Ex-Finanzaufseher des Vatikans in Zürich angeklagt

René Brülhart (52) war bis 2019 Präsident der Vatikanischen Finanzaufsicht. Ende November hat die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Freiburger erhoben – unter anderem wegen mehrfacher Bestechung fremder Amtsträger. Der Finanzexperte bestreitet die Vorwürfe.

René Brülhart war ab November 2012 bei der Vatikanischen Finanzaufsicht (AIF) tätig, zunächst als deren Direktor, später als Präsident. Die 2010 eingerichtete Behörde ist für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung zuständig. Der Jurist trat als energischer Kontrolleur auf und war wesentlich an der Durchleuchtung der Vatikanbank IOR und anderer vatikanischer Behörden beteiligt. Im November 2019 wurde sein Mandat als Präsident indes nicht verlängert.

Ende November hat die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen Brülhart erhoben wegen mehrfacher Bestechung fremder Amtsträger und Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung. Dies teilte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche mit.

Informationsbeschaffung als Geschäft

Der Beschuldigte stehe im Verdacht, zwischen 2014 und 2016 direkt und via eine Mittelsfrau Informationen bezogen zu haben, die aus nicht öffentlich zugänglichen Datenbeständen stammten und dem Amtsgeheimnis unterstanden, so die Staatsanwaltschaft. Dabei soll er mehrfach von Zürich aus im Namen seiner dort domizilierten Gesellschaften entsprechende Aufträge erteilt und die Zahlungen an die Beamten und auch an die Mittelsfrau veranlasst haben.

Brülhart soll seinerseits aber auch von verschiedenen Privatpersonen engagiert worden sein, die beispielsweise «Informationen über Konkurrenten oder andere Gegenspieler» sammelten. Der Finanzexperte war laut Staatsanwaltschaft parallel zu seinen Leitungsfunktionen bei der vatikanischen Finanzaufsichtsbehörde in Rom Verwaltungsrat verschiedener in Zürich domizilierter Gesellschaften in der Beratungs- und Analysebranche.

Anwalt fordert Freispruch

Brülhart, der laut Staatsanwaltschaft nicht geständig ist, weist die Vorwürfe zurück. Diese seien «haltlos», wie sein Anwalt gegenüber der «Neuen Zürcher Zeitung» mitteilte. Brülhart habe sich nichts zuschulden kommen lassen, dies werde sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen. Er sei daher vollumfänglich freizusprechen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Brülhart die Unschuldsvermutung.

Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft liefen im gleichen Zusammenhang auch in weiteren Ländern Strafverfahren gegen die involvierten Beamten beziehungsweise gegen die Mittelsfrau. Diese Verfahren sind demnach zum Teil noch pendent, zum Teil kam es bereits zu Verurteilungen.

Mittelsfrau in Deutschland verurteilt

Dies gilt laut einem Bericht des «Tages-Anzeigers» vom Samstag für die Mittelsfrau. Sie sei in Deutschland zu knapp drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie Polizisten in Deutschland, Österreich und der Schweiz bestochen hatte, um an Informationen zu kommen. Ein Kontaktmann bei der Zürcher Kantonspolizei ist laut «Tages-Anzeiger» bereits rechtskräftig verurteilt worden.

Milde Geldstrafe im vatikanischen Finanzskandal

Brülhart war in den vatikanischen Finanzskandal verwickelt, in dem es unter anderem um eine verlustreiche Immobilien-Investition in London ging. Im Dezember 2023 wurde der Finanzexperte von einem Gericht im Vatikan zu einer milden Geldstrafe von 1750 Euro verurteilt. Er wurde vom Vorwurf  der Mitwirkung an Unterschlagungen und betrügerischen Machenschaften freigesprochen. Schuldigt gemacht hat er sich laut Gericht nur insofern, als er die verdächtigen Vorgänge nicht bei der vatikanischen Justiz angezeigt habe.

Brülharts Anwalt hatte laut der «Neuen Zürcher Zeitung» nach dem Urteil durch das Vatikan-Gericht angekündigt, in Berufung zu gehen. Sein Mandant habe «immer und ausschliesslich zum Schutz des Heiligen Stuhls» und in dessen Interesse gehandelt. (bal)


Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/ex-finanzaufseher-des-vatikans-in-zuerich-angeklagt/