Vatikan-Gericht weist Millionen-Klage von Ex-Revisor zurück

Noch immer beschäftigen die Vorgänge um eine verlustreiche Immobilieninvestition in London die vatikanische Justiz. Ein neues Urteil gegen den Ex-Revisor des Vatikans hat es in sich. Eine millionenschwere Schadenersatz-Klage wurde abgewiesen.

Das Gericht des Vatikanstaats hat eine millionenschwere Schadensersatzklage des früheren vatikanischen Chefrevisors Libero Milone und eines weiteren Klägers abschlägig beschieden. Dies teilte der Vatikan am Mittwochabend mit.

Milone und sein inzwischen verstorbener Mitarbeiter Ferruccio Panicco hatten das vatikanische Staatssekretariat und das Amt des Revisors verklagt, weil sie aus ihrer Sicht im Jahr 2017 von der vatikanischen Gendarmerie ungebührlich streng verhört, sowie zur Herausgabe von Akten und später zur Unterzeichnung von Aufhebungsverträgen gezwungen wurden. Die Vorgänge ereigneten sich im Zusammenhang mit einem inzwischen weitgehend aufgeklärten Immobilienskandal.

Schadenersatzforderungen von 9,3 Millionen Euro

Insgesamt beliefen sich die Forderungen der beiden auf etwa 9,3 Millionen Euro. Das Gericht entschied jedoch, dass weder das Staatssekretariat noch das Amt des Revisors am damaligen Vorgehen der vatikanischen Gendarmerie beteiligt gewesen seien. Die Gendarmerie unterstehe der Regierung (dem «Governatorat») des Vatikanstaates und nicht dem Heiligen Stuhl.

Der seinerzeit ebenfalls an den Vorgängen um die Entlassung von Milone und Pannico beteiligte Kardinal Angelo Becciu habe damals in Überschreitung seiner Kompetenzen gehandelt. Sinngemäss erklärte das Gericht, als Substitut des Staatssekretariats sei Becciu gar nicht befugt gewesen, sich in die Sache einzumischen.

Auch das Revisorenamt sei nicht beteiligt gewesen am Vorgehen der Gendarmen unter ihrem inzwischen vorzeitig pensionierten Hauptmann Domenico Giani. Dieser hatte seinerzeit die Verhaftungen, die Verhöre und die Beschlagnahmung von dienstlichen und privaten Unterlagen geleitet und war wegen seines harten Vorgehens auch innerhalb des Vatikans kritisiert worden.

Selber schuld an Rufschädigung

Die mögliche Rufschädigung, die den Klägern durch Medienberichte über den Vorgang entstanden sei, haben sie nach Ansicht des Gerichts selbst zu verantworten, weil sie mit Interviews und Stellungnahmen an die Presse gingen. Der Vatikan habe lediglich ein neutral gehaltenes Kommunique über den gesamten Vorgang publiziert.

Das Gericht verurteilte Milone abschliessend seinerseits zu einer Zahlung von 49’336 Euro an das Staatssekretariat und an seinen früheren Arbeitgeber, das Revisorenamt. Die Erben des verstorbenen Beschwerdeführers Pannico wurden zur Zahlung von 64’140 Euro verurteilt. (cic)


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