Raphael Meyer lehnt Reduktion der Staatsbeiträge an Kirchen ab

Die Kirchen im Kanton Zürich erhalten jährlich 50 Millionen Franken vom Staat. Sonja Stocker, Co-Präsidentin der Freidenker-Vereinigung, fordert eine «graduelle Reduktion» der Gelder. Synodalratspräsident Raphael Meyer weist die Forderung zurück. Wie die Fraktionen sich im Kantonsrat dazu positionieren, ist noch weitestgehend unklar.

Barbara Ludwig

Der Kanton Zürich zahlt den Kirchen jährlich insgesamt 50 Millionen Franken. Von diesen Staatsbeiträgen profitieren Reformierte, Katholiken und Christkatholiken. Der Löwenanteil geht an die Evangelisch-reformierte Landeskirche und die Römisch-katholische Körperschaft, letztere erhielt im vergangenen Jahr 23,4 Millionen Franken.

Die Kostenbeiträge müssen alle sechs Jahre durch den Kantonsrat gutgeheissen werden. Der Entscheid des Parlaments für die kommende Finanzierungsperiode 2026 bis 2031 steht noch aus.

Vorwurf der mangelnden Transparenz

Sonja Stocker, Co-Präsidentin der Freidenker-Vereinigung, fordert eine Reduktion der Beiträge, jedoch keine sofortige und vollständige Abschaffung. «Wir können die 50 Millionen nicht einfach sofort auf null zurückfahren», sagt sie im Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Mittwoch. Stocker verweist auf die Studie der Universität Zürich vom letzten Jahr, die ebenfalls den bisherigen finanziellen Rahmen infrage stellt; die Studie komme zu den gleichen Schlüssen wie die Freidenker-Vereinigung. «Eine graduelle Reduktion wäre angezeigt.»

Ausserdem brauche es mehr Transparenz. «Wir wissen viel zu wenig genau, was die Kirchen mit den Staatsgeldern tun», kritisiert Stocker. Für die Kirchen würden pauschal 50 Millionen Franken eingestellt, «obwohl gar nicht klar ist, wofür das Geld verwendet werden soll».

Kirchliche Angebote haben nicht abgenommen

Raphael Meyer sieht das anders. «Für eine Reduktion der Staatsbeiträge gibt es aus meiner Sicht keinen Anlass, denn die Angebote der Kirchen für die Zürcher Bevölkerung haben nicht abgenommen», teilt der Synodalratspräsident der Römisch-katholischen Körperschaft kath.ch auf Anfrage mit.

Den Vorwurf der mangelnden Transparenz lässt er nicht gelten. «Im Kanton Zürich unterbreiten die Kirchen dem Regierungsrat jeweils vor einer Finanzierungsperiode ein Programm, in welchem sie aufzeigen, für welche Angebote sie die Staatsbeiträge verwenden möchten.» Gestützt darauf beantrage die Regierung dem Kantonsrat die Höhe der Staatsbeiträge.

«Sowohl Tätigkeitsprogramm wie der rückblickende Bericht sind öffentlich einsehbar.»

Am Ende der Periode müssten die Kirchen einen Bericht verfassen, in dem sie aufzeigen, welche Angebote realisiert worden seien. «Die Angebote müssen der ganzen Gesellschaft – also nicht bloss den Kirchenmitgliedern – zugänglich sein. Sowohl Tätigkeitsprogramm wie der rückblickende Bericht sind öffentlich einsehbar», so Meyer. Die Art und Weise der Berichterstattung zur Verwendung der Staatsbeiträge sei im kantonalen Kirchengesetz geregelt und die Kirchen würden sich an diese Vorgaben halten. Das bestehende System habe sich bewährt, findet der Synodalratspräsident und signalisiert gleichzeitig Diskussionsbereitschaft, falls die Politik entscheide, es brauche strengere Vorgaben bezüglich der Berichterstattung.

Stocker fordert negative Zweckbindung

Die Co-Präsidentin der Freidenker-Vereinigung verlangt auch eine negative Zweckbindung. Den Kirchen sollen genaue Vorgaben gemacht werden, was sie mit den Staatsbeiträgen finanzieren dürften und was nicht. Heute sei es so, dass die 50 Millionen Franken auch für Kultushandlungen verwendet werden dürfen, sagt Stocker und spricht sich dezidiert dagegen aus: Die Kirchen sollten dafür selber aufkommen. «Es kann nicht sein, dass der säkulare Staat für Gottesdienste einen Beitrag leisten muss.»

