Die Kantonalkirchen von St. Gallen, Zürich und Thurgau haben bisher keine Geldreserven für allfällige Zusatzkosten im Bereich Missbrauch bereit gestellt. An den Kosten beteiligen sie sich dennoch – über den Pool der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ). Die Luzerner Kirche legt bekanntlich 300’000 Franken beiseite.
Regula Pfeifer
Die Luzerner Kantonalkirche hat letzte Woche vermeldet: Sie überweist 300’000 Franken ihres Gewinns vom letzten Geschäftsjahr auf ein separates Konto. Das Geld ist reserviert für allfällige weitere Kosten, welche die Missbrauchsproblematik verursachen könnte.
Denkbar ist für Luzerner Katholikinnen und Katholiken, dass etwa der Genugtuungsfonds bald wieder neu gefüllt werden müsse, aus dessen Finanzmittel Opfer verjährter Fälle sexuellen Missbrauchs in der Kirche entschädigt werden.
Zudem will die Luzerner Kantonalkirche die IG Missbrauch Kirche unterstützen – sie ist das erste institutionelle Mitglied der Deutschschweizer Opfervertretung. Und auch die Missbrauchsaufarbeitung könnte unerwartete Kosten verursachen, wie es in einem Antrag zuhanden der Synode hiess, der zu dieser Geldreserve führte.
Da stellt sich die Frage, ob das andere Kantonalkirchen ebenso handhaben. Drei von sechs angefragten Kantonalkirchen beantworteten die Frage von kath.ch.
Die St. Galler Kantonalkirche macht keine Rückstellungen für allfällige Kosten in Zusammenhang mit Missbrauch, wie der Kommunikationsverantwortliche Roger Fuchs auf Anfrage schreibt. «Man stellt nichts zurück, was aber nicht heisst, dass man nichts zahlt», präzisiert er und beschreibt, wie das vor sich geht.
«Die meisten Kosten werden auf nationaler Ebene anfallen und via RKZ-Beitrag abgegolten.» Dieser werde entsprechend erhöht und im ordentlichen Budget 2025 dem Katholischen Kollegium vorgelegt.
Ausserdem würden für die Massnahmen vor Ort die entsprechenden Kredite im Budget 2025 erhöht. Opposition dagegen sei kaum zu erwarten, so Fuchs.
«Bei uns sind keine solchen Rückstellungen erfolgt oder geplant», schreibt Simon Spengler, Leiter Kommunikation Katholischen Kirche im Kanton Zürich. Er erinnert daran, dass die Finanzierung des Genugtuungsfonds über die nationalen Instanzen RKZ, Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und Katholische Ordensgemeinschaften der Schweiz (KOVOS) läuft – und nicht direkt über die Landeskirchen.
Im Thurgau ist die Rückstellungsfrage noch offen. «Der Kirchenrat der Katholischen Landeskirche Thurgau wird sich im Rahmen des Budgetprozesses 2025 mit dieser Frage auseinandersetzen», schreibt Manuel Bilgeri von der Fachstelle Kommunikation der Katholischen Landeskirche Thurgau.
Er weist darauf hin, dass die Katholische Landeskirche Thurgau als RKZ-Mitglied den Genugtuungsfonds für die Opfer verjährter Fälle sexueller Übergriffe mitfinanziert, und zwar über ihren ordentlichen Kirche-Schweiz-Beitrag. Über ihre RKZ-Mitgliedschaft trage sie ausserdem ihren Anteil an den Kosten für die Studie zur Aufarbeitung des Missbrauchs in der Kirche Schweiz.
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