei gerechtfertigt, urteilt der Schweizer Presserat. Es gelte, Transparenz zu schaffen, um ähnliche Taten zu verhindern.
Der Presserat hat unlängst über die Frage der Namensnennung in Missbrauchsfällen entschieden. Es geht dabei um einen Artikel im «Corriere del Ticino» (Cdt) im Dezember 2023. Darin geht es um einen Geistlichen, der vor mehreren Jahren wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war. Die 2023 publizierte Studie der Universität Zürich über Missbrauch in der katholischen Kirche Schweiz beschäftigte sich auch mit seinem Fall.
Daraufhin wandte sich eines der Missbrauchsopfer an den CdT, weil es sich in den Schilderungen der Studie erkannte. Die Frau berichtete der Zeitung vom erlittenen Missbrauch, nannte den Namen ihres Peinigers aber nicht. Der Tessiner Tageszeitung machte von sich aus den Namen publik, heisst es in der Mitteilung des Schweizer Presserats vom 30. Dezember.
Der Priester, der vor einigen Jahren verstorben ist, galt früher als anerkannte Persönlichkeit und renommierter Kirchenmusiker. Gegen den Artikel des CdT richtete jemand eine Beschwerde an den Schweizer Presserat. Der Beschwerdeführer wollte wissen, ob es medienethisch gerechtfertigt sei, den Namen zu publizieren.
Der Presserat antwortete darauf: Grundsätzlich verlange die «Erklärung der Rechte und Pflichten der Journalistinnen und Journalisten», dass nicht identifizierend berichtet werde, selbst wenn Personen eine schwere Straftat begangen haben. Die «Erklärung» ist der Teil des Journalistenkodex ist, auf den sich der Presserat abstützt und der die berufliche Grundlage für diese Berufsausübung bildet.
«In Ausnahmefällen kann der Namen trotzdem genannt werden, insbesondere, wenn ein ‹überwiegendes öffentliches Interesse› besteht», so der Presserat weiter.
«Durch die namentliche Nennung des Priesters werden möglicherweise weitere Opfer ermutigt, sich zu melden.»
Das sei hier der Fall. Die katholische Kirche habe jahrelang versucht, das Thema sexueller Missbrauch zu vertuschen. «In diesem Kontext ist es wichtig, Transparenz zu schaffen und in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für solche Taten zu schärfen, um künftig derartige Fälle möglichst zu verhindern. Durch die namentliche Nennung des Priesters werden im konkreten Fall möglicherweise weitere Opfer ermutigt, sich zu melden, was es erlaubt, das Missbrauchssystem in seinem ganzen Ausmass zu erkennen und aufzuarbeiten», konstatiert der Presserat.
Die Tessiner Medien haben auch jenen Priester beim Namen genannt, der im August verhaftet wurde und gegen den ebenfalls wegen sexuellen Missbrauchs ermittelt wird. (rp, mit Infos von catt.ch)
Link zum Entscheid des Schweizer Presserats
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