Nur Männer können Christus darstellen, sagt Kardinal Gerhard Ludwig Müller. «Frauen können nicht zu diesem Amt berufen sein. Das muss ein Irrtum sein.» Im Missbrauchsskandal sieht er eine Ideologie, die unschuldige Priester vorverurteilen will. Und: Bischof Felix Gmür bezeichnet er als «klugen Kopf».
Jacqueline Straub
Papst Franziskus räumt Frauen mehr Möglichkeiten in der Kirche ein. Wie sehen Sie das?
Kardinal Gerhard Ludwig Müller*: Das ist ein eigenartiges Narrativ, das man etwas relativieren muss. Es ist nicht die grössere Güte von Papst Franziskus, die jetzt den Frauen mehr Möglichkeiten einräumt. Aber das ist was ganz anderes als diese Frage, ob Frauen Priester werden können. Das hängt nicht mit emanzipativen und soziologischen Gesichtspunkten zusammen.
«Der Priester repräsentiert in seinem Mannsein Christus.»
Sondern?
Müller: Mit der Grundfrage, was zu diesem Sakrament der Priesterweihe gehört. Genauso wie es zum Sakrament der Ehe als unauflösliche Verbindung von einem Mann und einer Frau gehört, dass Männer nicht Männer heiraten können. Denn die geschlechtliche Bestimmung ist in das Wesen des Menschen vom Schöpfer eingestiftet worden.
Was sind denn die Argumente gegen das Frauenpriestertum?
Müller: Jesus hat die Apostel berufen, und aus dem Apostelamt ging eben das Bischofsamt, das Presbyteramt und das Diakonenamt hervor. Und das ist symbolisch an das Mannsein gebunden. Der Priester repräsentiert in seinem Mannsein Christus, den Bräutigam der Kirche, die seine Braut ist. Er steht im unsichtbaren Verhältnis zur Braut, der Kirche. Die Kirche kann ja auch nicht durch einen Mann repräsentiert werden, weil sie weiblich und Maria, die Mutter Gottes, ihr Urbild, ist. Dass nur ein Mann Christus im Verhältnis zur Kirche darstellen kann, liegt in der Natur des Sakramentes.
Das Bild von Bräutigam und Braut stammt aus dem Alten Testament und zeugt von einer Unterordnung. Das Zweite Vatikanische Konzil spricht von der Gleichheit der Geschlechter.
Müller: Das Bild spricht nicht gegen die fundamentale Gleichheit aller Menschen in ihrer personalen Beziehung zu Gott. Es zeigt aber, dass der Mann keine Mutter und eine Frau kein Vater werden kann – auch wenn es diese Tendenz gibt, die schöpfungsgemässe Grundlegung des geschlechtlichen Daseins des Menschen zu relativieren. Die Berufung kommt von Gott. Da müsste man sich bei Gott selbst beschweren, dass er die Menschen als Mann und Frau geschaffen hat.
Können Frauen von Gott zum priesterlichen Dienst berufen werden?
Müller: Wenn Christus selber der Stifter dieses Sakramentes ist, dann kann er sich ja nicht selber widersprechen. Er wird nicht die Natur des Sakramentes so festlegen und dann gleichzeitig willkürlich Frauen zu dem berufen, was eigentlich der Symbolik dieses Sakramentes widerspricht.
«Das ist ein reiner Subjektivismus.»
Das heisst, Gott hat nicht die Möglichkeit, Frauen zu Priesterinnen zu berufen?
Müller: Gott widerspricht sich nicht selbst. Wir können ja nicht mit unseren Möglichkeitsüberlegungen Gott einer mangelnden Logik überführen. Da würde sich die menschliche Vernunft über die göttliche Vernunft stellen, wenn wir in der Lage wären, Gott Inkonsequenzen oder gar Ungerechtigkeiten nachzuweisen.
Und was ist, wenn Frauen sagen, sie fühlen sich berufen?
Müller: Das muss ein Irrtum sein. Frauen können nicht zu diesem Amt berufen sein. Das ist ein reiner Subjektivismus.
Im Kirchenrecht heisst es, dass nur ein getaufter Mann gültig zum Priester geweiht werden kann. Frauen sind per se von der Weihe ausgeschlossen. Juristisch spricht man von einer strukturellen Diskriminierung, weil die Startmöglichkeiten nicht dieselben sind.
Müller: Dieser Canon im Kirchenrecht ist der Ausdruck der sakramentalen Wirklichkeit der Kirche und ist nicht eine Veränderung des Wesens der Kirche zu einem weltlichen Gebilde. Es ist keine Ungerechtigkeit, weil eine Frau nicht berufen wird.
Im Jahr 2002 haben sich einige Frauen auf der Donau zu Priesterin weihen lassen. Was sagen Sie dazu?
Müller: Es war eine dem Weihesakrament gegenüber unwürdige Provokation. Die Priesterweihe kam nicht gültig zustande, weil die inneren Voraussetzungen nicht gegeben sind. Eine Frau kann nicht zum Priester geweiht werden. Das ist sakramental nicht möglich.