Die Forderung nach einer negativen Zweckbindung begründet sie damit, dass mittlerweile rund 37 Prozent der Zürcher Bevölkerung keiner Religionsgemeinschaft angehöre.

«Es werden nicht die Sonntagsgottesdienste in den Pfarreien finanziert.»

Die Aussage, dass die Kostenbeiträge des Kantons auch für kultische Handlungen eingesetzt werden dürfen, sei seines Erachtens aus dem Zusammenhang gerissen, meint dazu Synodalratspräsident Meyer. «Es werden nicht die Sonntagsgottesdienste in den Pfarreien finanziert, sondern ausschliesslich kultische Handlungen, welchen gesamtgesellschaftliche Bedeutung zukommt.»

Beispiele dafür seien etwa der Gottesdienst zur Eröffnung der Legislatur des Kantonsrats, ein interreligiöser Gebetsanlass zum 1. August, ein interreligiöses Gebet während der Corona-Zeit oder ein Gottesdienst zur Brevetierungsfeier der Kantonspolizei. Aus Sicht der Landeskirchen seien zudem die Gottesdienste vieler Migrantengemeinschaften ein Beitrag zur Integration und damit von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, auch wenn sich das Angebot primär an Mitglieder der Kirche richte.

Sogar die «kirchenkritischen Widmer-Studien I und II» hätten anerkannt, dass es kultische Angebote mit gesamtgesellschaftlichem Charakter gebe, so Meyer. Gemeint ist die bereits erwähnte Studie, die feststellte, dass die beiden Zürcher Landeskirchen seit 2017 massiv an Bedeutung verloren haben. Und ihre Vorgänger-Studie, diese hatte 2017 festgestellt, dass die Leistungen der Kirchen – in Geld umgerechnet – grösser sind als der Beitrag, den sie vom Staat erhalten.

«Christliche DNA»

Das Engagement für die Gesellschaft – nicht nur im sozialen Bereich –  liegt aus Sicht von Meyer in der «christlichen DNA». Die Kirchen würden auch weiterhin Leistungen für die Bevölkerung über ihre eigenen Mitgliederkreise hinaus erbringen, wenn nicht mehr die gleiche Summe Geld zur Verfügung stünde, versichert er und warnt gleichzeitig: «Man darf aber nicht naiv sein und glauben, dass dies noch im bisherigen Rahmen möglich wäre.»

Parteien haben noch nicht entschieden

Noch ist allerdings offen, ob die Staatsbeiträge für die Kirchen gekürzt werden oder im gleichen Umfang beibehalten werden. Die Fraktionen der im Kantonsrat vertretenen Parteien haben noch keinen definitiven Beschluss zu dem Geschäft gefasst, wie eine Umfrage von kath.ch zeigt. In diesem Sinne äusserten sich die Mitte, die SVP, die GLP, die Grünen, die SP und die EVP. Keine Antwort bekam kath.ch bis Redaktionsschluss von der FDP und der AL.

SP und EVP signalisieren eine positive Grundhaltung. Die SP-Fraktion stehe dem Kredit «positiv» gegenüber, teilt Generalsekretärin Andrea Sprecher mit. Allerdings gebe es noch keine konkrete Vorlage. Sobald diese vorliege, werde man sie kritisch prüfen und dann entscheiden.

Die EVP teilt mit, sie sei in den vergangenen Jahren stets eine verlässliche Partnerin für die anerkannten Glaubensgemeinschaften gewesen. «Falls die regierungsrätliche Vorlage für die Staatsbeiträge vorsieht, dass die Gelder auch künftig den anerkannten Gemeinschaften zukommen, sehe ich keinen Grund, dass sich an der Haltung der EVP etwas ändern sollte», schreibt Fraktionspräsident Markus Schaaf. Man werde die Vorlage prüfen, sobald sie vorliege und dann beschliessen.


Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/raphael-meyer-lehnt-reduktion-der-staatsbeitraege-an-kirchen-ab/