«Grenzverletzung» von Zürcher Seelsorger: Bischof Bonnemain greift durch

Den Fall der so genannten «Grenzverletzung» eines Seelsorgers im Kanton Zürich untersucht mittlerweilen die Zürcher Kantonspolizei. Der Angeschuldigte darf offenbar nicht mehr mit Jugendlichen arbeiten.

Christian Maurer

«Im Rahmen der kanonischen Voruntersuchung hat der Diözesanbischof bezüglich der Amtsausübung des mutmasslichen Täters, wie üblich, Vorsichtsmassnahmen getroffen», schreibt Bistumssprecherin Nicole Büchel auf Anfrage von kath.ch. Im Klartext heisst das, dem Seelsorger in einer Pfarrei im Kanton Zürich dürfte der berufliche Umgang mit Minderjährigen untersagt worden sein.

Auch die staatlichen Strafuntersuchungsbehören sind mit dem Fall befasst. Der Fall liegt allerdings erst bei der Polizei, noch nicht bei der für Sexualstraftaten zuständige Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich. «Es ist eine Anzeige bei der Kantonspolizei Zürich eingegangen», sagt Patrick Céréda, Medienchef der Kapo auf Anfrage von kath.ch. «Die Ermittlungen laufen.» Mehr will er «aus ermittlungstaktischen Gründen» nicht sagen.

Was heisst «Grenzverletzung»?

Beim mutmasslichen Opfer handelt es sich um ein Mädchen, dessen Alter nahe an der Volljährigkeit liegen könnte. Darauf lässt die Formulierung in der Mitteilung von Bistum und Generalvikariat schliessen, es bestehe der Verdacht auf «grenzverletzendes Verhalten» gegenüber einer «zum Zeitpunkt des Vorfalles Minderjährigen».

Worin diese Grenzverletzung besteht, wo und wann sie begangen wurde und welcher Straftatbestand daraus abgeleitet werden könnte, wollten weder das Bistum noch die Strafuntersuchungsbehörden präzisieren. Je nach Alter des mutmasslichen Opfers können die Grenzen unterschiedlich gezogen werden.

Bonnemain reagiert rasch

Bischof Joseph Maria Bonnemain «hat wie üblich das diözesane Offizialat mit einer kanonischen Voruntersuchung beauftragt», schreibt Büchel weiter. Diese ruht allerdings faktisch so lange, bis die Staatsjustiz den Fall geklärt hat. Ihre Sanktionen können auch völlig unabhängig von Strafurteilen ausfallen.

Klar ist: Bischof Bonnemain hat rasch reagiert. Er hat den mutmasslich Verdächtigen schnell nach der Verdachtsmeldung aus einem heiklen Umfeld abgezogen und den Fall öffentlich kommuniziert. Damit hat er klarer durchgegriffen als sein Kollege Weihbischof Alain de Raemy, der als Administrator des Bistums Lugano einen inzwischen wegen mutmasslicher sexueller Übergriffe in Haft sitzenden Priester nach der Verdachtsmeldung noch einen Sommer lang mit Jugendlichen in Ferienlager ziehen liess.


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https://www.kath.ch/newsd/grenzverletzung-zuercher-seelsorger-darf-nicht-mehr-mit-jugendlichen-arbeiten/