Die Frauen wurden exkommuniziert. Eine Ordination von Frauen wird im kirchenrechtlichen Strafmass gleich bewertet wie der Missbrauch von Kindern durch einen Priester. Halten Sie diese Strafe für diese Frauen gerechtfertigt?
Müller: Eine Kirchenstrafe ergibt sich aus dem Faktum selber und nicht aus der Motivation des Delinquenten. Es geht in beiden Fällen um das missbrauchte Sakrament. Der Missbrauch von Kindern ist im weltlich-strafrechtlichen Sinn ein Verbrechen, das vom staatlichen Gericht geahndet wird, und im kirchlich-kanonischen Sinne ein Vergehen gegen die Würde des Priesteramtes ist. Deswegen erhält ein Missbrauchstäter sowohl eine weltliche als auch eine kirchliche Strafe. Die weltliche Strafe bezieht sich auf das Verbrechen als solches. Die kirchliche Strafe bezieht sich darauf, dass jemand noch zusätzlich sein Priesteramt missbraucht hat.
«Das ist eine Ideologie, die auf antikirchlichen Vorurteilen aufbaut.»
Sollte nicht vielmehr der Missbrauch an Menschen Gegenstand der Strafe sein und nicht der «Missbrauch am Sakrament»?
Müller: Den Missbrauch hat der Mann ja nicht als Priester begangen, sondern als Mitmensch und Bürger. Kein Verein oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts kann in einem modernen demokratischen Rechtsstaat eine eigene Strafgerichtsbarkeit gegenüber ihren Mitgliedern beanspruchen.
Wenn die Tat etwa im Beichtstuhl stattfand, hat er Mann den Missbrauch sehr wohl als sakramental wirkende Person begangen. Ein Faktor für das Ausmass der Missbrauchsskandale ist die männerzentrierte und geschlossene Hierarchie. Wie sehen Sie das?
Müller: Das ist eine Ideologie, die auf antikirchlichen Vorurteilen aufbaut. Denn der Kindesmissbrauch kommt statistisch gesehen zu 95 Prozent im familiären und jugend-pädagogischen Bereich vor, die mit der hierarchisch-sakramentalen Verfassung der Kirche und dem Zölibat der Priester nichts zu tun haben. Der Priester steht generell unter Verdacht. Dass für seine Taten nicht der individuelle Mensch, sondern das Kollektiv, dem er angehört, schuldig ist, ist typisch für die alten und neuen marxistischen Ideologien.
Das klingt in den Ohren von Betroffenen vermutlich verhöhnend.
Müller: Das ist der berühmte Trick, mit dem man die Offenlegung der oben genannten antiklerikalen Ideologie durch Appell an Emotionen aushebelt. Jeder anständige Mensch leidet mit den Opfern jedweder Untat. Aber wir können auch nicht gefühllos bleiben gegenüber denen, die unschuldig mit Vorwürfen überzogen wurden und in Mühlen der Justiz geraten sind.
«Es gibt kein absolutistisches Verständnis der kirchlichen Autorität.»
Wie blicken Sie auf den synodalen Prozess der Weltkirche?
Müller: Es darf nicht – wie Papst Franziskus selbst sagt – als eine Art Kirchenparlament missverstanden werden, das der Kirche Christi eine menschengemachte Verfassung nach dem Zeitgeist überstülpen will. Oder als eine Art Gesprächskreis unverbindlicher Art, und dann entscheidet der Papst letztlich rein willkürlich. Das ist mit dem katholischen Kirchenverständnis nicht vereinbar. Es gilt derzeit die Meinung: Man muss nur dem Papst gehorsam sein, ohne dass der Papst seine Aussagen in der Heiligen Schrift, der Apostolischen Tradition und den verbindlichen Entscheidungen des Lehramtes begründet, rein aus seiner formalen Autorität heraus. Das ist ein überzogenes, ja falsches Verständnis des Primats. Es gibt kein absolutistisches Verständnis der kirchlichen Autorität. Man kann auch nicht den Papst instrumentalisieren für seine eigene «konservative» oder «modernistische» Agenda, die am Wesen der Kirche als von Gott gestiftetes Sakrament zum Heil der Welt vorbeigeht.
Zum Abschluss eine leichte Frage an Sie: Haben Sie einen Bezug zur Schweiz?
Müller: Der heutige Bischof von Basel, Felix Gmür, ein kluger Kopf, hat bei mir in München Dogmatik studiert. Und ich habe schon mehrmals das Kloster Einsiedeln besucht und in Lugano Vorlesungen gehalten. Auf die Schweizer Garde im Vatikan darf die Eidgenossenschaft stolz sein. Von ihr wird überall nur mit Hochachtung und Dankbarkeit gesprochen.
*Kardinal Gerhard Ludwig Müller war von 2002 bis 2012 Bischof von Regensburg und von 2012 bis 2017 Präfekt der Kongregation (heute: Dikasterium) für die Glaubenslehre. Er lehrte von 1986 bis 2002 an der Theologischen Fakultät der Universität München das Fach Dogmatik. Bis heute ist er dort noch Honorarprofessor.
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