Die bislang gesperrte Hälfte des Beitrags ans Bistum Basel wird nun doch ausbezahlt. Das hat das Luzerner Kirchenparlament am Mittwoch beschlossen. Die vor einem Jahr eingesetzte Sonderkommission, die dem Bistum bei der Aufarbeitung von Missbrauch auf die Finger schauen soll, wird jedoch nicht aufgelöst.
Barbara Ludwig
Im vergangenen Jahr stellte die Synode der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern eine Reihe von Forderungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauch im Bistum Basel. Auslöser war die Publikation der Pilotstudie zum Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz.
Zur Überprüfung hatte es damals eigens eine Sonderkommission eingesetzt. Sollte das Bistum die Forderungen oder gesetzte Fristen nicht erfüllen, «behält sich die Synode vor, das Zurückbehalten eines Teils des Bistumsbeitrages zu beschliessen», hiess es in einer Motion, die im November 2023 die Zustimmung des Kirchenparlaments fand.
So weit ist es nun nicht gekommen. Am Mittwoch hat die Synode beschlossen, den bislang zurückbehaltenen Teil des Bistumsbeitrags 2024 auszuzahlen, wie die Landeskirche mitteilt. Konkret geht es um 442’000 Franken. Der Antrag, die zweite Tranche des Bistumsbeitrags zu überweisen, wurde mit 81 Ja-Stimmen angenommen.
«Wir sind mehrheitlich zufrieden, aber nicht restlos», sagte Kommissionspräsident Thomas Scherer gemäss Mitteilung. Unzufrieden ist die Kommission demnach insbesondere, was die letzte inhaltliche Forderung betrifft.
Da geht es um die «Abkehr von der lebensfeindlichen und homophoben Sexualmoral» und die «uneingeschränkte Anerkennung eines freien partnerschaftlichen Lebens auch für kirchliche Mitarbeitende». Immerhin stellt sie in ihrem Bericht zuhanden der Synode fest, dass die Schweizer Bischofskonferenz einen «Prozess angestossen» habe. Dessen Ausgang sei indes noch offen. Die Forderung betrachtet sie als teilweise erfüllt.
Den zweiten Antrag der Sonderkommission genehmigte die Synode mit 71 Ja-Stimmen. Damit wird die Sonderkommission «Aufarbeitung Missbrauch» nicht aufgelöst. Sie soll die Umsetzung der Forderung betreffend Lebensform begleiten. Bei dieser Thema soll der «Druck auf den Bischof» weiter hochgehalten werden, wie aus dem Kommissionsbericht hervorgeht. Der Synodalrat, also die Exekutive der Landeskirche, hatte beide Kommissionsanträge überstützt.
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